Beiträge von AndyHS

    Ich wollte nur einen weiteren Beweis für den Kraftstoffeintrag im ÖL bei MX5 Motoren liefern, nicht mehr und nicht weniger.

    Da ich Alex selbst getroffen und gesprochen habe ist die Information sicher (zumindest für mich) Deine Antwort auf meine Zusatzinfo

    vermittelte mir eher das Du sowas einfach nicht hören möchtest, deshalb dachte ich wenn ich Dich jetzt noch auf die AGR hinweise ....

    Habs nur gut gemeint, möchte bestimmt niemanden ärgern.

    Der Gute hat deshalb den Catch Can nicht mehr drin - der Geruch war dann wohl auch wieder weg. Er hatte den Mishimoto Catch Can. Wir haben uns getroffen weil er im Besitz eines zweiten Schlachsets war und ich das vom Ihm gekauft hab. Der Geruch kam vom undichten Catch Can, dieser soll den Ölnebel abscheiden bevor er z.b. die Drosselklappe verdreckt oder auf den heissen Ventilen verbackt und gerne darfst Du anderer Meinung sein aber dort soll

    idealerweise kein Benzinnebel sein

    (Vorname Alex, Schneeweißer ND1 mit JApan Flagge auf den Türen, Belgische Kennzeichen in Aachen getroffen)

    Glaub ich könnte hier auch noch etwas beitragen, habe mich mit einem Bekannten über die Montage eines Öl Catch Tanks unterhalten. Er erzählte mir das seiner undicht war und es daraufhin im Motorraum und in der Folge irgendwann

    auch im Fahrzeug Innenraum unverkennbar nach Benzin gerochen hat. Ist der Geruch nicht ebenfalls ein Beweis für den Kraftstoffeintrag? Der Catch Can hängt idealerweise an beiden Quellen für ÖLdämpf, oben am Ventildecke und Mitte Kurbelgehäuse - zwei Orte wo ich jetzt nicht direkt mit Benzindampf gerechnet hätte.

    Einziger Unterschied - er fährt den 160PS ND1 und ich halt den neueren, der Rest ist identisch.

    Das war ganz bestimmt nicht als Reaktion auf deinen Beitrag gemeint. Jede Erfahrung hilft, gerade in so einem Thema.

    Das ist schon das nächste Problem. Manche Prüfer/Sachverständigen/Gutachter tragen eine Fahrzeughöhe ein. Andere den Abstand Radnabe zu Kotflügelkante. Wiederum andere den Abstand von der unteren Befestigungsschraube zum Federteller oder gar die Bodenfreiheit. Leider sind sie da vollkommen frei. Wenn sie vernünftig sind. Halten sie sich an die Empfehlung des Fahrwerksherstellers, welchen Nachtrag in die Zulassungsbescheinigung Teil I sie in ihre Abnahme schreiben. Müssen sie aber eben nicht.


    Als Kunde würde man sich wünschen, dass sie den erlaubten Einstellbereich bestätigen, aber das dürfte nur selten vorkommen. Beim Verschränkungstest gibt es aber meist kein Pardon: Was schleift ist nicht zulässig. Und das kann von Felge zu Felge (ja, fachsprachlich eigentlich "von Rad zu Rad"), von Reifen zu Reifen und letztlich sogar von Auto zu Auto unterschiedlich sein.

    Nabend, bin nur kurz online und gerne schreibe ich den Tip wieder rein, wollte nur nix falsch machen oder in Versuchung führen :)


    Ich hatte geschrieben - das man für den Prüfer, wenn er sich so unkooperativ verhält, bei der Achsvermessung den Vermesser bitten könnte zwei Ausdruck zu machen, erst stellt man die werte (nur grob) die gerade noch ok sind (für den TÜV) druckt den Wisch einmal aus, dann stellt man die richtigen werte ein - sofern Du nix abgedrehtes machst sieht doch kein Mensch die Veränderung - also ohne direkten Vergleich müsste man erneut messen - das werden die nicht tun - somit wärn alle zufrieden :)


    Natürlich ist das nur bedingt legal - aber wenn Prüfer in anderen Prüfstellen anders entscheiden sieht man ja wie "egal" das ist :)

    Entschuldige bitte ich hab garnicht mitbekommen das Du genau danach gefragt hast, hab das editiert weil ich mir unsicher wegen des Namens wurde aber tatsächlich nicht wegen Deiner Frage danach - tut mir Leid ehrlich - verstehe wie das gewirkt haben muss aber war nur ein blöder ZUfall und hatte rein garnichts mit Dir zu tun - Sorry Sorry ehrlich !!!

    Wenn Du bei Ravenol nd2 184ps angibts dann gibts nur noch ein gutes 5w30, wahrscheinlich kam mir rup in den sinn weil ich die tage noch einen ölwechsel

    am 2.0tfsi von einem kollegen gemacht hab, der fährt genau das rup 5w40

    Hatte eigentlich irgendwer Probleme mit der Eintragung ?

    Ich habe gelernt, dass der TÜV mittlerweile sogar das Vermessungsprotokoll sehen will und wenn ich oben sehe, dass bei der geringsten Standhöhe schon 8 min Nachlauf stehen, müsste es ja bei noch niedrigerer Standhöhe noch mehr sein oder ist denen das egal ?

    Wie sind die Grenzwerte für Sturz und Spur ? Ist das ernsthaft der eingetragene Wert plus minus 3% ?

    Oh Sorry, glaub den Tip darf ich hier gar nicht geben, oder? Natürlich rufe ich niemanden auf sein Auto TÜV untauglich zu machen!!!


    Hab die Zeilen gelöscht.


    Ich musste wie beschrieben einmal zurück nach Hause wegen minimalem Schleifen bei Achsverschränkung und vollem Lenkeinschlag (das war noch vor besagter bzw. falsch durchgeführter Achsvermessung)


    Und bei mir wurde eine neue Fahrzeughöhe von 118cm eingetragen.