Das war ganz bestimmt nicht als Reaktion auf deinen Beitrag gemeint. Jede Erfahrung hilft, gerade in so einem Thema.
Das ist schon das nächste Problem. Manche Prüfer/Sachverständigen/Gutachter tragen eine Fahrzeughöhe ein. Andere den Abstand Radnabe zu Kotflügelkante. Wiederum andere den Abstand von der unteren Befestigungsschraube zum Federteller oder gar die Bodenfreiheit. Leider sind sie da vollkommen frei. Wenn sie vernünftig sind. Halten sie sich an die Empfehlung des Fahrwerksherstellers, welchen Nachtrag in die Zulassungsbescheinigung Teil I sie in ihre Abnahme schreiben. Müssen sie aber eben nicht.
Als Kunde würde man sich wünschen, dass sie den erlaubten Einstellbereich bestätigen, aber das dürfte nur selten vorkommen. Beim Verschränkungstest gibt es aber meist kein Pardon: Was schleift ist nicht zulässig. Und das kann von Felge zu Felge (ja, fachsprachlich eigentlich "von Rad zu Rad"), von Reifen zu Reifen und letztlich sogar von Auto zu Auto unterschiedlich sein.