Gerade etwas total Bescheuertes, Ärgerliches: Ich raste gerade echt aus! Da hat so eine alte, bekloppte Schl... so auf ihrem Vorrecht bestanden an einer Engstelle, dass ich den Bordstein mit zwei Felgen mitgenommen habe. Da ist eine Verengung, die man schlecht einsehen kann und ja die Olle hätte Vorfahrt gehabt, aber ich war schon 3/4 durch und bin davon ausgegangen, sie lässt mich eben durch. Nö, die fährt einfach drauf los und wir stehen uns gegenüber. Ich völlig platt, wie man so bescheuert sein kann und völlig aufgebracht, denke mir, der Klügere gibt nach. Sie hätte nur 2m zurück fahren müssen, ich 15 und dann noch in einer Kurve. Natürlich war ich dann so nervös und aufgebracht, dass ich einfach erst einmal gerade zurück bin und schön gegen den Bordstein. Und die kam mir sofort entgegen. Meine wütende Ansprache, ob so etwas sein muss, hat sie nicht interessiert. Sie hätte ja Vorrecht dort
![]()
![]()
Ernst ist aber schon kontaktiert und kümmert sich...
Frage an den Anwalt ramm
Wie sieht das dann eigentlich rechtlich aus. Muss man sich zurückzwingen lassen, wenn man die Engstelle schon zur Hälfte oder mehr passiert hat?