Soweit ich weiß, hätte man die Tuningmaßnahmen der Versicherung melden müssen, damit sich damit auch der Wert des Fahrzeugs und somit auch der Wiederbeschaffungswert erhöht.
Hängt von der Versicherung ab - Vertragsbedingungen sollte man aber in diesem Zusammenhang immer kontrollieren bzw. bei der zuständigen Vers. nachfragen!
Bei der LVM sind aufgeführte Teile (zugelassene Veränderungen an Fahrwerk, Triebwerk, Auspuff, Innenraum oder Karosserie (Tuning), die der Steigerung der Motorleistung, des Motordrehmoments, der Veränderung des Fahrverhaltens dienen oder zu einer Wertsteigerung des Fahrzeugs führen) bis zu einem Gesamtneuwert von 15.000 Euro ohne Mehrbeitrag mitversichert, wenn sie im Fahrzeug fest eingebaut oder am Fahrzeug fest angebaut sind.