Zitat
Geringe Mängel: Prüfplakette trotz kleiner Mängel
Unser Prüfer hat wenige kleine Mängel gefunden, wie einen leicht zerkratzten Spiegel oder eine kaputte Glühlampe in der Kennzeichenbeleuchtung. In solchen Fällen kann er die HU-Plakette vergeben und auf eine Nachuntersuchung verzichten. Als Halter des Fahrzeugs müssen Sie die im Prüfbericht vermerkten Mängel unverzüglich beseitigen. So erhöhen Sie Ihre Sicherheit und vermeiden im Falle einer Verkehrskontrolle ein Verwarnungsgeld.
Die Prüfplakette darf nur zugeteilt werden, wenn die Bereitschaft zur Behebung der vorhandenen Mängel erkennbar ist.
Quelle: https://www.tuv.com/germany/de…pages/m%C3%A4ngelklassen/
Liest sich für mich so: Wenn da ein Fahrzeughalter steht, der durchblicken lässt, dass er das jetzt nicht dramatisch findet, kann der Prüfer durchaus die Plakette verweigern. Und machen wir uns auch nichts vor, bei nahezu jedem Fahrzeug lässt sich IRGENDWAS finden, was ein geringer Mangel ist.
Und ja, auch diese Menschen sind Dienstleister, aber deren persönliches Risiko, durch einen vergraulten Kunden ihren Job zu verlieren, würde ich als eher gering ansehen.
Also, theoretisch und praktisch kann das schon passieren. Im Endeffekt will sich doch jeder den Zeit- und Geldaufwand sparen, da nochmal antanzen zu müssen. Ich würde lieber auf solche Kleinigkeiten achten, die dann letztendlich einen besseren Eindruck machen. Gibt sicherlich auch deutliche regionale Unterschiede in der "Entspanntheit" der Prüfer.