Der Tüv klärt den sachgemäßen Einbau wenn du vorführst. Nur ist das auch der Stand der bei einem Unfall 5Jahre später vorherrschte?
Dafür sind Gutachter da, die das feststellen sollen. Kausalität zum Unfallzeitpunkt und nicht was vor 10Jahren mal war.
Denn was vor 10Jahren mal eingetragen wurde, gibt dir keinen generellen Freifahrtschein in diesem Bereich.
Sieht man ja oft bei Abgasanlagen. Bei Abnahme Tüv konform. Und später wirst auf der Straße trotzdem stillgelegt, wenn du die gesetzlichen Bestimmungen übertrittst.