Alles anzeigenBevor ihr euch hier an die Gurgel geht:
Der TE ist augenscheinlich Schweizer. Dort ticken die Uhren bekanntermaßen anders daher zwei Fragen meinerseits:
1. Ist das hier vorgeschlagene Regulierungsvorgehen aus dem deutschen Umfeld überhaupt übertragbar?
2. Ist so ein "Armutszeugnis" wie der Dacia Logan auf Schweizer Straßen überhaupt zulässig?
Viel Erfolg bei Regulierung und Reparatur an den TE.
PS: Ich warte noch auf die ersten Hinweise, dass das ein wirtschaftlicher Totalschaden sein könnte und ein Verkauf des verunfallten Wagen ja eigentlich sowieso immer der beste Weg sei.
Der Wagen ist in der Schweiz noch mindestens 30'000CHF wert. Ich habe zusätzlich eine Versicherung mit Wertzusatz.
Dieser Schaden wird kaum 10'000 CHF übersteigen, das hoffe ich. Ein Unfallauto ist es deswegen nicht, weil nur austauschbare Teile betroffen sind, nichtdieStrukturdes Wagens. Ich möchte nur erreichen, dass alle angeknackten Teile ausgetauscht werden.