Nein, die Versicherung ersetzt den Zeitwert oder die Reparatur wenn diese den Zeitwert nicht mehr als ca. 10% überschreitet.
Da kommt es dann darauf an ob die eigene Vollkasko oder die generische Haftplicht zahlt.
Bei der eigenen Vollkasko kann man auch Tarife abschließen die mehr als 110% des Zeitwertes leisten, wenn man bereit ist eine entsprechende Versicherungsprämie zu zahlen.
Es soll Autobesitzer geben die sehr an einem speziellen Fahrzeug hängen das sie sowas machen.
Danke für die Aufklärung.
Was passiert, wenn die Reparatur den 150%igen Wert ausmacht? Bekomme ich dann nur noch den Zeitwert? und wie oft geht das?
Angenommen der Fußgängerschutz löst 3x in 3 Jahren aus und jedes Mal ist die Reparatur teurer als der Zeitwert? Bleibe ich dann die letzten 2x komplett auf den Kosten sitzen?