Beiträge von bwm

    Einachser sind halt meist auf 1,5t beschränkt und da wird es dann bei einem groß genügendem Absenker oftmals mit der Nutzlast schwierig, fürchte ich. Überstand ist bei der 3m langen Plattform zwar da, aber kein Problem. Nach vorne ist nur die Deichsel (die eh 1,3m Lang ist) und nach hinten darf man bis 1m überstehen, bevor man was kennzeichnen müsste. Und beim MX-5 sollte es Dank 50/50 Gewichtsverteilung auch mit der Stützlast passen.


    Die 10 bzw. 11,5 Grad hab ich allerdings überlesen. Das wird außer mit einem Absenker (wo du die Gewichtsthematik hast) mit so gut wie keinem Anhänger passen, glaube ich.

    Ansonsten wenn es auch 2 Achsen sein dürfen, dann haben sie bei Schultes auch einen UA410 (2 Achsen, 4,1x2m Ladefläche). Da eh alles Handarbeit ist, könnte man sie auch fragen, ob sie extra lange Rampen fertigen können (um den Böschungswinkel hin zu bekommen). Aber da bist du dann preislich auch bei deutlich über 6k€


    Wahrscheinlich wäre es wirklich am sinnvollsten, wenn man einen Gebrauchten 3-3,5 Tonner Fahrzeugtransport-Anhänger kauft und dann ablastet. Sofern das Eigengewicht unter 1t ist, sollte das ja noch passen

    naja dann Einachser, die haben eh üblicherweise nur 1.500 kg zGG, da hast du das Problem nicht. Ich empfehle weiter den UA300, mit den langen Rampen sollte das eigentlich auch vom Böschungswinkel her passen.

    Es ging um die Frage mit einem Leihanhänger. Die haben meist Tandemachser mit 2,7 oder 3t zGG. Das ist zuviel, um zB mit einem ID der leer 2.2t hat Tempo 100 zu fahren. Und ablasten kann ich einen Mietanhänger auch nicht.

    Ich glaube, dass das nicht stimmt. Da du mit zGG Zugfahrzeug + zGG Anhänger eh über 3,5t landest, brauchst du sowieso einen BE Führerschein. Und beim BE Führerschein gelten für alle Gewichtsbeschränkungen normalerweise die tatsächlichen Gewichte, nicht die Papiergewichte. Das würde heißen, dass du meinem Verständnis nach doch 100 km/h fahren dürftest, sofern das tatsächliche Gewicht des Anhängers mit MX-5 drauf <= 1,1 bzw. 1,2* tatsächliches Gewicht vom Zugfahrzeug ist.


    Aber gut mit einem Einachser ist das ja kein Thema, die haben eh im Normalfall nur 1.500kg zGG

    Als Idee möchte ich noch den UA300 von Schultes Metallverarbeitung in den Raum werfen

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    Ich habe den zum Motorrad-Transport und hatte auch schon mal einen Ur-Mini drauf. Den MX-5 noch nicht, aber ich denke, der geht auch. Den noch mit Stützen und verstärkten Rampen ausgestattet, hast du immernoch 1.200kg Nutzlast. Die Plattform-Länge von 3m sollte beim Radstand des ND (laut carwiki.de 2.310mm) auch kein Problem sein. Die Rampen haben eine Länge von 180cm, d.h. bei einer Ladehöhe von 56cm hast du einen Rampenwinkel von 17,3°. Bzw. es gibt auch Rampen mit 250cm Länge, da wären es dann noch 12,6°. Das sollte eigentlich schaffbar sein, oder?


    Ich bin mit dem Hänger SEHR zufrieden. Habe den seit nunmehr 10 Jahren und der sieht immernoch hervorragend aus. Nur das (extrem billige) Stützrad von Knott musste ich rostbedingt schon 3 mal wechseln und die Katzenaugen sind nach 9 Jahren zerbröselt aber technisch ist der Immernoch einwandfrei.


    Und ich verstehe die Diskussion über die 100km/h in Bezug auf das Leergewicht hier nicht so ganz. Es gibt ein paar Bedingungen für die 100 km/h Ausnahmegenehmigung, aber solange das Zugfahrzeug <=3,5t zGG hat, kann ich dahinter einen Anhänger mit 100km/h Zulassung fahren (sofern die anderen Bedingungen erfüllt sind).

    100 km/h-Zulassung | Das gilt es zu beachten | UNSINN

    Es gibt bei schweren Zugfahrzeugen potenziell noch die Führerscheinfrage, ob man den Anhänger überhaupt ziehen darf. Bei gebremsten Anhängern muss nämlich zGG Zugfahrzeug + zGG Anhänger <=3,5t sein, um das mit dem B Führerschein (PKW) fahren zu dürfen, anderenfalls brauche ich den BE Führerschein (PKW mit Anhänger). Auf die 100km/h Zulassung hat das aber keinen Einfluss. Der einzige Einfluss des Leergewichts auf die 100km/h ist, dass das Zugfahrzeug (Leergewicht) schwer genug für den Anhänger sein muss. Je nach Ausstattung des Zugfahrzeugs gilt da ein Fakter 1,1 oder 1,2, d.h. für einen Anhänger mit 1.500kg zGG bräuchte man ein Zugfahrzeug, das mindestens 1363kg (Faktor 1,1) bzw. 1250kg (Faktor 1,2) schwer sein muss.

    Update:

    Zitat

    hier habe ich einen anderen Vorschlag wenn Sie den Korrosionsschutz in das Seil bringen möchten macht eine Aerosol Variante mehr Sinn. Hier würde ich auf unser Pro-Line Wartungsspray weiß #7387 gehen. Hier haben wir ein Festschmierstoff dabei der dann über das Treibgas in den Seilzug einzieht und hier stabil drin bleibt und lange und stark schmiert und vor Korrosion schützt.

    LM empfiehlt also Pro-Line Wartungsspray #7387 für die Fensterheber-Seilzüge

    Da hat wohl der Azubi den falschen Warnhinweis in die Druckvorlage gepastet.

    Ich habe übrigens Liqui Moly einmal kontaktiert. Und scheinbar ist das "Seilfett" tatsächlich nur noch zur Unterbodenkonservierung gedacht.

    Zitat von Liqui Moly per e-Mail

    Der Produktname kommt von früher aus Österreich wo es noch Seilfette für Liftanlagen gab.


    Das Produkt wurde zweckentfremdet zum Unterbodenschutz Produkt im Fahrzeugbau. Hier wurde für diese Anwendung die Rezeptur auch verbessert. Daher ist es jetzt nicht mehr für Seile geprüft. Im KFZ Bereich ist den Mechanikern jedoch der Begriff Seilfett für den Unterboden ein begriff und daher hat man den Namen beibehalten.

    Ich glaube, mich erinnern zu können, dass das auf die Differenzgeschwindigkeit und deine Blinker ankommt. Also wenn du das andere Fahrzeug eher langsam überholst (kaum schneller bist), dann geht der Totwinkelwarner irgendwann an. Bei einem normalen Überholvorgang nicht.


    Und ich glaube, er geht auch an, wenn du überholst und dann "zu früh" den Blinker rechts setzt, also das andere Auto noch im "Gefahrenbereich" ist

    Weil der ND nach einem eher seltenen, einmaligen Schaden zu "unzuverlässig" ist, soll es jetzt ein über 20 Jahre alter Exot werden, für den es keine Ersatzteile gibt und wo man schon Schwierigkeiten haben kann, eine Werkstatt zu finden, die den überhaupt anfasst. ^^  ^^ ^^

    Kannste dir nicht ausdenken sowas

    Du kannst auch von drinnen das Auto abschließen. Davon abgesehen: verriegelt der MX5 nicht in der Fahrt auch alles inkl dem Kofferraum? Da du "Bestellung" und Bezahlung durch das Fenster machst, sollte da eigentlich alles noch verriegelt sein