Beiträge von bwm

    bei Kurve oder Schule ist das für's Auto auch nur dann eindeutig, wenn der korrekte 30 km/h Abschnitt in den Kartendaten hinterlegt ist. Wenn er ein Schild erkennt, das er nicht in seinen Kartendaten hat, wird er das mindestens bis zur nächsten Kreuzung, vermutlich aber bis zur nächsten eindeutigen Geschwindigkeitsbegrenzung beibehalten.

    und woher sollen die wissen, wofür du die Rückleuchten benutzen willst? Für die Verwendung an einem Messe-Showcar oder als sehr großer Halskettenanhänger steht dir komplett frei, die Lampen zu benutzen. Nur eben für die Verwendung im Straßenverkehr nicht.

    Davon abgesehen wäre das so ziemlich die schlimmste Variante. Wenn der Zoll die Lampen einzieht, hast du nämlich beim Händler schon bezahlt, bekommst dann aber nicht mal die Ware. Das wäre ja nun noch schlimmer.

    Ich gebe dir in sofern recht, dass ich eigenverantwortlich agieren muss, wenn ich etwas aus dem Ausland bestelle. Nicht zuletzt, weil etwas, was dort street legal ist, es hier auch illegal sein kann.

    Wenn ich aber etwas bei einem Händler aus Deutschland kaufe und im Text steht, dass das Ding legal ist, sollte ich mich darauf verlassen können.

    Die spezialisierten Händler sollten genug Fachwissen haben, um es zu wissen.

    Kannst du ja auch halbwegs. In der Verkehrskontrolle bist trotzdem du der gelackmeierte, aber wenn sich herausstellt, dass die Rückleuchte nicht zulässig ist, kannst du dich ja an den Händler wenden und von dem Schadenersatz fordern. Die A-Karte hast trotzdem du, wenn sie dir das Auto vor Ort stilllegen (Beleuchtung ist Sicherheitsrelevant, daher wäre dann ggf. ein Abschlepper fällig) aber du kannst die Kosten dann anwaltlich beim Händler einfordern.

    wer soll dich denn da bitte wie schützen? Irgendein Händler aus einem anderen Land bietet etwas fälschlich als Legal für den europäischen Markt an. Wer genau sollte dagegen jetzt etwas tun können und was genau, frage ich mich? Musst du halt bei deutschen/europäischen Händlern kaufen, die könntest du auch rechtlich belangen bzw. die können auch strafrechtlich verfolgt werden. Die werden dir das gleiche Produkt teurer anbieten, weil sie eben für die Rechtmäßigkeit gerichtlich einstehen müssen, obwohl Sie selbst da auch keinen Einfluss drauf haben, was für E-Nummern der Hersteller da drauf macht. Ein Händler, der der europäischen Gerichtsbarkeit nicht unterliegt, kann prinzipiell erstmal illegale Sachen machen, wie er lustig ist. Ich wüsste nichts, was der Staat dagegen tun können sollte.


    Aber wir entfernen uns gerade ziemlich weit vom Thema. Mein Hinweis war nämlich einfach nur freundlich gemeint: bei Beleuchtung wird viel Schindluder mit den E-Nummern getrieben, das KANN für den Fahrer / Halter zum Problem werden. Gerade, wenn man ein auffälliges Auto fährt, ist die Gefahr, erwischt zu werden, halt entsprechend höher. Nicht wahr, MrPink ? :D

    Um dem möglichen Problem vorzubeugen kann man sich vor Kauf informieren. Wenn man das nicht machen möchte, kann man das Produkt auch einfach kaufen und hoffen. Ich wollte nur auf die möglichen Probleme hinweisen. Was du/ihr mit dem Hinweis macht, ist vollständig in eurem Ermessen.

    Sagt wer? Kann doch sein, dass der Händler dir folierte Rückleuchten verkauft hat. Das ist dem TÜV Prüfer wie gesagt komplett egal und muss es ihm auch sein.

    Genauso bei den Rückleuchten: da müssen wir unterscheiden zwischen verkauft werden "können" und "dürfen".

    Die können verkauft werden, weil prinzipiell jeder erstmal alles verkaufen darf. Und da bin ich sehr froh drum, dass wir diese Freiheit haben. Da die Dinger per Internetbestellung aus den USA kommen, wäre die einzige realistische Möglichkeit, das von staatlicher Stelle zu unterbinden, nämlich eine Internetsperre für alle Webseiten außerhalb Deutschlands. Denke, da sind wir uns einig, dass das keiner will.

    Auch dürfen sie verkauft werden, weil nicht jede Modifikation für den Straßenverkehr relevant ist. Ein Fahrzeug, das ausschließlich auf der Rennstrecke oder für Messen genutzt wird, unterliegt keinerlei derartigen Beschränkungen. Wenn die Dinger also für die Nutzung außerhalb des Straßenverkehrs verkauft werden, gibt es da keinerlei Einwände gegen und es wäre Unsinn, den Verkauf zu untersagen.

    Sie dürfen nicht vom Verkäufer für eine Nutzung im Straßenverkehr beworben / verkauft werden (wenn Sie illegal sind) und sie dürfen auch nicht vom Hersteller mit einer falschen E Nr versehen werden. Nur wenn Hersteller und Händler außerhalb der Europäischen Gerichtsbarkeit liegen, gibt es da auch exakt gar nichts, was der Staat dagegen tun könnte. Wenn Sie es entgegen der Tatsachen trotzdem getan haben, kannst Du als Privatperson versuchen, dir auf dem Klageweg das Geld wieder zu holen. Theoretisch fällt unter die einforderbare Schädigung auch die Gebühr und Strafe, die du dann zahlen musstest. Da das Rechtsgeschäft aber in den USA stattgefunden hat - viel Spaß.

    Für die Zulassung des Fahrzeugs tut das aber alles nix zur Sache. Es kann ja nicht jeder einfach einen Haufen illegale Modifikationen dran machen und dann behaupten "Der Händler war's" und damit wird die illegale Modifikation auf magische Weise legal. Der Halter bzw Fahrer des Kfz sind für dessen verkehrssicheren Zustand verantwortlich. Und wenn eine Rückleuchte mit falscher E-Nummer verbaut ist, ist das halt für die reine Zulässigkeit das Problem ebenjenes Halters / Fahrers.

    Klar kann das Sinn ergeben, die Nummer zu prüfen. Nur der Umstand, dass man im Fall der Fälle als Opfer einer Betrugsmasche bzw. Urkundenfälschung quasi den schwarzen Peter hat kann ja auch nicht im Sinne des Erfinders (Gesetzgebers) sein. Vor allem bei einem solch intransparenten Thema wie E-Prüfnummern oder Gutachten.

    naja.. du als Führer des Fahrzeugs bist für den Verkehrssicheren Zustand verantwortlich. Gibt ja nun auch unzählige, die sich die Rückleuchten folieren oder lasieren und dann behaupten das war schon so. Ob du das warst oder der Händler dem Käufer das so verkauft hat, weiß der Prüfer nicht und ist ihm auch egal.

    Wenn die Leuchten dir als legal verkauft wurden, es aber doch nicht sind, könntest du ja anschließend an den Verkäufer herantreten und ihn auf Betrug verklagen, wenn du da wirklich einem Betrug aufgesessen sein solltest. Nur ist das halt bei Firmen im Ausland schwierig.


    Niemand zwingt dich, andere Rückleuchten anzubauen. Wenn du es unbedingt machen willst, musst du auch sicherstellen, dass die Legal sind. Und dafür war eben mein Tipp VOR Kauf die E-Nummer zu prüfen. Du kannst sie auch einfach kaufen und einbauen, aber mit den möglichen Konsequenzen musst du dann halt leben.

    Damit bin ich in den Foren dieses Landes ein Einhorn, aber ich finde die grundsätzliche Prämisse des Systems in Deutschland gut und richtig. Alle Modifikationen sind illegal, bis bewiesen wurde, dass sie legal sind. Dadurch braucht man nicht befürchten, eines Tages einem Auto zu begegnen, das vorne rot und hinten weiß leuchtet oder Nieten auf der Motorhaube hat. Auch ich habe an manchen meiner Fahrzeuge Modifikationen, die so nicht legal sind, aber die Entscheidung habe ich bewusst getroffen und würde dann im Falle des erwischt werdens auch nicht diskutieren. Der TÜVer weiß ohne Gutachten halt nicht, ob der Bremshebel, den ich da aus Asien gekauft habe, wirklich die Festigkeit hat, dass ich ohne nachzudenken mit voller Kraft in die Bremse gehe und er dem Druck standhält. Das muss er aber. Mit einem entsprechenden Gutachten würde er mir den auch eintragen. Aber das habe ich halt nicht, weil der Hersteller primär für den asiatischen und amerikanischen Markt fertigt, wo sowas nicht benötigt ist. Klar ist das ärgerlich, aber eben meine bewusste Entscheidung, ihn trotzdem anzubauen. Der wird ohne Dokumente verkauft und damit ist das bei Kauf allen klar, dass der so nicht legal ist.

    Brauchen die nicht eine ABE um wirklich legal zu sein? Die E-Nummer reicht doch bei Leuchtmitteln, aber bei ganzen Rückleichten?

    Mit einer ABE wärst du auf alle Fälle auf der sicheren Seite. Bei E-Nummern glaube ich müssten halt mehrere drauf sein, eine pro "Leuchtmittel". Das wären dann 6 in Summe (Rücklicht, Bremslicht, Blinker, Nebelschlussleuchte, Rückfahrscheinwerfer und der Reflektor). Sicher bin ich mir damit aber nicht. ABE wäre auf alle Fälle besser.

    Ein E Kennzeichen muss nix bedeuten. Zunächst einmal kann ja jeder Hersteller erstmal einfach irgendeine E Nummer auf das Teil drauf machen. Hersteller, die nicht dem europäischen Rechtssystem unterliegen, brauchen da ja nichts befürchten. Das ist gerade bei chinesischen Herstellern häufig ein Thema.

    Was aber auch westliche Hersteller gerne machen: eine echte E Nummer drauf machen, die aber mit der eigentlichen Produktkategorie nichts zu tun hat. Gerade bei Herstellern von Beleuchtung wird das gerne gemacht. Da ist dann auf der Lampe eine E Nummer drauf, die aber nur die elektromagnetische Verträglichkeit bescheinigt (also, dass die Lampe Herzschrittmacher nicht beeinflusst). Jeder TÜV Prüfer kann an seinem Rechner nachsehen, ob es die Nummer gibt und, was sie genau aussagt und im Rahmen einer intensiven Nachprüfung sollte das auch auffallen.


    Ich will Carbonmiata da nix unterstellen, vielleicht machen die das auch "richtig". Wenn man sicher gehen will, sollte man sich aber die E Nummer vorher mal geben lassen und bei einem TÜV /DEKRA GTÜ usw in der Nähe mal nachfragen

    Luft/Luft-Öl-Kühlung? Ist da der Ölverlust fest ins Kühlkonzept integriert? ^^


    Eine Geschichte, die man hier häufiger liest. 1 mal ausprobiert und nicht mehr davon los gekommen :D

    Du bist jetzt mit dem MX-Virus infiziert. Die daraus resultierende Krankheit ist unheilbar, aber man bekommt die Symptome mit ausreichend Benzin ganz gut in den Griff