Beiträge von bwm

    Auf Nachfrage welches Öl verwendet wird wurde mir vom Werkstattmeister mitgeteilt, dass das High Performance Getriebeöl Gear LSL 75W-90 von Eurolub eingefüllt wird.

    Wenn es noch nicht gewechselt wurde, solltest du auf die Verwendung des korrekten Öls bestehen. Im Nachhinein einen nochmaligen Wechsel verlangen ist immer schwieriger, als vorher auf das korrekte Öl zu bestehen. Es gibt hier die Mazda Bestellnummer, den Auszug aus dem Handbuch und jede Menge Berichte über schlechte Schaltbarkeit mit dem falschen Öl.

    Ich habe keine eigenen Erfahrungen, in meinem würde das Öl schon vor Verkauf gewechselt und das richtige eingefüllt. Aber die Berichte hier im Forum sind absolut eindeutig

    Ich bin mir damit nicht 100% sicher, weil ich an der Gesetzgebung dazu freilich nicht beteiligt war, aber ich habe damals, als das mit den neuen Winterreifen kam und damit die M+S-Ausnahme für Motorräder (vorübergehend) entfallen ist, tatsächlich mal die ganzen EU und STVZO Normen und Gesetze dazu studiert, weil ich selbst betroffen war und es deshalb genau wissen wollte. Das hier war meine Erkenntnis

    Hintergrund ist: nach EU Zulassungsrichtlinie sind die Hersteller eigentlich dazu verpflichtet, den niedrigsten mit der Höchstgeschwindigkeit des Kfz vereinbaren Geschwindigkeitsindex da einzutragen. Daher sieht die Richtlinie auch vor, dass der Index vom aufgezogenen Reifen dem Index im Fahrzeugschein entsprechen muss. Es hält sich aber kaum ein Hersteller daran. Stattdessen wird der Index eingetragen, den der Reifen hatte, auf dem das Fahrzeug homologiert wurde (oftmals die Bereifung, auf der Neuwagen ausgeliefert werden). Der ist aber gerne mal mehrere Klassen zu hoch. Daher wurde das nachträglich mal korrigiert und eine Ausnahmeregelung geschaffen.

    Genau genommen gilt das aber nur in Deutschland.

    Daher glaube ich tatsächlich, dass der Standard so ist, dass du den Index im Fahrzeugschein erfüllen musst und Deutschland da eine (logische) Ausnahme geschaffen hat. Dass ausgerechnet D eine logische Ausnahme von der dämlichen Regel schafft wäre untypisch, aber nicht undenkbar.

    Deshalb kann es durchaus so sein, dass man im Großteil der europäischen Länder eigentlich den Index erfüllen müsste.

    Wie gesagt: ich glaube nicht, dass man mit einem V Reifen Probleme bekommt. Zunächst einmal müsste man ja überhaupt kontrolliert werden, dann müsste der Kontrolleur den Reifen-Geschwindigkeitsindex mit dem im Schein vergleichen, das bemängeln und dann könnte man immernoch versuchen, mit Logik dagegen zu argumentieren (in Deutschland so zugelassen und technisch außerdem in Ordnung - in D könntest du das gar nicht eintragen (weil es ja auch so zulässig ist) und mit einem deutschen Kfz könntest du ja überhaupt keine Einzelabnahme in Italien machen).

    Aber nach den Buchstaben des Gesetzes scheinbar in I (und mutmaßlich in anderen Ländern) nicht zulässig

    Mazda fordert ja nach Papieren einen W (270km/h) Reifen, obwohl ein V (240 km/h) für die bbH (219 km/h) ausreichen würde. Das meinte ich mit 1 Klasse bzw. 30 km/h übertrieben.


    Da widerrum kennst du dich aus deiner praktischen Erfahrung besser aus, das wusste ich nicht. Aber rein rechnerisch von der Achslast her würde ein 70V oder 69W Reifen genügen. Definitiv wird aber kein 84W benötigt. Wenn es das gar nicht kleiner gibt, dann hätten sie zumindest 80V eintragen können

    Ich habe meinen Beitrag auch noch ein paar Mal editiert. Sorry, da haben sich unsere Antworten überschnitten. Ich habe den Rechenweg jetzt einmal erklärt und am Beispiel meines ND2 vorgerechnet.

    bwm


    Ich stelle fest, dass Mazda beim Speedindex um 1 Klasse (30 km/h) und beim Lastindex um 14 bzw. 15 Klassen (165 bzw. 175kg) übertrieben hat.

    Eigentlich würde ein 70V oder 69W Reifen reichen

    Die meisten Quellen würden dir da widersprechen wollen..

    Dieser Sicherheitsaufschlag gilt laut den meisten Quellen (z. B. Bußgeld Katalog und Wikipedia) nur für Fahrzeuge, die noch keine EU Homologation haben und bei Einzelzulassungen nur, wenn die Erstzulassung vor dem 01.05.2009 war.

    Der Sicherheitsabschlag für die Traglast stimmt zwar, allerdings gilt der eben für die Traglast, nicht für den Speedindex. Und der Abschlag besagt ja, dass man bei höheren Geschwindigkeitsklassen bei der Traglast etwas abziehen muss.

    Aber!: Wenn in den Papieren wie beim MX-5 ein 84W (270 km/h) Reifen gefordert ist, ich aber einen 84V (240 km/h) Reifen montieren möchte, müsste dieser Traglastabschlag beim 84V Reifen geringer sein, als beim 84W Reifen, oder?


    Tante Edith sagt: doch nicht. Man müsste sich das im Detail ansehen. Schlussendlich aber: der Geschwindigkeitsindex muss an sich nur der Höchstgeschwindigkeit des KFZ entsprechen. Bei Höchstgeschwindigkeit <=210 km/h langt H, bei <=240 km/h langt V und bei <=270 km/h langt W

    Der Tragfähigkeitsindex dagegen muss groß genug sein, dass er auch bei höheren Geschwindigkeiten die Last des Autos noch tragen kann. Wenn man einen 88V Reifen aufziehen möchte, muss man da Abschläge bilden und dann schauen, ob das mit der Tragfähigkeit noch hinhaut. Formel steht beim Bußgeldkatalog im Kapitel "Besonderheit beim Lastindex: Geschwindigkeit über 210 km/h"

    Leider sind auch die Tragfähigkeitsindizes in den Papieren laut Bußgeldkatalog oftmals zu hoch gewählt, sodass man wirklich mit der Achslast des Kfz rechnen muss.

    Also: Wenn du einen Reifen mit Geschwindigkeitsindex V verwenden willst, musst du die höchste Achslast gemäß Papieren durch 2 teilen und gemäß Tabelle mit der Geschwindigkeitsabhängigkeit der Traglast (Bei Bußgeldtalaog) durch den dort stehenden Faktor dividieren (z.B. 0,97). Dabei kommt dann eine höhere "virtuelle" Achslast heraus, bei der der Tragfähigkeitsabschlag bei hohen Geschwindigkeiten berücksichtigt ist. Anhand der errechneten Achslast sucht man sich in der Tabelle der Tragfähigkeitsindizes den erforderlichen raus. Wenn der gewünschte V-Reifen mindestens diesen Tragfähigkeitsindex hat, kannst du ihn verwenden.


    Meine Güte ist das kompliziert.

    Hier im Spoiler mal Anhand meines ND2 G184 durchgerechnet.

    Das alles gilt aber wie gesagt so erstmal nur in Deutschland. Ich habe keine Ahnung, wie die Regelungen in anderen europäischen und Nicht-europäischen Ländern sind.


    Tante Editwo sagt: gerade gesehen, dass Sven seinen Text editiert hat. Ich lasse das jetzt mal drin stehen, da ich sonst meinen gesamten Text wieder ändern müsste. Er hat sich aber zwischenzeitlich schon korrigiert :)

    In Deutschland langt es, wenn der Reifen die eingetragene Höchstgeschwindigkeit kann. Bzw bei Fahrzeugen, die noch keine EU Typgenehmigung haben, sondern eine alte ABE, und vor dem 01.05.2009 erstmals zugelassen wurden, gibe es eine Formel, mit der du errechnen kannst, welche Geschwindigkeit der Reifen können muss.

    Für Fahrzeuge danach und alle mit EU Typgenehmigung ist nur die eingetragene Höchstgeschwindigkeit entscheidend.

    Geschwindigkeitsindex & Tragfähigkeitsindex für Reifen
    llll➤ Der Bußgeldkatalog 2025 für "Geschwindigkeitsindex und Tragfähigkeitsindex" z.B. der richtige Reifenindex & Lastindex für Reifen mit Tabellen.
    www.bussgeldkatalog.org

    Achtung! Bis zur Überschrift "Welche Reifen mit welcher Geschwindigkeit darf ich montieren?" runter scrollen. Auf vielen anderen Seiten (wie auch beim ADAC) steht es leider falsch.


    Hintergrund ist: nach EU Zulassungsrichtlinie sind die Hersteller eigentlich dazu verpflichtet, den niedrigsten mit der Höchstgeschwindigkeit des Kfz vereinbaren Geschwindigkeitsindex da einzutragen. Daher sieht die Richtlinie auch vor, dass der Index vom aufgezogenen Reifen dem Index im Fahrzeugschein entsprechen muss. Es hält sich aber kaum ein Hersteller daran. Stattdessen wird der Index eingetragen, den der Reifen hatte, auf dem das Fahrzeug homologiert wurde (oftmals die Bereifung, auf der Neuwagen ausgeliefert werden). Der ist aber gerne mal mehrere Klassen zu hoch. Daher wurde das nachträglich mal korrigiert und eine Ausnahmeregelung geschaffen.

    Genau genommen gilt das aber nur in Deutschland. Das Thema mit den M+S Reifen kam ja gerade erst in Italien hoch, wo in den ganzen Artikeln zumindest klar drin steht, dass der Geschwindigkeitsindex laut Fahrzeugschein eingehalten werden muss. Ich persönlich glaube nicht, dass du da mit einem V Reifen Probleme bekämst, aber sicher kann dir das wohl keiner sagen, bis es dazu ein referenzierbares Urteil gibt.

    Ui. Das ist echt günstig.

    Bei meinem Unfall (der ist schon 17 Jahre her) war es wie gesagt ein BMW, dem ich an der Ampel drauf gerutscht bin und da waren es ca 3.000€, deshalb dachte ich das.

    Wir hatten hier doch auch kürzlich einen Fall mit nem Unfallschaden, den wollte ich gerade mal raussuchen und bin dabei über den Beitrag hier gestolpert.

    Auch 2017 geschrieben, 4.500€ für Stoßstange und Kotflügel.

    Wegen dem hakeligen Getriebe: die 1,5er Getriebe sind meines Wissens hier nicht als auffällig bekannt, oder? Ich hatte das Gefühl dass es hakelig wäre, am Anfang bei meinem 2l auch, lag aber schlussendlich nur daran, dass ich ein Getriebe, das sich so "direkt" anfühlt, nicht kannte. Hatte vorher nie ein sportliches Auto und in den vergangenen Jahren viel Automatik.


    Ich würde allerdings bei dem jetzt auch eher dagegen tendieren. Ich war gerade vor allem überrascht von den aktuellen Gebrauchtpreisen