Beiträge von bwm

    sagt mal, sollten in MyMazda eigentlich alle Werkstattleistungen (Reparaturen, Umbauten, psychosoziale Betreuung, ...) aufscheinen oder werden da ausschliesslich die Services nach Wartungsplan eingetragen?

    bei mir steht der noch beim Vorbesitzer durchgeführte Tachotausch auch mit drin, als "sonstige Arbeiten". Bei diesem Punkt hängt allerdings keine Rechnung und keine Checkliste mit dran. Keinerlei Hinweis in der App darauf, was genau gemacht wurde.

    ich wollte damit nicht dazu ermutigen, jetzt wild an Bremsen und Fahrwerk herumzudoktorn. Genauso wollte ich die Modifikationen aber ins richtige Licht rücken. Es ist halt nicht so, dass man automatisch an allen Unfällen dieser Welt schuld ist, weil man andere Bremsbeläge eingebaut hat. Wenn man das macht, muss man sich über die Konsequenzen bewusst sein. Und die Konsequenzen können eben durchaus auch höchst unangenehme Fragen vor Gericht sein. Es kann aber dennoch Gründe dafür geben, andere Beläge ohne Zulassung einzubauen.


    Wenn man ganz genau ist, haben ganz viele Leute Veränderungen am Fahrzeug gemacht, die eigentlich eingetragen werden müssten, es aber nicht sind. Ich habe zum Beispiel die MJ24 Felgen auf meinem MJ 19 drauf. Ist für sich so erstmal nicht zulässig. Es ist ja durchaus möglich, dass Mazda neben den Scheinwerfern und dem Infotainment auch noch irgendwas am Fahrwerk geändert hat. Vielleicht sitzt beim MJ24 die Bremse woanders, sodass die neue Felge beim alten MJ auf einmal schleift? Oder das Gewicht des Autos hat sich verändert und die neuen Felgen haben einen Lastindex, der gar nicht zu meinem Auto passt? Weiß man jetzt so erstmal nicht. Genau diese Felgen gab es nicht mit meinem Modell, also bräuchte ich pauschal gesehen entweder eine ABE für mein Fahrzeug oder eben eine Einzelabnahme. Das seh ich persönlich aber ziemlich entspannt. Ich habe das soweit es mir möglich war geprüft und für gut befunden.

    Genauso der Sound enhancer delete. Der Sound enhancer ist genau genommen Teil des Ansaugtrakts und jedwede Veränderung daran bedarf erstmal einer separaten Zulassung. Dass das Ding keinen Einfluss auf Geräusch- und Abgasverhalten hat, weiß jeder logisch denkende Mensch auf den ersten Blick. Das Gesetz weiß das aber nicht. Modifikation am Ansaugtrakt bedarf einer Zulassung. Punkt. Die gibt es nirgenwo. Und auch niemand würde je auf die Idee kommen, sowas eintragen zu lassen. Rein nach den Buchstaben des Gesetzes müsste man aber. Die Einzelabnahme ist ja schlussendlich nichts weiter, als eine Überprüfung, dass alle relevanten Vorschriften weiterhin eingehalten werden. Müsste man also tun.


    Daher muss da m.M.n. ein gesundes Augenmaß her. Die billigsten China-Bremsbeläge einbauen ist extrem gefährlich. Brauchen wir nicht drüber reden. Wenn man aber nachweislich gute Bremsbeläge verbaut, die nur keine Zulassung haben, seh ich das erstmal als machbar an. Ich würde mir dann die Frage stellen, warum die keine Zulassung haben. Könnte sein, dass die extrem gut Bremsen, aber zu laut sind. Könnte auch sein, dass die Normen zu Bremsbelägen bestimmte Materialien vorschreiben, dieser Hersteller aber ein neues Material entwickelt hat, das in allen Belangen besser ist, durch die Norm nur (noch) nicht abdeckt ist. Oder - und das ist im Normalfall der Grund - weil der Hersteller außerhalb Europas beheimatet ist und sich damit mit Regularien in der EU nicht auskennt und auch nicht damit beschäftigt. Die verkauften Stückzahlen sind gering, als dass er sich bemüßigt sehen würde, den Aufwand einer Zulassung zu betreiben. Vor allem, wenn der relevanteste Markt (USA) das alles so entspannt sieht.


    Mir persönlich wären unzulässige Veränderungen an den Bremsen auch nix. Dafür habe ich nicht genug Erfahrung mit Bremsenmods bzw. dem Auto im Grenzbereich und auch nicht genug Fahrkönnen, um eventuell eigene Machbarkeitstests zu machen. Wenn jetzt aber z.B. MrPink für sich herausgefunden hat, dass eine bestimmte Sorte Bremsbeläge für ihn gut funktioniert und auch haltbar ist, nur keine Zulassung hat, würde ich ihn dafür nicht "verurteilen". Ihm traue ich zu, dass er dieses Können und die Erfahrung hat, um sowas selbst auszuprobieren und guten Gewissens entscheiden zu können. Es ist halt nicht so, dass er jetzt automatisch an allen möglichen Unfällen direkt schuld ist und bis an sein Lebensende zahlen müsste. Das wollte ich daher nur ins rechte Licht rücken


    Tante Edith sagt: gerade im Nachhinein festgestellt, dass das hier das völlig falsche Thema dafür ist. Ich habe meinen Punkt gesagt und halte mich jetzt hier wieder raus. Entschuldigt das off-topic.

    Du fährst dann ein KFZ ohne Zulassung, schon aus dem Grund könnte die Versicherung eine Zahlung verweigern. Im Worstcase ja. Das gilt aber für alle Veränderungen am Fahrzeug, die nicht zugelassen sind.

    Das stimmt so nicht. Das KFZ ist so lange zugelassen, bis die Zulassung kassiert wird. Das kann erst geschehen, wenn die nicht zulässige Modifikation festgestellt wird. Zum Zeitpunkt des Unfalls war es also zugelassen und auch versichert. Also: die Betriebserlaubnis erlischt zwar im Moment des Umbaus, die Zulassung bleibt aber so lange bestehen, bis sie durch die zuständige Stelle (Zulassungsstelle) entzogen wird.

    ▷ Erlöschen der Betriebserlaubnis - Bußgeldkatalog 2024
    llll➤ Alles zum Thema "Erlöschen der Betriebserlaubnis", wie z.B. wann und weshalb eine Betriebserlaubnis als erloschen gilt und welche Strafen drohen.
    www.bussgeldkatalog.org


    Und das mit "Zahlung verweigern" stimmt daher so pauschal auch nicht. Man muss da 3 Fälle unterscheiden. Du hast eine nicht zulässige Modifikation am Fahrzeug und bist:

    Fall A) Verursacher in einem Haftpflicht-Schaden (also jemand anderes hat Ansprüche gegen dich bzw deine Versicherung)

    Fall B) Verursacher in einem Kasko-Schaden (du hast dein eigenes Auto beschädigt und willst Geld von der Versicherung)

    Fall C) Geschädigter in einem Haftpflicht-Schaden (also du hast Ansprüche gegen jemand anderen bzw dessen Versicherung)

    In Fall A muss die Versicherung den Schaden, der da entsteht, erstmal begleichen. Wenn deine Modifikation Unfallursächlich war, konnte sie dich in Regress nehmen. Das geht aber zum einen bis maximal 5.000€ und außerdem müsste deine Versicherung gerichtsfest nachweisen, dass die Modifikation Unfallursächlich war oder den Schaden zumindest um die Regresssumme erhöht hat.

    In Fall B behauptet die Versicherung, dass die Modifikation Unfallursächlich war und sie deshalb nicht zahlen muss und du könntest sie dann auf Zahlung verklagen. Dabei müsstest du aber Gerichtsfest nachweisen, dass die Modifikation nicht Unfallursächlich war.

    Und in Fall C müsste die gegnerische Versicherung zwar prinzipiell zahlen, könnte aber je nach Unfallhergang behaupten, dass deine Modifikation den Schaden verschlimmert hat bzw du den Unfall ohne Modifikation hättest verhindern können. Dann könnte dir in bestimmten Fällen eine Teilschuld zugesprochen werden. Auch dafür müsste die gegnerische Versicherung aber den kausale Zusammenhang zwischen Modifikation und Schaden bzw Schadenshöhe nachweisen.


    Teilweise kann man das hier nachlesen.

    In allen Fällen müsste dafür eine unbeteiligte dritte Partei diese Modifikation überhaupt erstmal entdecken. Ein derart detailliertes Gutachten kann ich mir wenn überhaupt nur bei Unfällen mit schweren Verletzungen oder sogar mit Todesfolge vorstellen. Und auch dann nur, wenn sich aus der Unfallrekonstruktion irgendwelche Unstimmigkeiten z.B. beim Bremsweg ergeben. Wenn dein Bremsweg im erwartbaren Rahmen war, hätte der Gutachter per se erstmal überhaupt keine Veranlassung, sich die Bremsen derart detailliert anzusehen. Außerdem würde es vor Gericht nur dann eine Rolle spielen, wenn die Bremsbeläge nachweislich Unfallursächlich waren oder den Schaden zumindest nachweislich verschlimmert haben. Wenn deine Bremsungen aber an sich "normal" war, kann dir daraus im Normalfall kein Strick gedreht werden.

    Daher stimme ich da eher deinem vorherigen Beitrag zu

    Ein Restrisiko bleibt, wenn das Auto im Falle eines Falles wirklich mal von einem Gutachter gecheckt wird. Wobei dann noch nachgewiesen werden muss, dass die bessere Bremsleistung zu dem Unfall geführt hat.


    Erfahrungsberichte wird es dazu kaum welche geben. Wer eine Modifikation hatte, die bei einer Unfallbegutachtung übersehen wurde, wird davon kaum in einem öffentlichen Forum schreiben.

    Waren wohl richtige MX-5 Connoisseure, die den Wagen nur aus der seitlichen Totalen gesehen haben.

    schreibt man das so? Hab das Wort noch nie geschrieben gesehen :D

    eher welche, die sich mit den Farbpaletten pro Modelljahr nicht sehr gut auskennen. Ich weiß allerdings auch nicht auswendig, von wann bis wann es die beiden schönen Blaus (Erst Saphirblau und dann Turmalinblau) eigentlich gab. Und wer kennt schon die Farben pro Modelljahr auswendig.

    Jetzt freue ich mich zumindest auf den Tank mit 66 Litern und nur noch eher selten tanken zu müssen ... ;)

    der ist an sich sehr schön. Selbst mit meinem kleinen Schluckspecht (Superb mit Benziner und Allrad) erreiche ich im Normalbetrieb über 800km Reichweite. Mit Anhänger (je nach Beladung) immernoch 500-600km. Es passen allerdings auch mehr als 66l rein. Habe den Wagen mit 0km Reichweite übergeben bekommen und bei meiner ersten Betankung gingen glatt 70l rein.

    Großer Nachteil des großen Tanks: 1 mal volltanken sind dann auch regelmäßig über 100€. Meiner verlangt allerdings auch nach Super Plus, das ist ja etwas teurer.

    Also großer Tank und große Reichweite sind vor allem im Alltagsbetrieb praktisch, ich komme nämlich nicht regelmäßig an einer Tanke vorbei. Aber wenn man dann mal wieder tanken muss, kommt immer wieder das Zwiebelleder raus

    Zählt das dann eigentlich als Wildunfall? Hängt ja noch etwas vom Hirsch dran


    Ich hab mich tatsächlich schon länger gefragt, womit man die Dichtungen (speziell zum Dach) pflegen kann. Fürs Panodach meines Superb wird so eine super teure Spezialcreme von VW empfohlen, die wohl für den EOS mal ins Programm aufgenommen wurde. Das gute Krytox Fett G052 172 A1. 40€ für ne 30ml Flasche, soll aber angeblich Jahre halten.

    Ist Hirschtalg da so ein Geheimtipp? Wo bekommt man das her?

    Gibt es da auch eine technische Begründung für oder ist das nur die faule Ausrede eines Fahrers (generisches Maskulinum), der des Zwischengases bzw. "Rev-Matching" nicht fähig ist? ;)

    zunächst einmal habe ich nur zugestimmt, der Punkt kam nicht von mir. Außerdem schrub ich "beim ran fahren an eine Ampel eher nicht". Kommt natürlich auf die Situation vor Ort an. Mir ging es speziell um innerorts, da man dort ja schließlich die meisten Ampeln hat.

    Und ansonsten ist meine technische Begründung einfache Logik. Die Drehzahlanpassung auf dem Weg in den niedrigeren Gang kann man nur auf 2 Wegen machen. Entweder über die Kupplung oder über Zwischengas. Manuelles Zwischengas frisst den Verbrauchsvorteil durch die längere Schubabschaltung weitestgehend wieder auf und Drehzahlanpassung über die Kupplung verschleißt diese halt. Und auch mit rev-matching ist es sicherlich nicht gut für das Ausrücklager, die Kupplung auf dem Weg vom 4. in den Stillstand 4 mal zu treten, statt 1 mal am Ende. Ich weiß es grad nicht genau, aber beim Abbremsen kann man den 4. ja glaube ich ca. bis 25 km/h drin lassen, bevor das Auto das ruckeln beginnt. D.h. wenn man rechtzeitig vom Gas geht, hat man ohne Kuppelvorgang die Hälfte der Geschwindigkeit als Schubabschaltung abgebaut. Mit 3 weiteren Schaltvorgängen könntest du dann noch weiter 15 km/h abbauen, bei ca. 10 km/h musst du auch im 1. die Kupplung treten. So oft schalten halte ich da einfach für nicht sinnvoll, da das Auto dank Start-Stopp Automatik im Stillstand (und, wenn man in neutral schaltet und die Kupplung los lässt auch kurz davor) ja auch keinen Sprit mehr verbraucht.


    Aber darf ich mal die Gegenfrage stellen, was deine technische Begründung dafür ist, dass es sinnvoll wäre? Verbrauchsvorteil durch Schubabschaltung ist wie gesagt m.M.n. (innerorts) nicht existent.

    die Geschwindigkeit und Kapazität sind noch die offensichtlichsten Merkmale, über die man bei eigentlich jeder Karte etwas findet. Solange man den Unterschied zwischen Megabit und Megabyte kennt, kann man da relativ leicht eine passende finden. Schnelle Karte wird in der Dashcam auch benötigt. Ich mein der Datenfeed ist 4k/30Hz von vorne und 2k/30Hz von hinten. Meine Cam nimmt damit ca. 4,5MB/s vorne und ca. 2,3MB/s von hinten auf. Das erreichen die Karten heutzutage allerdings normalerweise ohne Probleme


    Bei Einsatz in Ringspeicher-Lösungen kommt es noch auf die Anzahl der Schreibzyklen und speziell bei der Dashcam auf Temperaturfestigkeit an. Das hat Kingston in dem oben verlinkten Artikel alles sehr ausführlich erklärt

    Hier noch was zum lesen. Weiter unten steht auch was zu Dashcams

    https://www.kingston.com/de/bl…ose-the-right-memory-card

    Wie gehabt: inwiefern die so eine SD-Karte wirklich auf die Bedingungen optimieren, oder ob sie einfach industrial drauf drucken und den Preis erhöhen, entzieht sich meiner Kenntnis.

    Es ist aber halt so, dass eine SD-Karte wirklich nur den "rohen" Speicherplatz bereitstellt. Defekte Bereiche kann die Karte selbst nicht erkennen. Es kommt dann auf den Hersteller der Kamera bzw. eher des SD-Kartenmoduls an, ob da eine regelmäßige Analyse des Speichers und Sperrung bestimmter Bereiche stattfindet. Wenn nicht, kann es sein, dass bestimmte Speicherzellen defekt sind und die Daten darauf nicht gelesen werden können, die Kamera das aber nicht merkt und fleißig trotzdem weiter drauf schreibt. Das Video, das dann u.a. den defekten Speicherbereich besetzt, kann dann einfach nicht abgespielt werden.


    Ich hatte das Problem in meiner Viofo schon. Habe dort zunächst eine ältere 128GB San Disk Extreme verwendet und konnte immer einzelne Videos nicht abspielen. Mit der neuen "Endurance" Karte keine Probleme mehr.

    Da geh ich mit. Motorbremse ist gut und sinnvoll.. in dem Gang, in dem man sowieso gerade ist. Runterschalten nur für mehr Motorbremse ist bergab sinnvoll, beim ran fahren an eine Ampel eher nicht.