In Deutschland langt es, wenn der Reifen die eingetragene Höchstgeschwindigkeit kann. Bzw bei Fahrzeugen, die noch keine EU Typgenehmigung haben, sondern eine alte ABE, und vor dem 01.05.2009 erstmals zugelassen wurden, gibe es eine Formel, mit der du errechnen kannst, welche Geschwindigkeit der Reifen können muss.
Für Fahrzeuge danach und alle mit EU Typgenehmigung ist nur die eingetragene Höchstgeschwindigkeit entscheidend.

Achtung! Bis zur Überschrift "Welche Reifen mit welcher Geschwindigkeit darf ich montieren?" runter scrollen. Auf vielen anderen Seiten (wie auch beim ADAC) steht es leider falsch.
Hintergrund ist: nach EU Zulassungsrichtlinie sind die Hersteller eigentlich dazu verpflichtet, den niedrigsten mit der Höchstgeschwindigkeit des Kfz vereinbaren Geschwindigkeitsindex da einzutragen. Daher sieht die Richtlinie auch vor, dass der Index vom aufgezogenen Reifen dem Index im Fahrzeugschein entsprechen muss. Es hält sich aber kaum ein Hersteller daran. Stattdessen wird der Index eingetragen, den der Reifen hatte, auf dem das Fahrzeug homologiert wurde (oftmals die Bereifung, auf der Neuwagen ausgeliefert werden). Der ist aber gerne mal mehrere Klassen zu hoch. Daher wurde das nachträglich mal korrigiert und eine Ausnahmeregelung geschaffen.
Genau genommen gilt das aber nur in Deutschland. Das Thema mit den M+S Reifen kam ja gerade erst in Italien hoch, wo in den ganzen Artikeln zumindest klar drin steht, dass der Geschwindigkeitsindex laut Fahrzeugschein eingehalten werden muss. Ich persönlich glaube nicht, dass du da mit einem V Reifen Probleme bekämst, aber sicher kann dir das wohl keiner sagen, bis es dazu ein referenzierbares Urteil gibt.