Beiträge von bwm

    Ich bin ja eher der gemütliche Fahrer. Daher fühl ich mich mit den MPS5 sehr wohl. Hab gehört das ist DER Reifen für Blümchenpflücker. ^^

    joa, dein Verbrauch von etwas über 20l/100km passt ja auch eher zu einer SEHR gemütlichen Fahrweise.

    Ich mein der hat zwar ein paar mehr Sitze, aber der hier

    BMP-1 – Wikipedia
    de.wikipedia.org

    schluckt wohl bei normaler Fahrt ca. 80l/100km

    Insofern sind die 20 ja doch sehr sparsam :D

    Delirium für dich zur Info: MrPink fährt regelmäßig auf den Rennstrecken dieser Nation, in seinem Fall sollte man "Blümchenpflücker" also eher als "Blumen auf dem Podium überreicht bekommen" verstehen. :D


    Und zu Svanniversary: er hat mal in der Entwicklung von Reifen gearbeitet, heute in der Entwicklung von Fahrwerken. Er kennt sich also mit allem zwischen Karosserie und Straße aus wie kein Zweiter (zumindest hier im Forum). Warum ich ihn angebracht habe war eigentlich dein großes Lob des MPS2.

    Ich persönlich stehe auf die MICHELIN Pilot Sport PS2.
    Leider waren die früher produzierten Schloofen besser, als die heute unter diesem Namen vertriebenen.

    Ohne den je gefahren zu sein: er wird bei Michelin unter "Classic" geführt und war wohl die Werksbereifung der Dodge Viper zwischen 1992 und 2002

    MICHELIN Pilot Sport 2 | Michelin Oldtimer-Reifen
    MICHELIN Pilot Sport 2 : Exklusive Ausstattung für die legendäre amerikanische Dodge Viper 1992-2002.
    www.michelin.de

    Der ist also augenscheinlich gute 30 Jahre alt. Ich bin mir mittelmäßig sicher, dass selbst die heutigen Alltagsreifen wie Eagle F1 asymmetric oder CPC7 in allen belangen besser sind, als der MPS2 damals. Selbst in den letzten 10 Jahren ist unglaublich viel in der Reifenentwicklung passiert. Zwischen einem 30 Jahre alten und einem heutigen Reifen liegen Welten. Sven bringt auch gelegentlich selbst im Forum an, wie viel in den letzten Jahren bei Reifen passiert ist, daher hatte ich auf seine (fundiertere) Meinung gehofft.

    Allerdings habe ich deinen Kommentar beim ersten Mal falsch gelesen. Ich dachte, du hast dem MPS2 ein bisschen hinterher getrauert, dass der besser wäre, als die heutigen MPS. Was ich aber bei nochmaligem Lesen verstehe ist, dass der MPS2 damals besser war, als das, was heute als MPS2 vertrieben wird.

    Insofern war das gar keine Lobhudelei des uralt-Reifens. Sorry, da habe ich dich missverstanden.

    Nichtsdestotrotz würde ich dir, wie schon vor einem halben Jahr

    Fahr doch bitte erstmal einen MX-5 Probe, bevor du dich über das Fahrwerk beschwerst.

    leicht abgewandelt raten: Bekomme ihn erstmal, fahre ihn mal und schau dann, was man so alles modifizieren kann.


    Noch ein Hinweis zu den Reifen: Der MX-5 wird serienmäßig mit Bridgestone Potenza S001 ausgeliefert. Die werden hier gelegentlich liebevoll "Glitschstone" genannt. Im Trockenen wohl eine recht gute Performance, neigen aber im Nassen scheinbar zu frühem und unangekündigtem Haftungsabriss. Meiner hatte bei Gebrauchtkauf schon CPC6 drauf, also auch hier wieder keine eigenen Erfahrungen, aber das ist das, was man hier so liest. Die "schnell" runter fahren sollte also vorsichtig geschehen.

    Die Bridgestone, die skoddy angemerkt hat, sind die Bridgestone Potenza Sport. Das ist wohl ein recht neues Modell, das augenscheinlich sehr gut performt.

    Da könntest du dich hier einlesen

    Auf Nachfrage welches Öl verwendet wird wurde mir vom Werkstattmeister mitgeteilt, dass das High Performance Getriebeöl Gear LSL 75W-90 von Eurolub eingefüllt wird.

    Wenn es noch nicht gewechselt wurde, solltest du auf die Verwendung des korrekten Öls bestehen. Im Nachhinein einen nochmaligen Wechsel verlangen ist immer schwieriger, als vorher auf das korrekte Öl zu bestehen. Es gibt hier die Mazda Bestellnummer, den Auszug aus dem Handbuch und jede Menge Berichte über schlechte Schaltbarkeit mit dem falschen Öl.

    Ich habe keine eigenen Erfahrungen, in meinem würde das Öl schon vor Verkauf gewechselt und das richtige eingefüllt. Aber die Berichte hier im Forum sind absolut eindeutig

    Ich bin mir damit nicht 100% sicher, weil ich an der Gesetzgebung dazu freilich nicht beteiligt war, aber ich habe damals, als das mit den neuen Winterreifen kam und damit die M+S-Ausnahme für Motorräder (vorübergehend) entfallen ist, tatsächlich mal die ganzen EU und STVZO Normen und Gesetze dazu studiert, weil ich selbst betroffen war und es deshalb genau wissen wollte. Das hier war meine Erkenntnis

    Hintergrund ist: nach EU Zulassungsrichtlinie sind die Hersteller eigentlich dazu verpflichtet, den niedrigsten mit der Höchstgeschwindigkeit des Kfz vereinbaren Geschwindigkeitsindex da einzutragen. Daher sieht die Richtlinie auch vor, dass der Index vom aufgezogenen Reifen dem Index im Fahrzeugschein entsprechen muss. Es hält sich aber kaum ein Hersteller daran. Stattdessen wird der Index eingetragen, den der Reifen hatte, auf dem das Fahrzeug homologiert wurde (oftmals die Bereifung, auf der Neuwagen ausgeliefert werden). Der ist aber gerne mal mehrere Klassen zu hoch. Daher wurde das nachträglich mal korrigiert und eine Ausnahmeregelung geschaffen.

    Genau genommen gilt das aber nur in Deutschland.

    Daher glaube ich tatsächlich, dass der Standard so ist, dass du den Index im Fahrzeugschein erfüllen musst und Deutschland da eine (logische) Ausnahme geschaffen hat. Dass ausgerechnet D eine logische Ausnahme von der dämlichen Regel schafft wäre untypisch, aber nicht undenkbar.

    Deshalb kann es durchaus so sein, dass man im Großteil der europäischen Länder eigentlich den Index erfüllen müsste.

    Wie gesagt: ich glaube nicht, dass man mit einem V Reifen Probleme bekommt. Zunächst einmal müsste man ja überhaupt kontrolliert werden, dann müsste der Kontrolleur den Reifen-Geschwindigkeitsindex mit dem im Schein vergleichen, das bemängeln und dann könnte man immernoch versuchen, mit Logik dagegen zu argumentieren (in Deutschland so zugelassen und technisch außerdem in Ordnung - in D könntest du das gar nicht eintragen (weil es ja auch so zulässig ist) und mit einem deutschen Kfz könntest du ja überhaupt keine Einzelabnahme in Italien machen).

    Aber nach den Buchstaben des Gesetzes scheinbar in I (und mutmaßlich in anderen Ländern) nicht zulässig

    Mazda fordert ja nach Papieren einen W (270km/h) Reifen, obwohl ein V (240 km/h) für die bbH (219 km/h) ausreichen würde. Das meinte ich mit 1 Klasse bzw. 30 km/h übertrieben.


    Da widerrum kennst du dich aus deiner praktischen Erfahrung besser aus, das wusste ich nicht. Aber rein rechnerisch von der Achslast her würde ein 70V oder 69W Reifen genügen. Definitiv wird aber kein 84W benötigt. Wenn es das gar nicht kleiner gibt, dann hätten sie zumindest 80V eintragen können

    Ich habe meinen Beitrag auch noch ein paar Mal editiert. Sorry, da haben sich unsere Antworten überschnitten. Ich habe den Rechenweg jetzt einmal erklärt und am Beispiel meines ND2 vorgerechnet.

    bwm


    Ich stelle fest, dass Mazda beim Speedindex um 1 Klasse (30 km/h) und beim Lastindex um 14 bzw. 15 Klassen (165 bzw. 175kg) übertrieben hat.

    Eigentlich würde ein 70V oder 69W Reifen reichen

    Die meisten Quellen würden dir da widersprechen wollen..

    Dieser Sicherheitsaufschlag gilt laut den meisten Quellen (z. B. Bußgeld Katalog und Wikipedia) nur für Fahrzeuge, die noch keine EU Homologation haben und bei Einzelzulassungen nur, wenn die Erstzulassung vor dem 01.05.2009 war.

    Der Sicherheitsabschlag für die Traglast stimmt zwar, allerdings gilt der eben für die Traglast, nicht für den Speedindex. Und der Abschlag besagt ja, dass man bei höheren Geschwindigkeitsklassen bei der Traglast etwas abziehen muss.

    Aber!: Wenn in den Papieren wie beim MX-5 ein 84W (270 km/h) Reifen gefordert ist, ich aber einen 84V (240 km/h) Reifen montieren möchte, müsste dieser Traglastabschlag beim 84V Reifen geringer sein, als beim 84W Reifen, oder?


    Tante Edith sagt: doch nicht. Man müsste sich das im Detail ansehen. Schlussendlich aber: der Geschwindigkeitsindex muss an sich nur der Höchstgeschwindigkeit des KFZ entsprechen. Bei Höchstgeschwindigkeit <=210 km/h langt H, bei <=240 km/h langt V und bei <=270 km/h langt W

    Der Tragfähigkeitsindex dagegen muss groß genug sein, dass er auch bei höheren Geschwindigkeiten die Last des Autos noch tragen kann. Wenn man einen 88V Reifen aufziehen möchte, muss man da Abschläge bilden und dann schauen, ob das mit der Tragfähigkeit noch hinhaut. Formel steht beim Bußgeldkatalog im Kapitel "Besonderheit beim Lastindex: Geschwindigkeit über 210 km/h"

    Leider sind auch die Tragfähigkeitsindizes in den Papieren laut Bußgeldkatalog oftmals zu hoch gewählt, sodass man wirklich mit der Achslast des Kfz rechnen muss.

    Also: Wenn du einen Reifen mit Geschwindigkeitsindex V verwenden willst, musst du die höchste Achslast gemäß Papieren durch 2 teilen und gemäß Tabelle mit der Geschwindigkeitsabhängigkeit der Traglast (Bei Bußgeldtalaog) durch den dort stehenden Faktor dividieren (z.B. 0,97). Dabei kommt dann eine höhere "virtuelle" Achslast heraus, bei der der Tragfähigkeitsabschlag bei hohen Geschwindigkeiten berücksichtigt ist. Anhand der errechneten Achslast sucht man sich in der Tabelle der Tragfähigkeitsindizes den erforderlichen raus. Wenn der gewünschte V-Reifen mindestens diesen Tragfähigkeitsindex hat, kannst du ihn verwenden.


    Meine Güte ist das kompliziert.

    Hier im Spoiler mal Anhand meines ND2 G184 durchgerechnet.

    Das alles gilt aber wie gesagt so erstmal nur in Deutschland. Ich habe keine Ahnung, wie die Regelungen in anderen europäischen und Nicht-europäischen Ländern sind.


    Tante Editwo sagt: gerade gesehen, dass Sven seinen Text editiert hat. Ich lasse das jetzt mal drin stehen, da ich sonst meinen gesamten Text wieder ändern müsste. Er hat sich aber zwischenzeitlich schon korrigiert :)