aber: nicht alles muss überhaupt im Brief (Zulassungsbescheinigung Teil II) eingetragen werden. Nur das, was dort in den Feldern steht müsste bei Änderung auch im Brief korrigiert werden. Hubraum, Leistung oder Kraftstoffart (wenn du den auf Diesel umrüstest) müssten im Brief geändert werden. Farbe steht auch drin, müsste wohl theoretisch bei Umlackierung auch geändert werden? Weiß ich gar nicht.
Aber alles am Fahrwerk wird grundsätzlich nur im Schein (ZB Teil I) eingetragen. Damit ist der Brief dafür überhaupt nicht erforderlich. Und nur der liegt ja bei der Bank. Den Schein braucht er ja selbst.
Daher auf die ursprüngliche Frage:
Hallo, würde gerne ein K-Tec Street Fahrwerk in Verbindung mit Spurplatten und Serienfelgen einbauen. Wie sieht’s mit der Eintragung aus? Muss man das nach der Abnahme durch den Tüv auch direkt beim Strassenverkehrsamt in den Brief eintragen lassen, oder reicht es die Dokumente die man vom Prüfer bekommt mitzuführen?
Im Gutachten selbst steht mit drin, ob die Eintragung unverzüglich oder bei nächster Gelegenheit erfolgen muss. Unverzüglich heißt quasi so viel wie du darfst nur noch von der Werkstatt nach Hause und zur Zulassungsstelle mit dem Auto fahren. Wobei da in Gegenden wie Berlin, wo man teils monatelang auf so einen Termin warten muss, auch eher mal ein Auge zugedrückt wird. Bei nächster Gelegenheit heißt im Prinzip "wenn du das nächste mal sowieso auf der Zulassungsstelle" bist. Ist also faktisch ein Freifahrtschein, notfalls auch über mehrere Hauptuntersuchungen hinweg.
Der Brief (der bei der Bank liegt) wird für die Eintragung eines Fahrwerkes nicht benötigt. Dafür wird nur der Schein benötigt, den du ja hoffentlich hast.