Vielleicht würde damit der Bagatellschaden zum Unfallfahrzeug gestempelt.
Naja, bei mir war es so, dass der Gutachter im Gutachten schrieb, dass die Wertminderung 800 Euro beträgt. Das ist ja der Wert, den ich beim Verkauf auf Grund des Unfalls weniger bekomme. Das Geld habe ich überweisen bekommen. Der Schaden betrug ~ 6.500 Euro (Stoßstange neu, Kotflügel neu, 2 Felgen neu, 2 Reifen neu) und es gilt definitiv als Unfallwagen, sonst hätte ich woh keine Wertminderung ausgezahlt bekommen.
Ich hätte die Annahme der Wertminderung verweigern können, aber das würde den potentiellen Käufer sicherlich nicht dazu bewegen, den vollen Preis ohne Wertminderung zu bezahlen.
Nachtrag: Die Frage nach einem Unfall ist bei einem Autokauf üblich. Ich definiere es schon als Unfall, wenn mich, wie in meinem Fall, ein LKW touchiert. Also würde ich das dem potentiellen Käufer mitteilen. Der würde daraufhin den Preis drücken.
Ausschlaggebend ist imho, wie der KÄUFER das definiert. Und ich bezweifle, dass irgendein Käufer den Vollpreis zahlt, wenn das Kfz von einem anderen gerammt wurde, denn sei ehrlich, würdest du das als Käufer nicht auch als Unfall definieren und versuchen, den Preis zu drücken?