Die Damen bei mir in der Arbeit lieben meinen Flitzer 💋
Beiträge von Excel Rose
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HOMURA FTW!
Was soll eigentlich immer das mit dem Wiederverkaufswert? Kalkuliert ihr bei der Hochzeit auch gleich mit den Scheidungskosten?
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Wo hier in dem Thread doch schon einige nützliche Infos für zukünftige „Unfallopfer“ zu finden sind, der Vollständigkeit halber noch folgende Infos aus meinem Gutachten (Stand 06.08.25):
Unser Mixxer ist
- Nutzungsausfall-Gruppe G
- Mietwagenkostengruppe 7
= Nutzungsausfall pro Tag 59 Euro.
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Bei mir wurde auch alles getauscht, nichts gerichtet. Ich mache mir aber eigentlich keinen Kopf, da ich das Auto sowieso nicht verkaufen will und wer weiß, was noch alles passiert? Der Kleine wird ja gerne übersehen.
Heute war ich übrigens nochmal in der Werkstatt, die Spaltmaße der getauschten Teile waren inakzeptabel. Wurde anstandslos gerichtet. Ist mir leider erst ein paar Tage später aufgefallen, da ich mich -wie üblich- auf die Handwerker verlassen habe 🙄
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Vielleicht würde damit der Bagatellschaden zum Unfallfahrzeug gestempelt.
Naja, bei mir war es so, dass der Gutachter im Gutachten schrieb, dass die Wertminderung 800 Euro beträgt. Das ist ja der Wert, den ich beim Verkauf auf Grund des Unfalls weniger bekomme. Das Geld habe ich überweisen bekommen. Der Schaden betrug ~ 6.500 Euro (Stoßstange neu, Kotflügel neu, 2 Felgen neu, 2 Reifen neu) und es gilt definitiv als Unfallwagen, sonst hätte ich woh keine Wertminderung ausgezahlt bekommen.
Ich hätte die Annahme der Wertminderung verweigern können, aber das würde den potentiellen Käufer sicherlich nicht dazu bewegen, den vollen Preis ohne Wertminderung zu bezahlen.
Nachtrag: Die Frage nach einem Unfall ist bei einem Autokauf üblich. Ich definiere es schon als Unfall, wenn mich, wie in meinem Fall, ein LKW touchiert. Also würde ich das dem potentiellen Käufer mitteilen. Der würde daraufhin den Preis drücken.
Ausschlaggebend ist imho, wie der KÄUFER das definiert. Und ich bezweifle, dass irgendein Käufer den Vollpreis zahlt, wenn das Kfz von einem anderen gerammt wurde, denn sei ehrlich, würdest du das als Käufer nicht auch als Unfall definieren und versuchen, den Preis zu drücken?
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Birdie : Ich fahre die auch, mit 2,0 Bar, absolut einwandfrei.
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Gibt’s dann in der Schweiz auch keine Wertminderung? Denn eine Wertminderung zu kassieren, ohne, dass der Wagen beim Verkauf als Unfallwagen gilt, macht keinen Sinn.
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Die Wertminderung, welche der Gutachter ggf. feststellt, hat ja genau den Zweck, den merkantilen Wertverlust, welcher durch einen Unfall entsteht, auszugleichen.
Allgemein wird ein Unfallfahrzeug nicht unbedingt nur durch die Art des Schadens definiert, sondern auch durch die Höhe des Schadens.
Auch darüber sollte ein Fachanwalt Auskunft erteilen können.
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Ich dachte, Motorhaube und Kofferraumdeckel wären aus Alu?
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Unterschriebenes Protokoll und wahrscheinlich hast du Fotos gemacht, das ist gut.
Kontaktiere einen Fachanwalt für Verkehrsrecht und besprich alles mit ihm. Der will dann das Protokoll und die Fotos, nennt dir einen Gutachter und möchte eine Vollmacht von dir, dass du ihm erlaubst, den Fall zu regeln.
Der kümmert sich schon um alles, du musst quasi nur zur Werkstatt fahren.
Gutachter, Anwalt, Wertminderung, Mietwagen, Nutzungsausfall usw., zahlt alles die gegnerische Versicherung bei Vollschuld des Unfallgegners.
Das wird dir der Anwalt alles erklären, also ruhig Blut, das wird schon!
Es ist ärgerlich, aber keiner ist verletzt und das kriegt man schon repariert, ich wünsche dir alles Gute!👍🏻