Beiträge von Svanniversary

    Passt, danke. Ich habe auch noch ein Rechenbeispiel zur Traglast ergänzt.


    Ja, das ganze ist echt kompliziert, daher auch mein spontaner Widerspruch, dass man nur auf VMax und SI schauen muss. Das ist zu kurz gesprungen.


    Und das ganze ist ein Bestandteil für die Reifenfülldruckberechnung und die ist noch viel komplizierter ;) .


    Das kommt alles aus der ETRTO und das ist der europäische Stand der Technik, der aber auch gerne weltweit genutzt wird.


    P.S.: Danke, bwm. Niemand ist perfekt und es ist aus meiner Sicht auch kein Problem (meine eigenen) Fehler einzugestehen und zu korrigieren. So sieht doch eine gepflegte Forenkultur aus, wo man das entspannt diskutiert ;) .

    Wo mir doch immer so gerne vorgeworfen wird, dass ich immer Recht haben möchte. Ne, ich habe nur häufig Recht ;) .

    bwm, siehe edit. Ich bin mal wieder auf die Änderung von 2009 hereingefallen.

    Die Traglastabschläge sollten, ohne dass ich das für den MX-5 geprüft habe, für unser leichtes Auto keine Rolle spielen, V ist auf jeden Fall zulässig.


    Kurze Erklärung zu den Lastabschlägen, inklusive Beispiel.

    Ein V, W, oder Y Reifen darf in seiner höchsten Geschwindigkeitsklasse nicht mehr voll ausgelastet werden.

    D.h. z.B. für die Traglast eines V-Reifen bei Vmax bis:

    - 210 km/h - 100 %

    - 240 km/h - 91 %


    Ein W-Reifen hat wiederum bis 240 km/h seine volle Traglast und wird dann stufenweise bis 270 km/h reduziert, ein Y-Reifen hat bis 270 km/h seine voll Tragfähigkeit und wird bis 300 km/h stufenweise reduziert.


    Wenn ich jetzt also ein Auto habe, dass 240 km/h fährt und die Traglast bis 95 % ausnutzt, dann wäre ein V-Reifen nicht mehr zulässig, es könnte aber ein W-, oder Y-Reifen verwendet werden, da beide Typen bei 240 km/h ihre volle Tragfähigkeit ausnutzen dürfen.


    Rechnen wir das mal für den MX-5 durch mit 205/45 R17 84 V.

    Traglast: 2 x 500 kg

    VMax: 219 km/h

    Traglast V für 220 km/h: 97 %

    Zulässige Traglast: 2 x 485 kg = 970 kg

    Das ist also bei unserem Auto völlig unkritisch. Bei schweren Limos, SUVs etc. kann das aber anders aussehen.


    Das meine ich damit, dass die pauschale Aussage „bis 240 km/h geht immer V“ nicht richtig ist, weil parallel auf die Tragfähigkeit geprüft werden muss. Da das so vorgeschrieben ist, wäre meine Erwartungshaltung, dass die Polizei so etwas auch wissen sollte. Wahrscheinlich zu viel erwartet, oder doch Geschichten aus dem Paulaner-Garten.

    Lieber Uwe,


    ja, mir ist das auch egal was Du von mir hältst. Tu mir bitte dann auch den Gefallen, konsequent alle meine Tipps und Ratschläge durchgängig zu ignorieren.

    Du kannst mir ja gerne mal per PN schreiben, welches Problem Du damit hast, wenn jemand sein berufliches Wissen in ein Forum einbringt. Ist ja nicht das erste Mal das solche Kommentare kommen.


    Edit:

    Bis 2009 musste noch eine Toleranz aufgeschlagen werden, seit 2009 ist das nicht mehr notwendig.

    Was bleibt ist die Tatsache, dass Lastabschläge berücksichtigt werden müssen, so dass für Reifen ab V nur eine geminderte Traglast berücksichtigt werden darf. Das kann z.B. verursachen, dass statt V ein W Reifen verwendet werden muss, der dann keine bzw. andere Lastabschläge hat.

    Reifen Lastindex: Alles über Tragfähigkeit und LI-Angaben
    Was sagt der Lastindex bei Kfz-Reifen aus? Wo finde ich den LI und wie lese ich die Tragfähigkeit meiner Reifen richtig? Das Reifen24.de Info-Cockpit klärt auf!
    www.reifen24.de


    Daher schrieb ich auch, dass das beim MX-5, der weniger als 240 km/h läuft, keine Rolle spielt.

    Die pauschale Aussage der bekannten Polizisten ist aber falsch, wenn es um Fahrzeuge mit mehr als 240 km/h Höchstgeschwindigkeit geht, da dann auch noch der LI geprüft werden muss, was ggf. einen anderen SI zwingt.


    P.S.: Sorry, ich bin im ersten Entwurf schon wieder über diese Änderung von 2009 gestolpert. Als ich das noch hauptberuflich gemacht habe, war der Aufschlag noch absolut zwingend zu berücksichtigen.

    habe das gleiche Problem, 2 Polizisten aus dem Bekanntenkreis meinten dass die Reifen einfach nur mind. der aufgeführten Höchstgeschwindigkeit entsprechen müssen.

    Die Aussage ist definitiv falsch, da es Geschwindigkeits- und Lastabschläge gibt, die man berechnen muss.

    Beim MX-5 reicht der „V“ Reifen aber auf jeden Fall hin.

    Meine Antwort oben bezog sich darauf, dass es den BPS nach meiner Kenntnis dann nur in „W“ gibt.

    Zum Spurhalte-Assi fällt mir ein - beim einen klappts, beim anderen nicht und man muss sich eigentlich nur korrekt verhalten.

    Blinker an - Assi aus. Wer nie blinkt, wird sich wundern, dass er ständig korrigiert wird. Manchmal ist es recht selbstentlarvend, wer welche Probleme mit den Assis hat ;) .