Mitunter ist Redundanz auch wegen ASIL D gefordert und dann benötigt man auch zwei unterschiedliche Signalpfade.
Das könnte beim Neutralgangsensor sogar sein, da Start/Stop und Berganfahrhilfe abgesichert sein müssen.
Mitunter ist Redundanz auch wegen ASIL D gefordert und dann benötigt man auch zwei unterschiedliche Signalpfade.
Das könnte beim Neutralgangsensor sogar sein, da Start/Stop und Berganfahrhilfe abgesichert sein müssen.
Wird auch schwierig eine Annie zu bekommen, die später gebaut wurde
. Neuwertig ist wahrscheinlich die bessere Vokabel. Da wird es nicht mehr viele von geben.
Anscheinend einer der letzten Neuwagen. Und bekommen muss er den Preis natürlich auch noch. Das Angebot bedeutet ja nicht, dass ihn für den Preis auch jemand kauft.
Etliche Schimmeldiesel haben genau genommen auch keine ABE mehr...
Gerade nicht. Die mussten alle nachgebessert und aktualisiert werden und das KBA war da auf einer Ebene unterwegs, bei der der hier geschilderte Fall wahrscheinlich nicht genehmigt worden wäre.
Da haben die Hersteller dann neue Typgenehmigungen beantragen und genehmigen lassen müssen.
Jegliche Änderung an der Motorsoftware wird da als abgas- und emissionsrelevant angesehen und es muss jeweils nachgewiesen werden, dass der neue Stand alle Vorgaben lupenrein einhält.
Daher vermute ich persönlich schon, dass sich das KBA rein formal auch dafür interessiert, wenn privat die Motorsteuerung eines Fahrzeugs modifiziert wird.
Wenn sich die Schadstoffklasse, oder insbesondere der Verbauch nach Norm ändert, wird das ganze auch noch steuerrelevant.
Das wurde u.a. hier Reifendruck-Kontrollsystem RDKS aktiv/direkt (ab MJ18) und auch irgendwo an anderer Stelle schon einmal besprochen.
Ich habe das mit den Suchwörtern „PID“, „OBD“ und „Torque“ gefunden. Da kannst Du selber mal schauen.
Davon abgesehen, dass ich aus Deinem Beitrag leider nicht zweifelsfrei erkennen kann, was Du mir eigentlich mitteilen möchtest - ist mir persönlich Latte, weil ich so etwas nicht machen würde.
Es gibt Leute die wissen einfach gerne, ob sie legal unterwegs sind, oder nicht. Daher der Hinweis. Was Du damit anfängst ist mir persönlich echt egal
.
Wenn Dir der Link nicht gefällt...
Hier noch ein anderer Beitrag zu dem Thema - https://www.frag-einen-anwalt.…n-einem-PKW--f307978.html
Anderer Hintergrund, aber nmE übertragbar.
Sagt doch keiner. Nur anders. Bei dem, was ich beruflich so in der Hand habe, reicht das in der Regel für eine §21, da man als Kunde nach dem Umbau in der Nachweispflicht ist.
Hier steht zum Beispiel eindeutig, dass der Versicherungsschutz erlischt. Ich denke für die Versicherer ist das ggf. ein gefundenes Fressen.
„es wurden Eingriffe vorgenommen, welche das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtern (z. B. Modifikation des Motors oder der Auspuffanlage)“
Erlöschen der Betriebserlaubnis – Gründe, Strafen und Gegenmaßnahmen | Kennzeichenbox.de
Allgemein sind die Versicherer empfindlich was Fahrzeuge ohne gültige Betriebserlaubnis angeht. Das ist der Punkt auf den ich hinaus wollte.