Die Sommerräder (auch Reifen inkl Felge - Auto ist 8-fach bereift) waren in der Zeit kühl und trocken gelagert
(aufeinandergestapelt - ja ich weiß, nicht optimal - habe mir schon einen Felgenbaum bestellt).
Der Unabhängige hat sie montiert und seitdem schlägt es ein bisschen, ist nicht wild wie gesagt, aber sollte gemacht werden.
Okay, dann gehe ich auf den Unabhängigen mal zu und frage nach. Eigentlich ist es ja aber ein Mangelzustand der Räder oder nicht? Dafür ist ja dann Mazda verantwortlich, vorallem weil das Auto an sich noch Garantie hat (wie gesagt, seit November 2019 zugelassen).
Man kann ja auch nicht erwarten, dass man beim Erhalt des Autos erstmal auf Sommerräder wechselt und schaut, ob alles in Ordnung ist und falls ja, man dann wieder zurück auf Winterräder wechselt, weil es schneit. Oder sehe ich das falsch?
Das flache Stapeln der Räder, kühl und trocken, ist vollkommen in Ordnung.
Der Unabhängige ist dann raus, wenn er nur umgesteckt hat, es sei denn dabei sind Beschädigungen entstanden, oder Wuchtgewichte abgefallen.
Der Mazda-Händler ist grundsätzlich der richtige Ansprechpartner. Üblicherweise wird er das aber auf Gewährleistung ablehnen, da die Räder
- mehrmals montiert/demontiert wurden,
- bei Dir gelagert wurden,
- zwischendurch gefahren wurden.
Wie geschrieben gibt es so etwas wie eine lebenslange Gewährleistung auf den Wuchtzustand nicht, da dieser selbst durch normalen Gebrauch und Verschleiß schlechter werden kann.
Ich denke Du kannst da nur recht nett fragen und auf Kulanz und Kundenfreundlichkeit hoffen.
Sind es denn die Serienräder, mit Serienreifen? Dann stehen die Chancen deutlich besser, als wenn die Räder nachträglich gekauft und montiert wurden.
Fälle bei denen die Wuchtung ab Werk schlecht war, kenne ich hier bisher nicht. Das würde natürlich für die Argumentation sprechen, dass zwischendurch irgendetwas mit den Rädern passiert sein muss, so dass die Wuchtung schlechter geworden ist (ggf. sogar ein verlorenes Wuchtgewicht o.ä.).
Also kurz, ich würde einfach mal nett fragen, sehe aber keinen wirklichen Anspruch auf kostenlose Nachbesserung.