Und das weißt Du sicher, oder ist das eine Mutmaßung?
Es gibt Teile die werden im Rahmen sogenannter Baumustergenehmigungen und anderer technischer Beschreibungen alleine durch eine Zeichnung und/oder ein Datenblatt beschrieben. Das ist ein anerkannter Industriestandard und es würde mich sehr wundern, wenn gerade der TÜV so etwas nicht kennt und damit nicht umgehen kann. Ich wüsste z.B. nicht, dass Standardfedern in der Serienausrüstung eine Kennzeichnung haben (vom Farbcode zur Fabriksteuerung abgesehen). Erstaunlicherweise bekommt das Auto damit aber dennoch eine Typzulassung.
Ich verstehe nicht, warum das nicht funktionieren soll. Wenn es nur um die Bürokratie geht, kann er ja problemlos eintragen "Feder KW 60-200, 60110070".
Aber davon abgesehen ist die Diskussion auch sehr müßig, da ich o.s. schon mehrfach darauf hingewiesen habe, dass die Rennsportfedern einen entsprechenden Aufdruck mit Kennzeichnung tragen. Für diese Kennzeichnung reicht nach dem was ich gefunden habe ggf. sogar ein Aufkleber. Das wird wohl jeder Hersteller liefern können, wenn die Sachen eintragungsfähig sind, oder sein sollen.