Beiträge von Svanniversary

    Du hast recht und wie Du siehst gab es trotzdem Klärungsbedarf.


    Also nu - her mit den Zahlen...


    Ich liefere gleich mal, ST G160, SL mit SP, MJ 2017:
    - nach Zulassungsbescheinigung 1137 kg,
    - gewogen mit ca. 90 % Tank 1083 kg, also vergleichbar mit Normfahrer 1158 kg.


    21 kg schwerer als angegeben, trotz leichterem Fahrwerk. Wahrscheinlich ist der Bastuck Zubehör-Auspuff so schwer, oder die Stubby ;-).

    Das sind keine Toleranzen. Das sind Scheuentore.


    Die Autos werden in Japan in der Achsvormontage eingestellt und der Rest ergibt sich bei der Montage des Fahrzeugs.


    Fals es arg schlimm ist bezahlt Mazda einmalig eine Spureinstellung (steht so auch in der Betriebsanleitung).
    Das bringt Dich aber nicht weiter, weil eine Spur- keine Fahrwerkseinstellung ist, sondern nur ein sehr kleiner Teil davon.


    Man muss das Fahrwerk nicht einstellen lassen und wird wahrscheinlich auch keine Probleme mit den Reifen bekommen.
    Man erhält aber definitiv ein besseres und reproduzierbareres Fahrverhalten, wenn man es tut. Empfehlungen für Einstellwerte gibt es zu Hauf, z.B. im Thread Tieferlegung.


    Optimal ist es das neue Auto noch ein wenig zu bewegen und dann das Fahrwerk einstellen zu lassen. Da sollten aber so um die 500 bis 1.000 km reichen.

    naja, ich weiss ja nicht ob es sich um echte "Normwerte" handelt. Aber es steht jedenfalls in etlichsten Fahrzeugprospekten so drin.

    Na sicher doch, oder meinst Du da kann dann jeder in die Zulassungsbescheinigung drucken was er möchte ;-)? Geregelt u.a. im §42 (3) der StVZO (https://www.gesetze-im-interne…o_2012/BJNR067910012.html).


    Zusätzlich siehe auch hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Leergewicht



    @Joshude - wie immer in der Technik macht auch hier eine Begriffsdefinition Sinn. Ohne genaue Definition schreibt jeder irgendein Gewicht hin (voller Tank, leerer Tank, usw.) und wir bekommen hier auch keine Vergleichbarkeit hin. Und wir sind gerade dabei, das im Threadtitel genannte Gewicht laut Zulassungsbescheinigung zu definieren und uns hoffentlich auch darauf zu einigen ;-).

    doch eben schon, denn der "Normwert" ist 68kg Fahrer mit 7kg Gepäck bei 90% gefülltem Tank.

    Ich sehe schon, wir haben unterschiedliche Vorstellungen davon, was man unter genormten Werten versteht. Das heißt nämlich nicht zwingend, dass es immer dasselbe sein muss. Es geht darum definierte Werte zu haben und das liegt hier vor.


    Die Sache mit dem Tank erschwert natürlich die Vergleichbarkeit, aber da der Normal-Fahrer den nun einmal normalerweise auch volltankt, ist auch dieses Gewicht im Betrieb relevant.


    Und mal ehrlich das Thema "Trockengewicht" finde ich persönlich viel schwachsinniger. Ein Auto mit Normgewicht kann ich wenigstens fahren, ein Motorrad mit Trockengewicht, sollte ich nicht mal anlassen ;-). Es steht Dir doch auch frei, die definierten Werte für Fahrer, Beladung und Treibstoff auszurechnen und wieder abzuziehen. Die Norm gibt das her und wenn man die Dichte von Benzin kennt, ist das keine Raketenwissenschaft.
    Ich finde @Detlefs Vorschlag da wesentlich pragmatischer, das fahrbereite Vehikel mit einer Normmenge Treibstoff zu nehmen.
    Davon mal abgesehen sind die Papierwerte sowieso gemittelt und nicht 100% richtig. Im KW V3 Thread gibt es einen gewogenen Wert von meinem Auto. Nur solche Werte sind wirklich relevant.

    Was genau erhoffst Du Dir denn von den Nebelleuchten? Praktischen Nutzen hast Du von dem zusätzlichen Licht nicht, da die Leuchtweite so kurz ist, dass Du über ca. 50 km/h sowieso keine Chance mehr zur Vermeidung einer Kollision hättest und Objekte vorher schon durch das Abblendlicht erfasst werden.
    Dem nicht vorhandenen Nutzen steht, aber definitiv die Blendung anderer Teilnehmer entgegen.

    Das Trockengewicht, oder dann halt von mir aus mit halbvollem Tank, finde ich deutlich sinnvoller als Angabe, um vergleichen zu können. Das macht man bei den Moppeds ja schliesslich auch so. Wen interessiert das was für ein Brocken, oder auch nicht der Fahrer ist und ob noch Gepäck oder dergleichen dazupackt wird. Dafür kann doch der Fahrzeughersteller nix. Ist auch wieder mal so eine weitere völlge bescheuerte EU Verordungs Defintion. Wieso einfach, wenn es auch kompliziert geht...?

    Jetzt werden solche Gewichtsangaben natürlich nicht in erster Linie für interessierte Foristen gemacht, sondern auch für andere Dinge wie Zulassung, Verbrauchsmessungen, Prüfung und Auslegung der Reifenfülldrücke und ähnliches verwendet.
    Ich bin mir nicht sicher wie relevant persönliches Unbehagen gegen Bürokratie an der Stelle ist, vs. den Notwendigkeiten einer Fahrzeugentwicklung und -zulassung ;-).
    Es wird ja auch nicht irgendein Gepäck, oder Fahrer eingerechnet, sondern genormte Werte, die abbilden sollen, mit welchem durchschnittlichen Betriebsgewicht so ein Fahrzeug unterwegs ist.