Beiträge von Svanniversary

    Ich habe die 59er jetzt eine Woche drauf. Das System läuft anscheinend stabiler (keine Hänger mehr beim Aufstarten, keine Verschlucker beim Titel, der beim Ausschalten zuletzt gespielt wurde).
    Ich bilde mir auch ein, dass es etwas schneller startet und auch schneller spielt.


    Viel mehr ist mir so auf die Schnelle nicht aufgefallen. Da ich keine Mods drauf hatte, sehe ich aber nur Vorteile durch die neue Version.

    Ich bin zwar kein Rechtsanwalt, aber so ein wenig habe ich beruflich mit dem Thema schon zu tun.


    Trotzdem sicherheitshalber "meine private Meinung" dazu. Für alles was aber Werk am Auto ist, hat der Hersteller die Verantwortung. Für alle Arbeiten und Modifikationen trägt selbstverständlich die Werkstatt, die die Arbeiten durchgeführt hat, die Verantwortung.
    Alles natürlich immer nur soweit, wie keine Veränderungen durch den Kunden oder Dritte vorgenommen wurden und soweit erforderliche Wartungen und Reparaturen durchgeführt wurden.


    In der Praxis läuft das in der Regel so ab, dass Deine Versicherung reguliert und ggf. andere Verantwortliche hinterher in Regress nimmt. Das Prozessrisiko trägt dabei in der Regel auch die Versicherung.


    Darüber hinaus gibt es auch die Haftung für den einfachen Betrieb eines Kraftfahrzeugs und die allgemeinen, damit verbundenen Gefahren. Man spricht dabei von der Betriebshaftung. Diese betrifft die allgemeine Gefährdung die einfach davon ausgeht, ein Auto mit all seinen Teilen zu bewegen und wird durch die normale Haftpflichtversicherung abgedeckt (ggf. vorbehaltlich Fahrlässigkeit und Vorsatz).


    Wie geschrieben meine private Meinung/Erfahrung. Wenn es jemand besser weiß, immer her damit.

    Da der 124er ein höheres Gesamtgewicht hat und höhere Achslasten könnte eine Eintragung verweigert werden. Umgekehrt wäre es wohl einfacher.

    Sehe ich auch so. Wenn der Prüfer aufpasst, benötige ich einen Nachweis zu Tragfähigkeit bzw. Festigkeit. Der Vergleich mit irgendeinem anderen 16 " Rad hilft da nicht, da auch Räder gleicher Dimension unterschiedliche Festigkeiten haben.


    Da ich nicht glaube, dass sich im oder am Rad eine Prägung zur Tragfähigkeit befindet, heißt das schlimmstenfalls, dass es eine Bescheinigung von Mazda, oder dem Hersteller des Rades geben muss.
    Diese Nachweise muss es natürlich geben, da die Mazda Räder auch für andere Länder zugelassen sind und damit bestimmte Zertifizierungen haben (z.B. inmetro Zeichen ist auf dem Rad eingeprägt). Es wäre auch noch eine Krücke zu versuchen an eine solche Bescheinigung zu kommen.
    Andere Alternative wäre es den Spider auf die zulässigen Werte vom MX abzulasten ;-). Dann bleibt aber wahrscheinlich gar keine Zuladung mehr über.


    Wir hatten bei meinem Arbeitgeber mal so eine Anfrage für die Verwendung eines bestimmten Rades für einen Typ, für den es nicht eingetragen war, und haben dann seitens Hersteller die Bescheinigungen zur Verfügung gestellt. Also lohnt sich vielleicht eine Anfrage bei Mazda, wenn die genauso nett sind, wie wir bei VW ;-).

    Ich gehe erst einmal davon aus, dass mit Neuteilen und der richtigen Montageanleitung eine einwandfreie Montage möglich ist.


    Wenn der Händler das nicht hinbekommt, muss er ggf. so lange üben bis es funktioniert.


    Wenn das auch nichts wird, würde ich den Händler wechseln, da es ja über die Werksgarantie läuft.


    Bisher habe ich hier nicht den Eindruck gewonnen, dass alle Autos betroffen sind, sondern nur ein kleiner Teil, daher würde ich die Teilequalität und Reparaturlösung nicht generell in Frage stellen.
    Bei unserem MJ17 ist nach knapp 20 tkm noch alles fest und in Ordnung.


    Sinn ergibt es für mich immer noch nicht.

    Für mich auch nicht. Bezieht nicht H&R seine Dämpfer von Bilstein? Vielleicht gibt es da Vereinbarungen, dass man sich nicht gegenseitig kanibalisiert. Ist auf jeden komisch und technisch unsinnig. Aber anscheinend sieht das ja der TÜV genauso, so dass es kein Problem ist.

    Die Eibachs sind hinsichtlich Federrate und Tieferlegung nicht weit weg von den H&Rs. Da sehe ich weder Vor- noch Nachteile, so dass man da frei nach Geschmack entscheiden kann.


    Unser MX wird im Alltag auch von meiner Frau gefahren. Aber sie sagt sie genießt es mit dem V3 noch mehr und ich habe am Wochenende und bei Touren meinen Spass ;-).


    Als Zwischenlösung bleibt ja noch das ST-X, dass vermutlich einen Kompromiss zwischen Tieferlegungsfedern und V3 darstellt und deutlich preisgünstiger ist. Die Federraten sind gleich, die Dämpfertechnik ist deutlich einfacher und ohne Verstellung. Ggf. kann man die Bilstein noch verkaufen, so dass die Preisdifferenz weiter schrumpft.

    Der Mangel soll abgestellt werden

    Ja richtig. Und für das Abstellen des Mangels fährst Du als Endkunde in die Mazda Werkstatt und lässt das Auto in Ordnung bringen.


    Für die Feldüberwachung und ggf. erforderliche Rückrufe ist in D das KBA zuständig, entweder aufgrund von Selbstanzeige des OEM, oder bei besonderen Auffälligkeiten einzelner Modelle auch durch Aufforderung durch des KBA.
    Mir ist nicht klar, wie und wofür Du in diesem Kontext eine zivilrechtliche Klage stellen willst.


    Ganz konkret würde ich sicher stellen, dass der Vorgang behördlich protokolliert wird, damit die Behörde ggf. Handlungsbedarf erkennen kann.
    Zusätzlich könnte man einen Brief an die Mazda Zentrale in D schreiben und um eine Stellungnahme bitten.