Beiträge von Svanniversary

    meine aber schon, nach Einbau der KENAUTO-Aluklötze eine spürbare Verbesserung beim Folgen des Mixxers auf Lenkbefehle feststellen zu können, da die Türen damit besser in die Karosserie eingebunden werden und das Fzg. insgesamt verwindungssteifer wird.

    Da fehlt mir ganz ehrlich der Glaube. Wenn das was bringen soll, wären da schon recht hohe Betriebslasten auf den Einsätzen und das man das dann auch nochmal eben so rausfährt? Der MX ist schon recht gut in der Verwindungssteifigkeit und die Türen sind jetzt auch nicht unbedingt die Schwachstellen. Vorder- und Hinterwagen sind da viel interessanter aufgrund der Trägerstruktur und Hebelarme (vgl. Domstrebe). Die Schwachstelle Scharnier bei den Türen bleibt ja auch.
    Anlenken wäre jetzt auch nicht so das Thema, wo die Verwindungssteifigkeit sofort auffällt.


    Aber Schaden tut es bestimmt auch nicht ;-).

    @MX505: Guter Beitrag, hat zwar nix mit dem Thema zu tun, aber trotzdem gut. Die Frage ist: Muss ein Hersteller eines nichtmal 1 Jahr alten Fahrzeuges gewährleisten, dass es sich nicht mit der Gefahr für Dritte in seine Einzelteile zerlegt?

    Ja, selbstverständlich. Das ist ja auch der Grund, warum das KBA bei der Häufung von Problemen anfängt zu ermitteln und ggf. einen Rückruf anordnet. Der Hersteller ist für die Betriebssicherheit seines Fahrzeugs verantwortlich (praktisch ist das der sogenannte "Inverkehrbringer eines Produktes", also meistens der Importeur).
    Wenn Modifikationen am Fahrzeug durchgeführt werden, ist derjenige für diese Modifikationen verantwortlich, der diese durchgeführt hat. Das kann ein Grund sein, warum man die eine oder andere Sache doch lieber in der Werkstatt machen lässt, weil man ansonsten privat haftet.


    Beispiel: Wer selber an der Bremse schraubt und anschließend einen Unfall verursacht, weil diese nicht mehr ordnungsgemäß funktioniert, wird damit rechnen müssen, dass seine Versicherung ihn in Regress nimmt.

    Ich glaube das 90% hier wissen was mit ND und RF gemeinte Ist

    Dasselbe? Es gibt einen ND Roadster, hier auch gerne Softtop oder ND ST genannt und einen ND RF.


    Terminologie ist in der Regel nicht dafür da sie irgendwie zu benutzen, wenn man verstanden werden möchte. Nach dem Sender/Empfänger Prinzip ist es sehr wahrscheinlich, dass die Formulierung schlecht war, wenn mehrere Empfänger sie nicht verstanden haben, egal was der Sender denkt ;-).

    Die Karte selber läuft separat, über das Kartenupdate. Die Navi-Menüs, Pop-Ups etc. sollten imho über die MZD SW laufen. Ich sehe da keine wesentlichen Änderungen, obwohl ich meine das einige Menüs, oder Hinweise minimal anders sind. Aber ich habe keine größeren Auffälligkeiten/Änderungen bemerkt.

    Ich habe die 59er jetzt eine Woche drauf. Das System läuft anscheinend stabiler (keine Hänger mehr beim Aufstarten, keine Verschlucker beim Titel, der beim Ausschalten zuletzt gespielt wurde).
    Ich bilde mir auch ein, dass es etwas schneller startet und auch schneller spielt.


    Viel mehr ist mir so auf die Schnelle nicht aufgefallen. Da ich keine Mods drauf hatte, sehe ich aber nur Vorteile durch die neue Version.

    Ich bin zwar kein Rechtsanwalt, aber so ein wenig habe ich beruflich mit dem Thema schon zu tun.


    Trotzdem sicherheitshalber "meine private Meinung" dazu. Für alles was aber Werk am Auto ist, hat der Hersteller die Verantwortung. Für alle Arbeiten und Modifikationen trägt selbstverständlich die Werkstatt, die die Arbeiten durchgeführt hat, die Verantwortung.
    Alles natürlich immer nur soweit, wie keine Veränderungen durch den Kunden oder Dritte vorgenommen wurden und soweit erforderliche Wartungen und Reparaturen durchgeführt wurden.


    In der Praxis läuft das in der Regel so ab, dass Deine Versicherung reguliert und ggf. andere Verantwortliche hinterher in Regress nimmt. Das Prozessrisiko trägt dabei in der Regel auch die Versicherung.


    Darüber hinaus gibt es auch die Haftung für den einfachen Betrieb eines Kraftfahrzeugs und die allgemeinen, damit verbundenen Gefahren. Man spricht dabei von der Betriebshaftung. Diese betrifft die allgemeine Gefährdung die einfach davon ausgeht, ein Auto mit all seinen Teilen zu bewegen und wird durch die normale Haftpflichtversicherung abgedeckt (ggf. vorbehaltlich Fahrlässigkeit und Vorsatz).


    Wie geschrieben meine private Meinung/Erfahrung. Wenn es jemand besser weiß, immer her damit.

    Da der 124er ein höheres Gesamtgewicht hat und höhere Achslasten könnte eine Eintragung verweigert werden. Umgekehrt wäre es wohl einfacher.

    Sehe ich auch so. Wenn der Prüfer aufpasst, benötige ich einen Nachweis zu Tragfähigkeit bzw. Festigkeit. Der Vergleich mit irgendeinem anderen 16 " Rad hilft da nicht, da auch Räder gleicher Dimension unterschiedliche Festigkeiten haben.


    Da ich nicht glaube, dass sich im oder am Rad eine Prägung zur Tragfähigkeit befindet, heißt das schlimmstenfalls, dass es eine Bescheinigung von Mazda, oder dem Hersteller des Rades geben muss.
    Diese Nachweise muss es natürlich geben, da die Mazda Räder auch für andere Länder zugelassen sind und damit bestimmte Zertifizierungen haben (z.B. inmetro Zeichen ist auf dem Rad eingeprägt). Es wäre auch noch eine Krücke zu versuchen an eine solche Bescheinigung zu kommen.
    Andere Alternative wäre es den Spider auf die zulässigen Werte vom MX abzulasten ;-). Dann bleibt aber wahrscheinlich gar keine Zuladung mehr über.


    Wir hatten bei meinem Arbeitgeber mal so eine Anfrage für die Verwendung eines bestimmten Rades für einen Typ, für den es nicht eingetragen war, und haben dann seitens Hersteller die Bescheinigungen zur Verfügung gestellt. Also lohnt sich vielleicht eine Anfrage bei Mazda, wenn die genauso nett sind, wie wir bei VW ;-).