Veränderungen der Rad/Reifen Kombination plus Tieferlegungsfedern müssen doch eingetragen werden ![]()
Torsten
Veränderungen der Rad/Reifen Kombination plus Tieferlegungsfedern müssen doch eingetragen werden ![]()
Torsten
Veränderungen der Rad/Reifen Kombination plus Tieferlegungsfedern müssen doch eingetragen werden
Torsten
Einzeln mag es gehen, aber in Kombination müsste es §21 eingetragen werden
. Ich hatte da selbe Problem, Fahrwerk und Spurplatten hatten jeweils Gutachten, aber in Kombi musste es nach $21 abgenommen werden
Einzeln mag es gehen, aber in Kombination müsste es §21 eingetragen werden
. Ich hatte da selbe Problem, Fahrwerk und Spurplatten hatten jeweils Gutachten, aber in Kombi musste es nach $21 abgenommen werden
Tieferlegung mit Federn und Spurplatten. Aus der Erinnerung meine ich es war §19.
§21 war Umbau Gewindefahrwerk mit Spurplatten.
Wenn die Eibach Federn die original Mazda-Tieferlegung ist, ist es evtl. OEM genug für eine 19.3 statt 19.2/21.
Damit kommen wir aber schon vom Thema ab: Übersicht Rad-/Reifenkombination - bitte KEINE Diskussion
Die Eintragerei kann ja hier weiter bequatscht werden - da passt's mMn besser hin:
TüV ohne Probleme: Änderungsabnahme der Räder ohne Eintragung im Fahrzeugschein, 77 Euro.
225/35 wäre auch ohne Probleme möglich gewesen, habe extra nach gefragt.
Vl. kann das jemand in den Post #109 hinzufügen!
Oha, dann müßte ich wohl auch mal ran oder?
Eibach pro kit und OZ Ultraleggera in 17 Zoll Seriengröße aber mit 37 ET. Serie ist ja 45 ET.
ABE gibt es für beides und Federn stehen sogar in den Papieren drin.
Regulärer TÜV hatte vor zwei Jahren nichts dazu gesagt.. ![]()
Wie schon gesagt: Könnte sein, dass die Einfach Pro Kit Tieferlegungsfedern zum OEM-Zubehör zählen.
Dann wäre die ABE der Felgen weiterhin gültig. Sollte Mazda wissen.
Andernfalls müsste es korrekterweise eine Einzelabnahme sein - selbst, wenn der TÜV bisher nicht drüber gestolpert ist.
Eventuell ist es beim Eibach Pro Kit (-> Mazda OEM Tieferlegungsfedern) etwas besonders, denn diese enthalten in der ABE folgende Klausel:
Somit bleiben ABEs von Aftermarket Felgen gültig (solange die sonstigen in der Felgen-ABE genannten Auflagen erfüllt werden).
Die OZ Ultraleggera in 7x17 ET37 müssten in den meisten Kombinationen (z. B. 205/45/R17 auf dem 2.0l mit Serienfahrwerk) laut ABE komplett ohne Vorführen montierbar sein (soweit ich mich erinnere). Dies ist möglich durch die ABE, ohne Eintragung. Wenn man nun die Eibach Pro Kit Federn zusätzlich montiert, dann bleibt dies soweit gültig, weil die Eibach Pro Kit ABE pauschal einräumt, dass keine technischen Bedenken herrschen, wenn alle Auflagen der Felgen eingehalten sind. Somit weiterhin keine Eintragung oder Vorführen nötig.
Die ABE der OZ Ultraleggera 7x17 ET30 fordert für die reinen Felgen als Auflage eine Änderungsabnahme (Auflage A01). Dann muss aufgrund der Felgen eine §19.3 durchgeführt werden. Auch hier haben die Tieferlegungsfedern wieder keinen Einfluss. (Auch mit Federn reicht hier dann eine §19.3).
Das waren damals die Infos, auf welche ich gestoßen bin (und teils auch mit TÜV besprochen), als ich damals selbst auf Felgensuche war ![]()
Gerne korrigieren, falls ich mich wo irre. Wann und wie eingetragen werden muss, ist leider ieider immer sehr schwer herauszufinden in unserem Bürokratiedschungel
Hier ist die entsprechende Passage aus dem Teilegutachten - also alles klar.
Danke nochmal Lufthaken27 !
Hallo zusammen,
ich bin in der ähnlichen Situation mit meinem ND2 RF. EIbach mit ABE + Wunschfelgen ebenso mit ABE. An 3 verschiedenen Dekra- und 1 TÜV-Prüfstelle war ich und habe insgesamt 6 Sachverständigen gefragt. Drei davon haben beide ABE genau durchgelesen, aber alle haben das gleiche gesagt: §19.3. Die Reifengröße soll es übrigens bei 205/45 R17 bleiben.
In der ABE der Eibach-Federn steht zwar:
ZitatSonder-Rad/Reifenkombinationen Special wheel/tyre combinations
Es bestehen weiterhin keine technischen Bedenken gegen die Verwendung von Sonder-Rad-/Reifenkombinationen, wenn folgende Bedingungen eingehalten sind:
- Es liegen besondere Teilegutachten bzw. Genehmigungen für die entsprechende
Rad/Reifenkombination vor und die jeweils erforderlichen Auflagen sind eingehalten.
- die serienmäßige Federwegbegrenzung darf nicht aufgrund von Auflagen in diesen Teilegutachten/Genehmigungen verändert werden müssen. (z.B. Einbau zusätzlicher oder geänderter Federwegbegrenzer)
Aber im Gutachten für die Felgen (beispielsweise OZ Ultraleggera 7x17 ET37, ohne Auflage A01) unter "Allgemeine Hinweise" steht:
ZitatDas Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen
In dem Fall hat die ABE von den Eibach-Federn zwar nichts gegen die Felgen, umgekehrt aber schon. Und die Eibach sind nicht als serie zu betrachten, auch wenn diese von Mazda als Zubehör verkauft hat.
Die Abnahme würde um die 100 € kosten, was schon deutlich teurer geworden ist (na gut, meine letzte war schon sehr lange her). Wenns es so sein sollte, dann kann man nichts machen…
Aber was ich nicht verstehe, der gleiche Text zum Fahrwerk/Bremse steht auch in der ABE mit den ganzen (u.a. auch die 16") Serienfelgen für ND2 (danke Drive 2.0). Natürlich wissen wir, dass es sich um Serienfelgen handelt. Aber woher sollen sie bei der Kontrolle so genau wissen? Sollte es demnach nicht auch eine Abnahme gemacht werden?
Grüße