Wurde hier ja auch schon gesagt, den 184 PS Motor kann man nicht mehr neu zulassen, und das Angebot an Vorführern, also fast neuen, wird nicht mehr größer.
Die 184-PS-MX-5 können nach wie vor mit Ausnahmegenehmigung vom KBA neu zugelassen werden. Allerdings ist der Bestand an vorhandenen Neuwagen inzwischen überschaubar.
Siehe auch hier:
Beitrag
RE: Der letzte Mohikaner!
Vom KBA liegt eine Ausnahmegenehmigung für Lagerfahrzeuge die der ab dem 01.09.2024 vorgeschriebenen Verordnung EU Euro 6e nicht entsprechen. Die Ausnahme ist befristet bis zum 31.08.2025 und erstreckt sich auf 797 Fahrzeuge. Das weiß ich deshalb, da ich morgen einen neuen MX-5 G184 ST zulassen werde und mir die Papiere vorliegen.