Tieferlegung versus andere Felgen/Reifen

  • Auch nicht ganz richtig, die Angaben der StVO bzw. EG-Richtlinie gelten für jede Rad-Reifen-Kombination, die auf dem Fahrzeug ist. Egal wann und warum sie dran gekommen ist. Die 17zölligen beim 2.0 sind ja z.B. auch nicht Serie, wie man den Zulassungspapieren entnehmen kann und die Reifen haben ca. 2% mehr Umfang als die vom 16zölligen.


    Wenn man den Nachweis Antritt, das der Tacho mit irgendwelchen Rad-Reifen-Kombinationen außerhalb der Norm innerhalb der vorgeschriebenen Abweichung liegt bekommt man das eingetragen. Dann kommt man aber eben u.U. nicht mit den normalen Prüfungsentgelten hin, weil eine anerkannte Tachoprüfung auch wieder kostet.


    Habe ich in den 90ern mal machen lassen um einen Fahrrad-Tacho alleinig am Motorrad eingetragen zu bekommen. Seitdem sind mittlerweile auch 3 verschiedene Rad-Reifen-Kombinationen eingetragen worden, die mit der Serie nichts mehr zu tun haben. Waren alles Einzelabnahmen.

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  • Die 17zölligen beim 2.0 sind ja z.B. auch nicht Serie, wie man den Zulassungspapieren entnehmen kann.

    Definiere mal, was deiner Meinung nach „Serie“ ist.


    Tatsache ist, dass jeder nach Deutschland gelieferte G 160 auf den 205/50 R17 ET45 Rädern rollt. So steht es auch in jeder Zulassungsbescheinigung. Dass im CoC kurioserweise diese Bereifung im Feld „Auch zulässig“ steht, hat doch mit dem serienmäßigen Zustand ab Werk nichts zu tun.


    Ansonsten bin ich ja inhaltlich ja voll bei dir, auch was die Tachoabweichung beim G 131 angeht. Wichtiger als immer zu betonen, was alles problemlos geht, weil irgendwer sowas irgendwann mal eingetragen hatte ist aber, weniger technikaffinen Fahrern klarzumachen,dass man nicht einfach jedes beliebige Rad in jeder beliebigen Größe ans Auto stecken kann und darf (!), nur weil der Lochkreis zufällig stimmt. Früher hätte das der Reifenfritze verhindert, aber bei Online-Bestellung von Kompletträdern fällt dieses Korrektiv u.U. weg.


    Wenn man das erst mal verstanden hat, dann kann man gerne Tipps geben, was mit oder ohne Prüfer oder Sachverständigen eben doch geht, wrnn man bereit ist, etwas Aufwand zu treiben.


    Im Übrigen solltest du bei deinem offensichtlichen Fachwissen darüberstehen, wenn jemand - mit besten Ansichten - deine Aussagen hinterfragt, auch wenn es letztlich im Detail ein falsches Verständnis war. Da hast du es nicht nötig dünnhäutig zu reagieren.

    Roadster G 132, (immer noch) mit Ganzjahresreifen

  • Definiere mal, was deiner Meinung nach „Serie“ ist.

    Ist für mich ist Serie was vom Hersteller geprüft wurde um die Betriebserlaubnis für die Serienproduktion zu gelangen. Also dieser spezielle Zusand des Fahrzeuges. "Auch möglich" gehört meiner Ansicht nach nicht zur Serie, auch wenn es viele machen.


    Habe in den Papieren meines Motorrades 3 Rad-Reifen-Kombinationen (außer den Serienrädern) mit dem Vermerk "auch möglich" eingetragen und das hat garantiert nichts mit Serie zu tun.

  • Das was in der COC bei der Auslieferung steht ist auch der Umfang, der seitens des Herstellers typisiert wurde. Da kann man schon von Serie sprechen, insbesondere wenn die Fahrzeuge so ausgeliefert werden.

  • Ist hier jemand mit 215/45-17 oder 205-215/40-18 auf dem ND unterwegs und hat diese eintragen lassen?
    Wenn ja, dann gibt es sicher eine Info, ob der Tacho angepasst werden musste oder nicht.


    Wurde die Kombination so bereits vom Tüv abgenommen, kann dieses Gutachten als Vergleichsgutachten für andere User herhalten, welche sich damit ein ev. Tachoprotokoll (günstig = ADAC wurde ja bereits genannt) und Diskussionen ersparen können.

  • So, das ganze Gehadere hat ein Ende, nun muss ich selber mal testen...
    Bestellt sind die XXR527, bzw advaned wheels 1108 in 8,25x17 und aufgespannt werden Michelin Pilot Sport 4 in 215/45. Die Yokohamas lohnen sich für mich nicht, aufgrund meiner Kilometerleistung >>25k und mit meiner Fahrweise bekomme ich die eh nicht warm..

    Ich hatte bei @LineR gestern deshalb nachgefragt, aber noch keine Antwort bekommen.