So wie ich das verstehe, kann man nur bei Umzug sein Kennzeichen mitnehmen.
Bei Halterwechsel nicht.
Ausnahmen von der Kennzeichenmitnahme
In manchen Fällen ist keine Kennzeichenmitnahme möglich!
- Kommt es beispielsweise zu einem Halterwechsel durch einen Fahrzeugverkauf, muss der neue Halter auch ein neues Kennzeichen beantragen, sofern auch der Zulassungsbezirk wechselt.
- Auch Fahrzeughalter, die die Kennzeichenmitnahme bereits bei einem Umzug genutzt haben, müssen ihr Kennzeichen spätestens beim nächsten Fahrzeugwechsel ändern. Dann benötigen Sie ein Kfz-Kennzeichen mit dem „neuen“ Regionalkürzel.
Quelle: https://www.kennzeichenbox.de/magazin/kennzeichenmitnahme/