Alleggerita HLT

  • Meine Alleggerita et30 sind eingetragen. Papiere gab es nicht. War Einzelabnahme.
    Schrauben sind selbstverständlich keine in den Papieren vermerkt. Warum auch...
    Was eintragungspflichtig ist und was nicht, steht in der StVO. Und dort steht immer nur, dass es funktionieren muß.


    Bestes Beuspiel sind immer Sitze. Lt. Gesetz muss er nur befestigt sein, jedoch der Sicherheitsgurt unterliegt zig Bestimmungen. Wenn irgend jemand einen Autositz moniert, möchte er bitte den entsprechenden Gesetzestext vorlegen. ;)

  • Schrauben sind selbstverständlich keine in den Papieren vermerkt. Warum auch...

    Warum sollte "warum" die Frage sein, wenn es schlicht im TGA so ist und das TGA für die Abnahme herangezogen wurde? Was dein Prüfer dir per Einzelabnahme einträgt, ist doch etwas anderes. Auch in der Tuning-Broschüre der Dekra steht es übrigens so.


    Aber verstehe ich dich richtig, dass, weil Radmuttern in der StVO nicht erwähnt werden, immer alle beliebigen zulässig sind (auch die chinesischen Alumuttern), selbst wenn in ABE oder TGA ausdrücklich etwas anderes steht? Das würde ich gerne verstehen. Für mich ist das eine Auflage, die erfüllt werden muss, wenn sie so im Gutachten steht und fertig.


    @Nelle: Im Zweifel sagt die Werkstatt schlicht, wir haben alles so gemacht, dass die Radabdeckung sichergestellt ist. Überzeugen Sie sich selbst.

    Roadster G 132, (immer noch) mit Ganzjahresreifen

  • Na ja, mal davon abgesehen, dass jeder nur vernünftiges Material benutzen sollte, heißt es bei dir, dass "Chinaalumuttern" für Alleggerita nicht zulässig sind, jedoch für die Serienfelgen doch, da Muttern nun mal nicht Eintragungspflichtig sind.
    Mal weg von den ganzen TÜV oder StVO Verboten oder Erlaubnissen. Man sollte nur vernünftiges Material benutzen, denn es könnte auch Leben davon abhängen.

  • Da bin ich dabei. Zur Frage, welche Muttern für die Serienfelgen zulässig oder unzulässig sein könnten oder nicht, kann ich gar nichts sagen. Die Situation erscheint mir weniger klar.


    Höchstens das vielleicht: Ich habe meine Mazda-Muttern irgendwie beim Umzug verbaselt. Ersatz kostet, je nach Händler, ca. 5,50 € bis 7,00 €. Pro Stück.

    Roadster G 132, (immer noch) mit Ganzjahresreifen

  • Die Radmutter des Serienfahrzeugs sind selbstverständlich Bestandteil der Typzulassung und der Hersteller garantiert damit den ordnungsgemäßen Betrieb. Beim Tausch der Radmuttern auf x-beliebige geht diese Haftung vom Hersteller auf den Anbieter bzw. den Nutzer über (Unterschied Material und Montage). Bei allem was man selber am Auto schraubt sollte man sich immer darüber im Klaren sein, dass man dann auch die Haftung für die ordnungsgemäße Montage übernimmt. Wenn sich der selbst angeschraubte Spoiler auf der Autobahn verabschiedet, kann das eine sehr unangenehme Diskussion mit der Versicherung geben.


    Wenn im TGA oder der ABE eine bestimmte Radmutter angezogen wird, muss diese selbstverständlich verwendet werden, wenn ich die Teile auf Basis dieser ABE nutze. Alternativ kann ich mir ein Einzelgutachten erstellen lassen und dabei auch andere Radmuttern verwenden. Es ist dann Sache des Prüfers das zu akzeptieren, oder auch nicht.

  • @MX505 Sven, ich wiederspreche dir ungern, aber nicht alles an einem Fahrzeug ist bauartbedingt geprüft und in die ABE aufgenommen.
    Es werden lediglich geprüfte Schrauben, die nach Zertifizierung produziert wurden vom Zulieferer eingekauft.
    Radmuttern, die nicht über dunkele Kanäle kommen, sind immer zertifiziert. Aber nicht vom Automobilhersteller für dessen ABE, sondern vom Mutternhersteller (Industrie)/TÜV, damit er sie überhaupt verkaufen kann.

  • Hab mal nachgesehen. Es stimmt, dass das Gutachten zu den Felgen ausdrücklich mit dem mitgelieferten Befestigungssatz, d.h. auch den Radmuttern, verbunden ist. Dann mal eben nicht so einfach z.B. schwarze Radmuttern montiert...