Welche Dashcam?

  • Natürlich ist man nicht sicher, dass man im Ernstfall auch auf so seinen Richter trifft.

    Einmal das, es kann aber auch eine Kostenfrage werden.


    Ohne Rechtschutzversicherung wird's ganz schlecht. Dann muss die Rechtschutzversicherung auch noch mitspielen und einer Kostenübernahme zustimmen und nicht zuletzt ist es auch noch ein Zeitfrage (und somit "Nervenfrage").


    Wir haben persönlich ein Klage gegen eine Behörde zu laufen, Dauer bisher 4 Jahre!, erst eine Instanz, mind. eine Instanz steht noch aus. Geht's durch alle Instanzen, sind die Chancen gut, dass die Behörde "fein raus " ist, weil die Kläger "biologisch nicht mehr existend" sind.

  • Ich habe aktuell ein Strafverfahren, in dem die DashCam-Aufnahme des Mandanten ihm den Arsch retten dürfte und die die Zulässigkeit wurde durch das Gericht nie in Frage gestellt.

    Ich habe dank der Dashcam mein Unfall-Verfahren mit dem ND aus 2019 in 2021 gewonnen. Es stand Aussage gegen Aussage und die Richterin war so weise einen Verkehrssachverständigen zu beauftragen, die von der Polizei aufgenommenen Unfalldaten und meine Dashcam Aufnahmen auszuwerten.


    Der Gutachter ist zu dem Ergebnis gekommen, dass ich nicht der Unfallverursacher war und auch den Unfall nicht verhindern hätte können.


    Das Ganze hat zwar fast 2 Jahre gedauert, aber das war zum Teil auch der Corona-Pandemie geschuldet.


    Ich werde jedenfalls immer wieder eine Dashcam installieren!


    Diese nutze ich im Urlaub für touristische Aufnahmen und im Alltag als Dashcam mit Loop-Funktion und 2 Minuten Aufzeichnung.

  • Einmal das, es kann aber auch eine Kostenfrage werden.


    Ohne Rechtschutzversicherung wird's ganz schlecht. Dann muss die Rechtschutzversicherung auch noch mitspielen und einer Kostenübernahme zustimmen und nicht zuletzt ist es auch noch ein Zeitfrage (und somit "Nervenfrage").


    Wir haben persönlich ein Klage gegen eine Behörde zu laufen, Dauer bisher 4 Jahre!, erst eine Instanz, mind. eine Instanz steht noch aus. Geht's durch alle Instanzen, sind die Chancen gut, dass die Behörde "fein raus " ist, weil die Kläger "biologisch nicht mehr existend" sind.

    Das mit der Nervenfrage kann ich bestätigen. Sich immer und immer wieder mit dem Fall beschäftigen zu müssen ist schon auf die Dauer nervenaufreibend!


    Ich hatte einen Fall eines falschen Gebührenbescheides durch die Stadt. Es ging um eine Straßenbaumaßnahme die falsch abgerechnet wurde. Ich habe mit zwei weiteren Eigentümern einer Wohnungseigentümergemeinschaft dagegen geklagt, nachdem die Stadt sich uneinsichtig gezeigt hatte.


    Wir haben den folgenden Prozess, der sich auch über ein Jahr hinweg zog insoweit gewonnen, dass der Gebührenbescheid der Stadt um 60% zu hoch war. Das Ergebnis war, dass wir zwar nur 40% der ursprünglichen Summe zahlen mussten, aber auch nur 60% der Prozesskosten erstattet bekamen.


    Als dann das Urteil rechtskräftig war, haben andere Eigentümer ebenfalls gegen den Gebührenbescheid geklagt, aber nur auf Kürzung um 60%. Und siehe da, diese Eigentümer haben dann die kompletten Prozesskosten erstattet bekommen, weil der andere Richter sich dann an dem Urteil unseres Richters orientiert hat.


    Das nennt sich Gerechtigkeit!

  • Das ist gut zu lesen, dass die Dashcam in der Praxis also durchaus schon geholfen hat! Meine laufen ja auch in beiden Autos mit, in dem Modus, dass eben die kurzen Clips aufgenommen werden. Hoffentlich werde ich und alle anderen hier mit Dashcams diese niemals brauchen :)

    Gruß Mike


    MX-5 RF G184 - SPS Street, MPS5 auf Sparco FF1, 18mm H&R TRAK+ hinten, Roku ESD mittig inkl. Diffusor, Zymexx ZStyle Classic Lenkrad, Sitztieferlegung Fahrerseite

    Skoda Octavia iV Combi - PHEV (link)

  • Natürlich ist es toll, wenn eine Aufnahme vorliegt, der Richter lässt sie für das Verfahren zu und die Aufnahme rettet einen den Ars....


    Aber im Kern ist die Diskussion um die Dashcam ja viel älter. Eine vergleichbare Diskussion gibt/gab es um den sog. UDS (Unfalldatenschreiber). Zwar sind UDS auch heute noch in bestimmten Bereichen in Gebrauch, unterliegen aber sehr strengen Auflagen (z. B. verschlüsselte Aufzeichnung, Auslesen nur mit spezieller Software usw.)

    Die technische Abgrenzung ist dabei sogar noch recht "schwammig". Denn nicht selten werden ja sowieso versch. Fahrdaten aufgezeichnet. Hier müsste also die Dashcam in eine "erweiterte UDS-Diskussion" integriert werden.


    Das ganz große Problem ist nämlich, dass meine eigene Dashcam auch gegen mich "aussagen" könnte. Und das wäre mit unserer übrigen Gesetzgebung nicht vereinbar. Wo setzt der Hebel an, dass die Ermittlungsbehörden die Kamera/Aufzeichnung in meinem Auto sicherstellt? Bei einer kleiner Ordnungswidrigkeit, Unfälle mit hohem Sachschaden oder Personenschaden, Verkehrsstraftaten.....????


    Vor allem bei Unfallhergängen, die sich insbesondere in der Anfangsphase der Ermittlungen nicht klären lassen, könnte dann die eigene Dashcam ein Eigentor werden.

  • Mal ganz unabhängig von der Rechtslage, da bin ich nicht in der Materie, aber wenn ich schei** baue, sollte ich doch auch dazu stehen. Wenn dann meine Dashcam aufzeichnet wie ich schei** gebaut habe, so what?

    Gruß Mike


    MX-5 RF G184 - SPS Street, MPS5 auf Sparco FF1, 18mm H&R TRAK+ hinten, Roku ESD mittig inkl. Diffusor, Zymexx ZStyle Classic Lenkrad, Sitztieferlegung Fahrerseite

    Skoda Octavia iV Combi - PHEV (link)

  • Mal ganz unabhängig von der Rechtslage, da bin ich nicht in der Materie, aber wenn ich schei** baue, sollte ich doch auch dazu stehen. Wenn dann meine Dashcam aufzeichnet wie ich schei** gebaut habe, so what?

    Genau so ist es. Arschbacken zusammenkneifen, aufrecht stehen, und um eine harte, aber faire Bestrafung bitten.

  • Also Action Cam und Dashcam werden vom Datenschutz her ganz anders bewertet. Stelle ich bei einer Dashcam ein, dass sie Zeitsegmente aufnimmt und wieder überspielt, dann wird sich bestimmt wieder eine überwichtiger Datenschützer gerne daranmachen und seine Daseinsberechtigung nachweisen wollen. Wird sich aber vor Gericht die Zähne daran ausbeißen. Selbst in der Sectioncontrolstrecke bei uns an der B6 werden die Autos nicht sofort nach dem Ausfahren aus der Messstrecke wieder gelöscht, sondern erst teilweise nach Wochen. Ist auch vom Datenschutz akzeptiert.

    Also bitte nicht gleich wieder mit dem Datenschutz um die Ecke kommen. Diese Pseudototschlagargument treffe ich in meinen Beruf so oft und am Schluss ist dann ganz schnell die Luft raus.

    Bei der Montage hinter dem Spiegel würde ich die Beifahrerseite empfehlen. Warum? Auf der Fahrerseite ist der Helligkeitssensor für den automatisch abblenden Innenspiegel. Hängt ihr die Kamera davor, dann ist er dauerhaft abgeblendet. Habe ich unfreiwillig rausgefunden.

    Grüße


    Andreas


    MX-5 G184 Signature in schwarz, Öhlins Road & Track (70/40), I.L. Motorsport Domstrebe (Front + Heck), Zymexx Blinker

  • Um nochmal auf die Ursprungsfrage "Welche Dashcam?" aus dem Jahr 2018 zurückzukommen :S


    Ich wäre aktuell auch an einer gescheiten (gute Bildqualität und unauffällige Platzierung), sowie rechtskonformen

    Lösung interessiert!

    Wenn ihr also weitere aktuelle Tipps und möglicherweise auch Fotos von der Platzierung eurer Dashcam habt, immer gerne her damit...


    MX-5 ND SKYACTIV-G 2.0 6GS AL-KINENBI Machine Grey

    K-Tec Street Gewindefahrwerk, ATH-Heckdiffusor mattschwarz, Zymexx Frontspoilerlippe Drive Emotion "small", Zymexx ESD Gen7 Sebun, Zymexx LED-Rückleuchten "dark", LED Seitenblinker (sequenziell) schwarz, Airbag-Warnleuchte Silhouette MX-5, LED-Kennzeichenbeleuchtung, "The Stubby", CeramicCoating CC36


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