Eintragungspflicht Mazda Originalzubehör

  • Ich hab nur OEM Teile ab Werk drin: Eibach Federn, Schweller, Bastuck, BBS und Alu-Pedale. Der Händler hielt nichts für eintragungspflichtig, die Zulassungsstelle verweigerte mir jedoch die Zulassung als ich die ganzen ABEs und Teilegutachten sicherheitshalber vorgelegt hatte. Bei der anschließenden Vorstellung bei der DEKRA waren die völlig überfordert und meinten, dass man das Meiste sowieso nur beim TÜV eintragen lassen könne und eigentlich müsste alles eingetragen werden. Der TÜV hat dann lediglich die Alu-Pedale als eintragungspflichtig eingestuft - wir leben halt in Deutschland! :thumbup: Ich habe jetzt für alles die ABEs bzw. Teilegutachten an Bord und die Pedale natürlich brav eingetragen. Der TÜV-Prüfer meinte noch, dass die ALU-Pedale teilweise ja serienmäßig sind und keiner weiß, ob eintragungspflichtig oder nicht, aufgrund der Unterlagen von Mazda wäre die Eintragung aber erforderlich.

  • Ich hatte im Frühjahr a bisserl was einzutragen. Tieferlegungsfedern, die Alupedalerie und bei den 18-Zöllern mit ABE sollte der Prüfer aufgrund der Tieferlegung sicherheitshalber auch nochmal schauen, ob die ursprüngliche ABE noch gültig ist. Am Ende habe ich für das ganze Sträußchen dann so um die 70€ bezahlt. Vor dem Hintergrund erscheinen mir die aufgerufenen 150€ too much.

    Viele Grüße Volker :thumbup:


    Bud Spencer: "Du hörst mit dem Vorschlagen auf und bringst was zu fressen, sonst qualmts...für den Gentleman und mich."

  • Stimmt... Hab nachgesehen :huh:


    ...musste meine Federn/Felgen nur eintragen lassen, weil ich Winterfelgen mit einer, der Serie abweichenden, kleineren ET hatte!


    *Asche auf mein Haupt* :saint:

    Blue Sky :thumbup:


    2.0 SL ST ohne SP, upgrade auf "Modell 2016" mittels DS, Bilstein & OEM Eibach, I.L.M(VA30/HA40), Graphitgrau
    Dotz Kendo dark 7x17 ET35 mit 205/45/17 Dunlop Wintersport 4D, für die kalte Zeit
    (Signing 3.9.16 {Order out 2.10.16} - Produktion 28.11.16 - Übergabe 14.2.2017)

  • Die originale Alu-Pedalerie wurde bei mir im Nachgang ebenfalls noch mal vom TÜV abgenommen und eingetragen.
    Hätte ich das hier im Forum damals nicht gelesen, würde ich heute noch ohne zugehörige Abnahme herumfahren.
    Aber der Bastuck hat auf jeden Fall eine ABE und ist somit eintragungsfrei.
    Federn wie von Ulli und weiteren schon richtig erwähnt, wenn nur in Kombination mit nicht originalen Felgen und-/oder anderer Reifendimension.

    Fahrzeug: MX-5 Selection, EZ:09/21, G184, ca. 8.300km, Grau Metallic, i-active Sense Paket, Sportpaket mit Recaros, Fahrwerk, Auspuff, Diffusor, Glas-Windschott und Spurplatten von ATH, Stubby.

  • @loopster


    Ich habe mir im Juli 2019 den Seitenschwellersatz ( QNDE-51-P10A ) und Frontschürzenspoiler ( Front Under Skirt - QNDE-50-AH0B ) an meinem MX-5 verbauen lassen.
    Für die "Eintragung" ( Änderungsnachweis §19 (3) ) wurden 67,- € Gebühren für den KÜS fällig.


    Die Anbauteile habe ich u.a. eintragen lassen falls mal die Rennleitung mit den vielen ABE's nicht klarkommen sollte.


    Gruß
    Dirk

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