Neuer Bußgeldkatalog

  • Dass jetzt wieder zurück gedreht werden soll belegt einmal mehr, wie halbgar heutzutage Gesetze gemacht werden. Hauptsache man zeigt, dass man aktiv ist und sich kümmert. Was man macht, ist ja schon beinahe völlig unwichtig. Und dass unser Verkehrsminister nach der Pleite mit der PKW-Maut noch sein Amt behalten durfte, ist ohnehin ein Skandal.

  • ramm,
    mit der Gesetzgebung hat sich ja das Verkehrsministerium nur sehr selten mit Ruhm bekleckert. Man denke nur an "Winterreifenpflicht". Aber nochmal, Andreas Scheuer ist gut - und einen guten Mitarbeiter rausschmeißen...?


    https://www.zeit.de/news/2019-…cht-eine-sehr-gute-arbeit


    Vielleicht ging man ja im Kanzleramt davon aus, dass die verballerten Millionen in Sachen Maut noch höher ausfallen würden. Von daher war man vielleicht auch noch positiv überrascht, dass es "so wenig" waren. In manchen Kreisen wird sich alles schöngerechnet. ;)



    corra-leonie
    es ist doch völlig egal, ob die Grenze für den "Pappenverlust" bei 31, 41 oder 21 liegt. Legst du die Grenze bei 31 fest, werden sich wieder viele knapp unterhalb dieser Grenze langhangeln. Genauso so wie bei 21. Jede Grenze wird dem einen zu wenig, dem anderen zuviel sein.


    In der CH wirst du ab 25 Km/h d'rüber (innerorts) vor Gericht gezerrt, da geht's dann um Tagessätze und evtl. Führerscheinentzug.
    https://www.ch.ch/de/geschwindigkeitsueberschreitungen/


    Meinen Kumpel haben sie innerorts mit 15 Km/h d'rüber erwischt, der hat tief durchgeatmet, blitzschnell die 250 CHF bezahlt und drei Kreuze gemacht.


    Ganz persönlich finde ich das etwas überzogen, aber die Schweizer haben das selbst gewollt (Volksentscheid). Da kommt keiner auf die Idee, dass ihre Demokratie gefährdet ist oder über "Abzocke" gefaselt wird.

  • @hifi_nok
    Ein Pappenverlust innerorts ab 31 kmh ist halt für mich "Nachvollziehbar" , die Geldstrafen sind OK- genau für Leute die es nicht lernen.
    Aber da Herr Scheurer heute die Grenze des Führerscheinverlustes wieder in diskutiert-ist es wohl doch nicht egal :rolleyes:
    Und Du die Strafe mit 15kmh drüber als Überzogen siehst, verstehen wir uns nun doch noch :thumbup:
    Und ja, in Deutschland ist es trotzdem noch human- im Gegensatz zu den z.B. Franzosen...hatten wir ja schon mal.


    Bin nun raus-nicht das es noch zu einer Plauderecke wird :D

    Grüßle Thomas ;)
    mit Porsche 944 , Corrado VR6 und MX5 RF G184 :love:

    2 Mal editiert, zuletzt von corra-leonie ()

  • @hifi_nok


    Und Du die Strafe mit 15kmh drüber als Überzogen siehst, verstehen wir uns nun doch noch :thumbup:

    Jaien, das sehe ich eher im Gesamtkontext in der CH etwas überzogen. Die 250 CHF bei 15 Km/h, da kann man d'rüber diskutieren - aber es wirkt!


    Was ich überzogen finde, ist der Knast, der droht. Und hier muss man dann einfach mal ins Schweizer Strafgesetzbuch schauen, wie Straftaten (z. B. rund um das Thema Körperverletzung) im Gegensatz zu Geschwindigkeitsübertretungen (folgenlosen) geahndet werden.


    Aber gut, es war der Wille der Schweizer.


    Viele von euch haben ja das "Raserurteil" aus Berlin mitbekommen, wo die beiden Raser wegen Mordes verurteilt wurden. Interessant fand ich in dem Zusammenhang das verkehrspsychologische Gutachten, in dem es sinngemäß hieß, das vorangegangene Geldstrafen wegen Geschwindigkeitsübertretungen keinerlei Auswirkungen auf das Verhalten der Angeklagten hatten.


    Daher könnte vielleicht ein Ansatz sein, dass die Ahndung in dem Bereich "gestaffelt" wird. Beim "ersten Mal" hat die Ahndung eher den Effekt des erhobenen Zeigefingers. Im ersten Wiederholungsfall wird massiv angezogen, im zweiten Wiederholungsfall wird's sehr ernst, so dass ein dritter Wiederholungsfall auf längere Zeit unwahrscheinlich ist. Welcher Zeitraum für den Begriff Wiederholunggsfall angesetzt wird, könnte dann die "Verhandlungsmasse" werden.


    Irgendwie macht sich die Politik (und auch die Gesellschaft) lächerlich, wenn auf der einen Seite vom "großen Gefahrenpotenzial bei überhöhter Geschwindigkeit" diskutiert wird, auf der anderen Seite jammern alle rum, wenn die Schraube angezogen wird oder/und ein Minister hin- und herrudert und planungslos erscheint.

  • Das Fahrverbot bei Überschreitung von 21 km/h innerorts ist erst durch Einwirken des Bundesrats erfolgt und kommt ursprünglich nicht aus der Feder von Hr. Scheuer.
    Seit der aktuellen Änderung der StVO habe ich mir angewöhnt bzw. versuche ich mir anzugewöhnen, nicht mehr als 10 km/h (nach Tacho) über der erlaubten Höchstgeschwindigkeit zu fahren. Davor durften es auch mal 15 – 20 km/h sein.
    Das Gedrängel ist mir seitdem ein Graus! Fahr ich auf der Landstraße 80 km/h (nach Tacho und real 77 km/h), dann habe ich ständig andere Autos/Transporter/Motorräder im Nacken und werde sehr häufig überholt.
    Durch das knappe Einscheren bekomme ich dann auch noch als Dankeschön den Dreck vom Mittelstreifen serviert.
    Eine Lockerung würde mich ebenfalls freuen, doch habe ich insgeheim auf einen Erziehungseffekt bei den Dränglern gehofft und das sich das Verhalten im Straßenverkehr dadurch ändern könnte.

    Dir ist schon bewusst, dass so ein Erziehungseffekt nicht von sofort auf gleich Eintritt?


    Lass sich das mal noch ein bißchen rum sprechen, und dann orientieren sich die meisten auch an der neuen Grenze.


    Idioten im Straßenverkehr wird das natürlich trotzdem weiter geben, aber meiner Meinung nach, macht es speziell innerorts durchaus Sinn. (wenns nach mir geht, dürften sie das innerorts gerne noch schärfer anziehen. Geldstrafen interessieren die wenigsten ja leider, die mit ihren Schlachtschiffen hier konsequent zu schnell fahren)

  • Idioten im Straßenverkehr wird das natürlich trotzdem weiter geben, aber meiner Meinung nach, macht es speziell innerorts durchaus Sinn. (wenns nach mir geht, dürften sie das innerorts gerne noch schärfer anziehen. Geldstrafen interessieren die wenigsten ja leider, die mit ihren Schlachtschiffen hier konsequent zu schnell fahren)

    Hi Levi, ja, das stimmt was du sagst, aber es ist auch wirklich nicht ganz so einfach.


    Strafen schützen nicht vor Taten. Selbst die Todesstrafe schreckt manche Zeitgenossen nicht davor ab einen Raubmord zu begehen oder Rauschgift zu schmuggeln.


    Also, wie geht man damit um? Aber vor allem: Wo setzt man Grenzen im Straßenverkehr, was/wann mit dem "erhobenen Zeigefinger" geahndet werden kann oder wo der Staat (also die gesamte Gesellschaft) aufmuskelt?


    Am Ende vetrete ich die Meinung, das irgendwann der Punkt erreicht sein muss, wo die Gesellschaft auch das Recht haben muss, dass Unbelehrbare im wahrsten Sinne aus dem Verkehr gezogen werden müssen. Wenn dann obendrein noch das Auto werbewirksam als Tatwerkzeug geschreddert wird, macht das schon Eindruck.

  • Mit dem Fahrverbot ist es unverhältnismäßig und hier kommt sicherlich auch eine Entschärfung.
    Es kann nicht sein, dass eine Unachtsamkeit gleich zu einem Monat Fahrverbot führt. Versehentlich mit 54 km/h das Schild für die 30er-Zone übersehen und schon ist es passiert. Davon kann sich niemand freisprechen, da man sonst auch nie selbst einen Unfall verursachen würde. Wir sind halt nicht immer unfehlbar.
    Wenn aber die Vergabe der Punkte so bleibt, dann dürfte dies auf lange Sicht genau zum Ziel führen. Dann ist der FS wirklich weg und nicht nur einen Monat.
    Beim Rasen und Drängeln kommen die 8 Punkte jetzt durchaus schnell zusammen.

    ND 2,0 Sports-Line, ST mit SP, Soul Red Crystal, BBS, SPS Street, I.L. Spurplatten, Lenkrad Zymexx ZStyle#1 Performance, Fox ESD re. mit Zymexx Diffusor, Mesh Grill „s“ , sequentielle Blinker h. u. The Cone

  • Mit dem Fahrverbot ist es unverhältnismäßig und hier kommt sicherlich auch eine Entschärfung.
    Es kann nicht sein, dass eine Unachtsamkeit gleich zu einem Monat Fahrverbot führt. Versehentlich mit 54 km/h das Schild für die 30er-Zone übersehen und schon ist es passiert.

    Und genau hier würde eine "Wiederholungsrate" greifen. Beim ersten Mal kann es ein Versehen sein. Aber danach wird's immer schwieriger ein Versehen zu erkennen.

  • Da haben wir es doch. Was fehlt in erster Linie? Eine regelmäßige, flächendeckende Kontrolle, die so deutlich und offensichtlich auf Absicherung des Straßenverkehrs abstellt (und nicht rein auf die Maximierung von Einnahmen), dass sie gesellschaftlich akzeptiert ist.

    Roadster G 132, (immer noch) mit Ganzjahresreifen

  • Ja
    Daher könnte vielleicht ein Ansatz sein, dass die Ahndung in dem Bereich "gestaffelt" wird. Beim "ersten Mal" hat die Ahndung eher den Effekt des erhobenen Zeigefingers. Im ersten Wiederholungsfall wird massiv angezogen, im zweiten Wiederholungsfall wird's sehr ernst, so dass ein dritter Wiederholungsfall auf längere Zeit unwahrscheinlich ist. Welcher Zeitraum für den Begriff Wiederholunggsfall angesetzt wird, könnte dann die "Verhandlungsmasse" werden.


    I

    das mit der staffel haben wir doch schon sehr lange


    mich haben sie 91 oder 92 dreimal relativ kurz hintereinader geblitzt und es wurde im bescheid ausdrücklich daruf verwiesen, dass wegen der mehrfachtäterschaft in kurzer zeit das bußgeld wesentlich höher war


    gruß helmut