Im August war unser MX beim TÜV (selbst vorgeführt). Natürlich kam "das Problem Öhlins-Fahrwerk".
"Die sind ja gar nicht eingetragen" kam der mahnende Einwurf. "Muss auch nicht, hier ist das Gutachten" und ich drückte ihm die "Bestätigung einer ordnungsgemäßen Änderung gem. §19 (3) StVZO" in die Hände.
"Das müssen sie doch eintragen lassen, sonst gibt's keine Plakette".
"Nein, muss ich nicht, lesen sie mal bitte genau, was da steht"
Dort ist fettgedruckt zu lesen: "Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist bei nächster Befassung vorzunehmen". Das heißt also, erst wenn die Papiere aus welchen Gründen auch immer geändert werden müssen, ist die Eintragung erforderlich (z. B. Umzug).
Dass der Prüfer mit leicht erhöhtem Puls seeehr genau alles nachgemessen hat, war dann sein privates Vergnügen
Wichtig ist also, was für ein Nachweis vorliegt. Hier auch mal ein Auszug vom TÜV
Zitat
Bei einer Einzelabnahme müssen umgehend durch die Zulassungsstelle die Papiere berichtigt werden, da genau genommen diese die Änderung genehmigt. Bei einer Änderungsabnahme reicht es in vielen Fällen aus, bis zur nächsten Befassung mit den Papieren wie Umzug oder Halterwechsel das vom TÜV SÜD ausgestellte Gutachten mitzuführen.
Zitatende
Ganzer Text
Beim TÜV-Termin wollen die Prüfer immer den Original-Nachweis sehen, eine Kopie kann bemängelt werden.