Entsprechend amerikanischen Foren schadet so eine Reparatur dem Reifen nicht, solange der Fremdkörper nicht massiv die Stahlbänder zerstört hat.
Wie wird das von außen festgestellt? Was bedeutet in dem Zusammenhang "massiv"? Bei Schrauben über 6 mm ist's klar, darf sowieso nicht repariert werden. Was aber, wenn die Schraube eifrig im Loch gearbeitet hat?
Also letztendlich eine Wahrscheinlichkeitsfrage, ob ein Reifen langfristig durch die Reparatur oder andere Vorschäden defekt wird.
Auf Wahrscheinlichkeiten wird sich kein Fachbetrieb wegen der Haftungsfrage einlassen. Sehe hier:
DEKRA Expertentipp: Reifenreparatur
Der Fachbetrieb zitiert die Ausführungsvorschriften zum § 36 StVZO (u. a., dass der Reifen zur Begutachtung durch den Fachmann von der Felge demontiert werden muss) und "obendrauf" die Vorgaben der verschiedenen Reifenhersteller.
Wie gesagt, beim Fachbetrieb. Was man sich selbst zutraut und macht, steht auf einem anderen Blatt.