Beiträge von hifi_nok
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Hm, IMHO greift das hier nicht.
Es geht um Konturmarkierung und Beleuchtungsersatz, zudem nur in den Farben weiß und orange.
Sobald "irgendwas mit Licht" montiert/demontiert wird, muss man hellhörig werden. Das alles ist bis hin zur Leuchtfläche, Leuchtkraft und Abstrahlwinkel haarklein definiert, was an Fahrzeugen aller Art montiert werden muss/darf. Man kann über Sinn und Unsinn ergebnisoffen streiten, aber so ist nun mal die EU-Vorgabe.
In der Kurzfassung des Artikels bei "Bußgeldrechner" ist ein kurzer knapper Hinweis, der es aber auf den Punkt bringt:
Zitat:
Folglich ist es Privatpersonen auch in Deutschland nicht gestattet, reflektierende Folie in einzelnen Streifen oder kombiniert als Konturmarkierung an ihrem Pkw anzubringen.
Hier auch der korrekte Hinweis bei einem "Folienverkäufer" (ganz unten auf der i-net-Seite)
Zitat:
Bitte beachten Sie, dass die reflektierenden Fahrzeugfolien nicht für Pkws und andere Fahrzeuge der Klasse M1* zugelassen sind!
Ob Reflexstreifen in kringelform, diagonal, senkrecht oder waagerecht angebracht werden, ist dabei egal.
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Sieht toll aus! Aber dumme Frage: Ist das legal?
Nö.
Mehr als die vorgeschriebenen "Reflektoren/Katzenaugen" sind am "normalen" PKW verboten. Egal, ob das Reflektorband eine Prüfnummer hat oder nicht.
Geht aus einer EU-Richtlinie hervor, die den sperrigen Namen trägt:
Regelung Nr. 48 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UN/ECE) — Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Fahrzeugen hinsichtlich des Anbaus der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen [2016/1723]
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Das in Verbindung mit den ziemlich hohen Preisen für alles (heute zum Mittag 2 belegte Brötchen, 2 Croissants, 4 Nektarinen, 2 Getränke und eine Tafel Schoki, alles in einem Supermarkt, waren fast 30€!)..ich weiß nicht. Da fahr ich lieber wieder nach Italien
CH-Pässe.... Für mich eines der absoluten Highlights sowohl auf dem Moped als als auch im japanischen Kleinwagen ohne Dach.... Die 8-förmige Andermatt-Runde mit dem alten Gotthard-Pass. Anfang September bei schönem Wetter nicht zu toppen! Ist allerdings ein ganzer Tagestrip.
CH-Peise: 1 x gebratener Reis mit etwas Hühnchen im Pappbecher vom Asia-Imbiss in der CH liegt in ähnlichen Größenordnungen - OHNE Getränk.
Aber in D auch keine Seltenheit mehr: 1 Currywurst mit Pommes 13 Euro - ebenfals ohne Getränk. ...und noch nicht einmal Touri-Hochburg.
Da sind die Preise in I tasächlich noch erträglich. Aber als wir vor 3 Wochen in der Ecke waren.... Menschen über Menschen in endlosen Autokolonnen. Radfahrer ohne Ende. Da sind Leute die Strecke mit E-Rädern zu den 3 Zinnen hoch, die vor 1 Jahr Mühe hatten, mit dem Rad zum Supermarkt an der nächsten Ecke zu fahren. Morgens um 09:00 Uhr unterhalb der Woche war die Zufahrt zu den 3 Zinnen komplett zu. Der Polizist an der Absperrung meinte resignierend "Die stehen ab der Hälfte der Zufahrtstraße im Stau. Absolut kein Durchkommen". Also weiter Richtung Cortina.... eyh, wie die Berliner Stadtautobahn zur Rush-Hour. Busse, LKW, WoMo, Gespanne und zwischendrin komplett enthemmte Radler und Kamikaze-Motorradler. Bloß weg Richtung Osten, hin zum Val di Zoldo - dem Tal der Eismacher. Lockt ja irgendwie bei deutlich über 30 Grad. Die meisten Eisdielen waren zu und in den paar Eisdielen die offen waren, gab's Standard-Eis-Fertigmischungen.
Unser Fazit: In der Hochzeit werden wir die Dolos nicht mehr anfahren - bringt nix. Na ja, vielleicht haben wir Ende Aug./Anfang Sept. in Livigno mehr Glück. Noch ein bisschen im 3-Ländereck A/I/CH rumschwingen.
Die franz. Alpen bis runter zur Cote d' Azur sind allerdings das lohnendere Ziel, wenn auch insgesamt teurer als Italien.
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Hier ist doch alles Stammtisch
Aber bei der angeblichen Sicherstellung in diesem Fall wegen "Übergewicht" müssten Fahrzeug, Gepäck und Personen vor Ort beschlagnahmt werden.
Wieviel Realitätsaussagen möchtest Du haben, dass es niemals dazu kommen könnte, im nachhinein wegen Übergewicht belangt zu werden.
Einzige Möglichkeit ist direkt vor Ort auf einer mobilen Waage. Ansonsten 0 Chancen.
Und es geht hier nicht um Schusswaffen, Drogen etc., sondern wie die Überschrift schon sagt "ÜBERGEWICHT".
Mal ganz allgemein. Irgendwo, bei bestimmten Fällen sollte man nicht immer gleich mit Recht und Ordnung kommen und die Kirche mal im Dorf lassen.
Jetzt wird's schon fast Realsatire.
Es ging nie um ein angebliche Sicherstellung im Rahmen einer üblichen Kontrolle. Die Sicherstellung war im Gespräch bei einer ungeklärten Unfallursache. Je gravierender der Schaden (evtl sogar mit Personenschaden) desto wahrscheinlicher die Sicherstellung bei unerklärbarem Unfallhergang.
Personen können nicht beschlagnahmt werden, es sei denn, es sind Leichen.
Die mobile Waage ist eine Möglichkeit, aber nicht die Einzige wie du behauptest. Es gibt in verschiedenen Bereichen Fahrzeugwaagen, die genutzt werden können. Die meisten TÜV-/Dekra-Prüfstellen haben eine Waage, genau wie die meisten Schrottplätze, Fleischgroßmärkte, einige Autowerkstätten..... Dann wird eben unter Polizeibegleitung zur nächsten freien Waage gefahren. Ist ein Anruf und ebenfalls tägliches Brot bei den Verkehrsdiensten der Polizei. Einige Verkehrsdienste haben auch mobile Waagen, die bei Bedarf auch zum Ort des Geschehens gebracht werden können.
Über allem steht aber IMMER der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der - zumindest in D - immer ein Wegbegleiter der behördlichen Vorgehensweise ist.
Abgesehen davon....
In D gilt die "5% Regel", das würde beim MX irgendwas zwischen 50 - 60 Kg bedeuten. So ganz klar ist mir sowieso nicht, was man da in den Urlaub mitnehmen muss, um 60 Kg drüber zu liegen. Und vor allem, wo packt man das hin, wenn man zu zweit unterwegs ist?
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Das heißt bei einem Unfall wird der Wagen meinetwegen zweck Gewicht eingezogen. Das Gepäck wird mitgenommen und die Insassen kommen bis zum Wiegen in den Knast. Dann wird noch ausgerechnet, wieviel Sprit während des Unfalls an Bord war, wenn der Wagen noch auf eigener Achse gefahren wird.
Respekt
Soviel Mühe macht sich unser Staatsapparat nicht mal bei richtigen Delikten.
Boah ey, da ist aber viel Stammtisch dabei.
Eine Einziehung erfolgt ausschließlich durch die Gerichte! Das bedeutet nämlich, dass der Gegenstand letztlich vernichtet/verkauft wird durch den Staat, z. B. illegale Schusswaffen.
Vor Ort wird entweder sichergestellt oder bei einem Widerspruch beschlagnahmt. Das sind gewaltige Unterschiede. Denn die Sicherstellung/Beschlagnahme dient in dem Falle der Beweismittelsicherung, die Einziehung ist - sehr stark vereinfacht ausgedrückt - Teil der Strafe. Und ja, Autos bei unklarem Unfallhergang sicherstellen ist tägliches Brot bei der Unfallaufnahme.
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Raucherbein?
Als Unfallursache erscheint idR "unangepasste Geschwindigkeit", was in der Häufung den Schrei nach allgemeinem Tempolimit auslöst, selbst wenn das verunfallte Fahrzeug, weil es z.B. einen Anhänger zog, sowieso bereits unter eine Geschwindigkeitsbeschränkung fiel.
Das stimmt. Diese Diskussion ist in aller Regel nur ideologisch geführt. Nicht angepasste Geschwindigkeit kann z. B. sogar "echte" Schrittgeschwindigkeit sein.
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Entscheidend ist doch was das Fahrzeug zum Zeitpunkt
des Verdachts auf die Waage bringt.
Das ist eigentlich der Kernsatz. Es ist wurscht, was das Auto leer wiegt (abgesehen von reinen Sportfahrzeugen). In der Praxis gilt das zulässige Gesamtgewicht. Einschl. Fahrer, Getränkedosen, Putzlappen....
Wozu bei einer ungeklärten Unfallursache das Fahrzeuggewicht ermitteln?
Ungeklärt beinhaltet, dass es keine Erklärung für den Unfall gibt.
Typisch geklärt wäre: "Ich habe gepennt und bin hinten raufgeknallt". Die Ursache ist somit klar.
Gegenbeispiel. "Ich kann mir das überhaupt nicht erklären. Das Fahrzeug brach in der Kurve einfach aus"
Jetzt hast du als Ermittler verschiedene Optionen: z. B. Zeugenaussagen, eine Ölspur, im Idealfall einen UDS (Unfalldatenschreiber) usw. usw.. Wenn du keine Hinweise hast, bleibt die Option, das Fahrzeug sicherzustellen. Es könnte ja auch ein Reifenplatzer oder ein gebrochenes Fahrwerkteil gewesen sein.
Extremfall: Auto liegt im Graben, keine Fremdeinwirkung, keine sonstigen Hinweise, Fahrer liegt im Krankenhaus ist nicht ansprechbar. Jetzt wird das Auto mit größter Wahrscheinlichkeit sichergestellt. Denn bei dieser Art von Unfall hast du grundsätzlich zwei Optionen:
ein gesundheitliches Problem beim Fahrer
ein technischer Defekt
Sinn und Zweck ist es eben die Unfallursache festzustellen. Das kann dann u. U. wieder andere zivilrechtliche Maßnahmen nach sich ziehen, wenn die Werkstatt vielleicht Pfusch gemacht hat oder ein Bauteil bzw. Ein-/Umbau nicht den Herstellervorgaben entspricht. Bei dieser Untersuchung wird alles am Fahrzeug geprüft und mit den Daten (und evtl. eingetragenen Umbaumaßnahmen) verglichen. Das hat nichts mit einer TÜV-HU zu tun.
Ob und inwieweit eine MX-Überladung von vielleicht 20 Kg unfallursächlich war, müssen dann Unfallgutachter und Gerichte klären.
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Wer stellt einen kleinen Roadster mit 2 Personen und etwas Gepäck auf eine Waage, weil er glaubt, dass das Fahrzeug überladen ist? Kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass man wegen "Übergewicht" rausgewunken wird.
Caravans, Sprinter, hinten hängend Kombis etc., aber sicherlich kein MX5.
Und wenn jetzt wieder kommt "denk an die Versicherung beim Unfall etc.", dem sei gesagt, dass es absolut keine Priorität bei einem MX5 o.Ä. hat, dass Gewicht bei einem Unfall zu ermitteln.
Vor 2 Wochen auf unserer 3-wöchigen Alpentour haben wir mehrere MX (alle Baureihen) gesehen, ausgestattet mit Kofferbrücke und aufgeschnallten Gepäckrollen/Koffer und zwei Erwachsene im Auto. Das ist fast eine Einladung zum Wiegen. Wichtiger in dem Zusammenhang könnte werden: wie oft werden Kontrollen durchgeführt und wo?
Wenn ein Fahrer aus ungeklärter Ursache einen Unfall verursacht, wird das mit Sicherheit gecheckt. Bei ungeklärter Ursache wird nämlich sehr oft das Fahrzeug sichergestellt. Denn es könnte ja auch ein technischer Defekt vorliegen und das wird sehr genau untersucht.
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Aber 5% = 63kg sind Straffrei, insofern sehe ich das noch recht entspannt
Vorsicht.
Das Thema wird wahrscheinlich besonders auf Reisen interessant und da gibt's in Europa unterschiedliche Regelungen.
Z. B. im "natürlichen Lebensraum" für den MX...
CH gilt 0-Toleranz und es fängt bei 100 CHF an!
A gilt bis 100 Kg Überladung = 85 €, wobei ab 2% Überladung die Weiterfahrt untersagt werden darf - oder vor Ort entladen!
I = 5 % Toleranz, aber KEIN fester Tarif, wird vor Ort durch die Polizei entschieden!
F = bis 5% 135 €, über 5% muss vor Ort entladen werden
Inwieweit ein MX ins "Beuteschema der Rennleitung" passt, ist eine andere Frage.