Beiträge von WM-RM80

    Oh,
    das Thema kenne ich auch sehr gut.
    Mein Rahmen hat sich auch in Etappen verabschiedet.
    Zuerst die A Säule, dann die Mitte. Bei dem ersten Teil wurde noch angenommen, beim Eiskratzen beschädigt worden.
    Das Mittelteil war dann schon heftig, mit dem konnte ich nachweisen,das die ganze Verkleidung schon mal ab war und teilweise mit Scheibenkleber wieder hingeklebt wurde.
    An der Scheibenanlagefläche war der Unterschied alter und neuer Klebfilm klar zu sehen.
    Da es ein Mietauto war und die Ihre Teile zwar wohl bei Mazda bestellen aber nicht unbedingt dort richten lassen, war das schon heftig.
    Da hat Mazda die komplette Reparatur des Rahmen ( alle 3 Teile Neu ) bezahlt.
    Seither keine Probleme, dank dem fMh.
    gruss ronald

    Hy,
    wenn einer sagt:
    Mit dem Alter legt sich das, vergiss es entweder Du liebst es oder nicht.
    Ich liebe es auch nach 20 Jahren ist es eine Sucht.


    Schlimm wird es erst wenn Du 48 Stunden vor einer langen Ausfahrt stehst z.B 7Tage Toscana, oder ein Wochenende in den Alpenpässen.
    Da fahrst Du noch in der Nacht.
    Gruß Ronald

    Hallo Andi,
    es waren einige Mails dazu eingegangen. Sorry wollte einfach alles zusammenfassen ohne jeden persönlich nur auf seine Sache zu antworten, ist schiefgegangen.


    So nun haben wir eben nur noch 18mm auf der gesamten Achse, also 9,00mm pro Seite.
    Bei 18,00mm je Seite somit
    36 auf der gesamten Achse vorne gibt es wohl auch wieder ein Satz der lautet, frei interpretiert der Radkasten muss um 5,00mm verbreitert werden.
    Das ist wohl auch der Grund warum die meisten 30,00mm auf der Achse verbaut haben, es war die größte Breite ohne Auflagen.


    Somit konnte ich das nicht, habe einen sehr genauen Prüfer, viele andere sehen drüber weg aber..
    Egal so kann mir wenigstens in keinen Land einer was anhaben .


    Wer die Kosten für die Änderungen trägt, auch diese Frage wurde gestellt nicht von Dir Andi,
    möchte ich nicht beantworten.
    Solange Garantie darauf ist kann man Sie umtauschen und es wird kein Nein geben.
    Achtung was kostet welche Verbreiterung?
    Danach kann es zu längeren Diskussionen kommen, weitere Kosten einzufordern ?


    gruß Ronald

    Hallo Andi und alle anderen,
    als erstes ist es ein Sicherheitsrelevantes Problem.
    Es gibt keinen Bestandsschutz dafür, so ein Schmarrn. Wenn die Felgen Während der Fahrt sich lockern kannst Du ja mal sagen...
    Das 2. Gutachten hebt das erste auf sagt der Tüv der solche Sachen abnimmt. Beide Gutachten stammen vom TÜV reihnland.


    Das Problem ist wenn eine Außenkante der Schrauben welche die Spurplatten halten, in einer bestimmten Position steht kann es zur Verkantung der Felge auf dieser Ecke kommen. Deine Felge kannst Du schon richtig anziehen, aber Sie liegt auf der einen Stelle nicht richtig an, was man nicht gleich bemerken muss. Es kann sich einfach während der Fahrt ändern und dann wird es Flattern. Hat hier wohl einen Fall gegeben, sonnst währe das ganze nicht erneut untersucht worden und geändert worden.


    Meine Frage an den TÜV war wer haftet bei UNfällen nach erscheinen des neuen Gutachten wenn trotzdem das alte angezogen wurde.
    Wenn es bewiesen wird, der welcher es freigegeben hat nach dem das neue Gutachten auf dem Markt ist.


    Wenn ein Fehler passiert ist wird er durch ein neues Gutachten gerichtet da gibt es keinen Bestandsschutz, es ist aus Sicherheitsgründen geändert und nicht mal eine Einzellabnahme ist erlaubt.


    Andi Deine Frage kann nur IL Beantworten, der Fall bezog sich auf eine HR Spurplattenbreite von15mm, wobei die Spurplatte nicht das Problem war sondern die Verschraubung an der Achse und es gilt auch nur für17ner Orginal Felgen von Mazda.


    gruß ronald

    .19.Hallo Jens,.
    aktuell und hebt das Gutachten wie offiziell möchtest Du es haben? Schaue Dir das Gutachten auf der Webseite con H& R an ( Teilegutachten NR. 162XT0010-01 TGA-Art 6.2


    Seite 8/12 Absatz H 8 )



    Das Gutachten ist seit 19.01.2017 gültig und hebt das alte auf.
    Wenn Du denkst, dass H&R weiß wer alles 15er auf 17 Zoll Serienfelgen verbaut hat, woher sollen die das Wissen.
    Sie haben ein neues Gutachten erstellt und somit ist das so.
    Noch Tauschen Sie vielleicht auf Kulanz.


    gruß Ronald

    Hallo nun wird es für die Jungs mit den 30er Spurplatten vorne etwas ungemütlich.
    Habe am Wochenende meine neuen Spurplatten von H&R vorne 30 hinten 40 eingebaut Teilegutachten von H& R runtergeladen und heute ab zur Dekra.
    40 min später die erste unangenehme Ansage, laut dem Gutachten welches lautet 162XT0010-01 sin Ihre Felgen vorne nicht dafür zugelassen,Das ist das neuste und das andere 162XT0010-010 ist zwar noch im Umlauf, was komisch ist aber ich es nicht mehr nehmen.
    nun darf die Spurplatten vorne nicht bei 17 zoll abnehmen.
    FÜR ALLE DIE VORNE 30,00mm Spurverbreiterung haben und 17 zoll Felgen heißt es, die Zulassung dafür ist erloschen.
    ES kann hier zu Problemen mit den Muttern nach dem Anziehen der Spurplatten an den orginal 17 zoll Felgen kommen.
    Wie Sie alle bisherigen Verkäufe diesbezüglich händeln wollen wissen Sie noch nicht.
    H&R sendet mir nun 18,00mm zu aus Tausch, mal sehen ob das gut geht. ?(;(X(