Das Zauberwort ist "Mangelschmierung".
Und die will begründet sein. Wenn der Druckschalter tatsächlich defekt war hat das erstmal keinen Einfluss auf den Öldruck.
Das Zauberwort ist "Mangelschmierung".
Und die will begründet sein. Wenn der Druckschalter tatsächlich defekt war hat das erstmal keinen Einfluss auf den Öldruck.
Das wurde gemacht , und trotzdem gabs den Schaden
Also sagt der korrekte Ölstand erstmal nichts darüber aus wie der Zustand des Motors ist. Daher passt die Aussage auch nicht wirklich. Wenn man wissen will wie es um den Motor steht gibt es 2 Möglichkeiten:
Zerlegen und Sichtprüfen
oder eine Ölanalyse regelmäßig vor den Ölwechseln machen.
Nur rate ich jedem, diesen Motor peinlichst zu überwachen, was Ölverbrauch und Geräusche betrifft ..... Also Ölkontrolle nach jedem zweiten Tanken, mindestens 1 x im Monat.
Das sollte generell gemacht werden nicht erst nachdem man einen Motorschaden erlebt hat. Achja und zu den 3 dir bekannten Motorschäden gibt es auch mindestens 1000 ohne. Statistisch sind dan auch noch Einzelfälle und lässt keinen Rückschluss auf einen Serienfehler zu.
Dass ohne Aufpreis ist echt super, Da ging hoffentlich trotzdem was in dei Kaffekasse
Bei den Pedalen geht es aber meines Wissens um die ordnungsgemäße Montage. Verkeilte Pedalauflagen sind schließlich ein Sicherheitsrisiko, auch wenn die Teile selber gut sind.
Das ist Sinn und Zweck der Änderungsabnahme, schon richtig. Aber wie erwähnt sind auch Anbauteile außen potentiell gefährlich und haben eine ABE
Aussage TÜV: fehlt das "auch genehm:..." In der Abnahme muss man auch bei Rückrüstung nochmal vorstellig werden. Denn ist die Abnahme in den Papieren fest eingetragen muss man auch das berichtigen lassen. Und das Landratsamt darf das nicht eigenmächtig machen, nur weil der Halter das sagt.
Einfach darauf achten, dass euch der Passus eingetragen wird.
Die Originalteile sind homologiert.
Nicht alle, zumindest nicht als ich sie 2016 bekommen habe. Die Alu Pedale brauchen eine Änderungsabnahme.
Gibt es beim ND offiziell die Möglichkeit den Airbag auszutragen?
Welchen denn? Fahrer und Beifahrerairbag definitiv nicht, bei den ersten ND waren die Seitenairbag laut Jan#SPS nicht in der ABE hinterlegt.
Ich frag morgen einfach mal den Ingenieur der bei uns ins Haus kommt, der wird das sicher beantworten können
Ich hatte meinen ja erst vor Kurzem zum TÜV. Für die H&R Stabis und Bremsscheiben musste eine Änderungsabnahme gemacht werden. Der Prüfer schrieb in seine Ergänzung zum Fahrzeugschein "Auch genehmigt:..."
Damit sagt er aus, dass die H&R verbaut sein können aber nicht müssen. Bei einer Änderungsabnahme wo das nicht so drin steht muss auch die Rückrüstung auf Serie wieder mittels Änderungsabnahme abgenommen werden. Daher auch der Begriff ÄNDERUNGSabnahme. Macht logisch für uns keinen Sinn, aber wir sind in einem Bürokratiestaat.