Garantie hast du dann auf die Umgebauten Teile maximal vom Händler.
Die Dahrzeuggaranrie gilt für den Serienmäßigen, unveränderten Zustand mit Ausnahme von Mauda geprüften und freigegeben Zubehör (Wofür auch nur 2 Jahre Garantie gilt, wenn im Kaufvertrag vermerkt gibt's ein 3. Jahr)