... und je nach Richter wärst Du dann noch wegen Verletzung des Datenschutzes verurteilt worden.Dashcam ist doch noch eine rechtliche Grauzone. Reicht von: wird in Maßen anerkannt bis zu empfindlichen Geldstrafen. Daher wäre ich da eher vorsichtig.
Ich möchte dieses Thema an dieser Stelle nicht vertiefen, aber man hätte auf der Kamera auf jeden Fall das Kennzeichen erkennen können!