Die Auflage K3u (nur für den 1,5-Liter mit 205/45R17) ist völliger Quatsch. Der 2,0-Liter und 1,5-Liter haben exakt dieselben Radhausschalen, dieselben Radhäuser und dieselbe Fahrwerksgeometrie. Aber du brauchst auch einen Gutachter/Sachverständigen, der das versteht und nicht darauf besteht, dass an der Radhausschale herumgeporkelt wird.
K3u An Achse 1 sind die in das Radhaus hineinragenden Ausbuchtungen der
Radhausinnenverkleidung im Bereich 200 mm vor Radmitte nachzuarbeiten (z.B. Erwärmen und nach
außen drücken) bzw. auszuschneiden und dauerhaft zu befestigen.
Alle anderen Auflagen sind für 2,0-Liter und 1,5-Liter absolut gleich. Insbesondere gibt es keine Auflage, den Nachweis über die korrekte Anzeige des Tachos zu erbringen. Wenn schon in der ABE nichts steht, muss man da keine schlafenden Hunde wecken und ich glaube auch nicht, dass ein Prüfer danach fragen wird.
Die Auflagen K1a und K1b gelten entsprechend ebenso für beide Motorisierungen. Ein kleinerer Reifenquerschnitt hilft dabei gar nichts. Die Einpresstiefe ist eben 10 mm kleiner als Serie, das Rad steht also - gewünschtermaßen - weiter außen. Das entspricht 10 mm Spurplatten (20 mm pro Achse). In der Praxis fahren die Leute hier vorne 15 mm Spurplatten, hinten 20 mm Spurplatten, ohne dass die Radabdeckung ein Problem wäre. Wenn der Prüfer wirklich prüft, sollte das also gar kein Problem sein. Wenn er ein buchstabenverliebter Pedant sein sollte, fahr zum nächsten.
Was bei der Einhaltung der Radabdeckung tatsächlich eine Rolle spielt, ist die Fahrwerkseinstellung. Mit mehr Sturz ist sie im Zweifelsfall leichter zu erreichen. Mit allen positiven und negativen Konsequenzen.
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.
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Trotzdem würde ich persönlich diese Felge auf einem G 132 nicht fahren, ganz besonders nicht mit einem Reifen in 205/45R17. Der Abrollumfang wäre dann größer, was der Agilität des Autos nicht entgegenkommt. Mit 205/40R17 Reifen wäre der Abrollumfang praktisch gleich wie Serie (minimal kleiner), aber die TN16 wiegt satte 10 kg (und damit über 3 kg mehr als die Serienfelge). Mit dem Drehmoment des 2-Liter-Motors (und erst recht mit Kompressor) mag das längsdynamisch funktionieren. Dem kleinen 1,5-Liter-Motor würde ich das nicht zumuten wollen.
Aber möglicherweise sind das für dich ja gar nicht die entscheidenden Merkmale. Jeder sollte einfach das am Auto fahren, was ihm gefällt. Meine Warnung hast du hiermit erhalten. 