Die Radhausinnenverkleidungen sind beim G 131 und G 160 meines Wissens völlig identisch (einschließlich der Teilenummer). Auch alle anderen relevanten Abmessungen sind vollkommen gleich. Die Auflage K3u nur für den G 131 aber nicht für den G 160 findet man leider in vielen Gutachten, sie ist aber aus den genannten Gründen völlig sinnlos.
Für die Serienräder gibt es keine solche Auflage, aber es gibt von Mazda selbst auch keine Unterlagen, die eine Verwendung der 17"-Ausführung am G 131 unmittelbar erlauben würden (auch wenn das hier früher einmal fälschlich behauptet wurde). Der Vorbesitzer muss also eine Änderungsabnahme durchgeführt haben.
Davon unabhängig gilt für die AX100 mit Bereifung 205/45R17 am G 131 aber auch noch die Auflage A01 (unverzügliche Vorführung bei einem aaS, Prüfer oder Prüfingenieur). Daran kommst du also ohnehin nicht vorbei. Dem kannst du dann den Hinweis auf die (ohne Auflagen) bereits eingetragenen 17"-Serienräder (hoffentlich auch mit 205/45R17) geben. Wenn er besonders "gute" Laune hat, wird er dich dann auf die gegenüber Serie 5 mm kleinere Einpresstiefe hinweisen. ![]()
Eigentlich kann nichts Schlimmeres passieren, als dass er auf der Durchführung eines Verschränkungstests besteht. Den müsste das Auto normalerweise auch ohne Probleme (also ohne Schleifen) bestehen. Wenn wider Erwarten nicht, bliebe allerdings wirklich nur das Nacharbeiten der Radhausschalen. Ich kenne niemanden persönlich, der das jemals für ein 7x17-Rad mit 205/45er Reifen getan hätte ...