Mal unabhängig vom Auslösegrund:
Fakt ist doch, dass die Kollateralschäden und die nicht Revidierbarkeit rein Konstruktionsbedingt sind, und somit meines Erachtens einzig und allein dem Hersteller anzulasten sind.
Fakt ist auch, dass andere Hersteller hier eindeutig beweisen, dass es auch anders geht!
Die Kosten hierfür werden aber einzig und allein dem Fahrzeugbesitzer/Kunden aufgebrummt.
Mit Glück kann er sich das zwar von der Versicherung wieder holen, die werden aber bei steigenden Vorfällen dies letztendlich über ebenfalls steigende Prämien wieder vom Kunden zurückholen.
---> Unterm Strich bleibt's aber am Kunden hängen!
Was meint Ihr?
Mit dem neuen Sammelklagerecht (zwar nur über entsprechende Verbände, aber immerhin) könnte es doch eventuell möglich sein, hier den Hersteller eine vor den Latz zu knallen bzw. sogar haftbar zu machen.
Jeder Betroffene müsste zwar dann anschliessend seine Ansprüche wieder einzeln an Mazda herantragen, aber wir reden hier auch von einem ansehnlichen 4-stelligen Betrag pro Auslösung!
Wenn dem so ist, würde das mit Sicherheit ein bisschen beruhigender sein, als der derzeitige Zustand und last but not least, Mazda zum Handeln zwingen, vielleicht sogar auch für 'Altfahrzeuge', falls die Empfindlichkeit o.ä. wirklich änderbar wäre, egal ob durch Komponententausch oder Softwarelösung.
Vielleicht könnten die bisher Geschädigten ( @Ulli, @Diana, @GarchingS54....) mal bei Ihren Automobilclub und/oder Verkehrsrechtsschutz 'vorsichtig' eine Anfrage starten, sie haben ja einen berechtigten Grund für diese Auskunft!
Oder hat sonst jemand eine Idee, wie man das 'kostenlos & unbürokratisch' in Erfahrung bringen könnte?
Im Netz habe ich noch nichts dazu gefunden und meine All-In-Rechtsschutzversicherung hat gesagt, erst mal einen Fall, dann kümmern wir uns