Wenn ich keine Cam habe (egal welche) ... Pech gehabt 
Wenn ich eine habe ... und es wird nicht anerkannt .. Pech gehabt.
Im Endeffekt also wurscht 
Wenn es aber anerkannt wird, oder wenigstens Zweifel sät ... dann freut mich das 
Und die "Kamera läuft" bei mir auch nur auf besonderen Ausfahrten ... Ansonsten ist sie entweder nicht da, oder läuft im Fotomodus und per Fernsteuerung mache ich Schnappschüsse 
Von daher trifft auch ... "dass eine permanente, anlasslose Aufzeichnung zur Wahrnehmung der Beweissicherungsinteressen nicht erforderlich sei und daher gegen den Datenschutz verstoße." ... bei mir nicht zu.
Auch sehe ich die neuen Datenschutzbestimmungen für diesen Fall (u.a.) noch im teils ungeklärten Licht, da sie auf europäischer Grundlage bestehen, eigentlich für alle europäischen Länder gelten, aber nicht überall identisch umgesetzt werden.
In manchen Ländern darf man (muss im Zweifel einen Unfallgegner aber darüber informieren) .... In anderen wird man "fast gesteinigt".
Aber egal, nicht alles ist Recht, was Recht ist 
War schon immer so, wird auch immer so bleiben 