Na Leutz, keine Zeit / Lust / Kohle????
Beiträge von BIG
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..... und Hankook S1 EVO (k107) vs. V12 EVO2 (k120)
HankookEvo1vsEvo2.jpgAuf deinem Bild ist kein V12 EVO2 (k120) abgebildet.
Hankook Ventus V12 evo2 K120 hat dieses Profil:
hankook-tires-ventus-k120-left-01.png -
45 mm (zu langsam ...)
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da ich mich noch nie damit befasst habe, habe ich jetzt ein Problem!
Nicht nur EINS:
Neben den genannten Punkten (Karosse, TÜV ...) wird dein ND durch die breiten Latschen voraussichtlich auch an Agilität verlieren. Das Thema wurde hier im Forum an verschiedenen Stellen seeehr ausgiebig diskutiert.
Tipp: erstmal lesen, dann entscheiden, ob das alles den optischen "Mehrwert" () rechtfertigt.
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Sieh zu, dass die Karre bis zur Harztour fertig wird. Alle Jahre wieder ....
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hab als tagesgast Interesse für Samstag
Wenn aus "Interesse" mehr wird, einfach im Kalender deine Teilnahme bestätigen. Rest folgt per PN.
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Zeit zum überlegen oder probieren zum Abfangen gibts dabei nicht, nur plitzschnelle automatische Reflexe.
Mmmmh, da fällt mir ad hoc nur einer mit derartigen Fähigkeiten ein .....
Dokument1.jpg -
Ist das über die Teilkasko versichert?
Teil- oder Vollkasko?
Wenn die Haftpflicht den entstandenen Schaden nicht übernimmt, muss es eine Kasko-Versicherung einspringen, hier stehen zwei zur Auswahl: Kfz-Teilkasko und Kfz-Vollkasko. Prinzipiell wäre es egal, welche der beiden Policen für den Wildunfall aufkommt, jedoch hat die Schadensregulierung durch die Vollkasko eine Herabstufung der Schadenfreiheitsklassen und entsprechend höhere Beiträge zur Folge. Das Mittel der Wahl ist hier also die Teilkaskoversicherung, die auch günstiger ist als die Vollkaskoversicherung. Dabei ist die Teilkasko immer ein Bestandteil der Vollkasko, umgekehrt jedoch nicht.
Keine Beitragserhöhung durch Wildschaden
Da die Kfz-Teilkasko die Kosten für den Wildunfall trägt, entstehen Versicherungsnehmern hier keine finanziellen Nachteile für zukünftige Beitragsberechnungen und es erfolgt keine Herabstufung der Schadenfreiheitsklasse. Die Kfz-Versicherung wird weiterhin so berechnet, als wäre kein Schaden gemeldet worden.
Kostenübernahme durch die Autoversicherung
Damit die Teilkasko für die Unfallfolgen aufkommt, muss zum einen der Wildschaden glaubhaft nachgewiesen werden. Zum anderen darf der Wildunfall nicht auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Fahrzeugführers zurückzuführen sein.
Reparaturkosten
Grundsätzlich trägt die Teilkaskoversicherung die vollständigen Reparaturkosten, die anfallen, um die Schäden eines Wildunfalles am eigenen Fahrzeug zu beheben. Als Obergrenze ist hier jedoch der aktuelle Fahrzeugwert maßgeblich.