Hi Udo,
ich weiß nicht, ob das richtig angekommen ist, Du könntest die OEM Bilsteinfederbeine natürlich auch mit den 16" Felgen weiterfahren, aber eben mit 205/50 R16 Reifen mit denen hier schon einige G160 fahren. Differenz zum Original-Rad G131: +1,66%. Dabei geht es nur um den Radduchmesser, also die Optik, technisch ist es egal. Du brauchst ja bald sowieso neue Reifen. Das sollte noch ohne Tachoangleichung gehen. Halt nur eine Eintagung bei TÜV und Co. mit den Federn zusammen. Dann erlischt natürlich nicht die Betriebserlaubnis. Du müsstest vorn dann halt mit 5 bis 7mm mehr zwischen Mitte Radnabe und Kotflügel Unterkannte rechnen als jetzt.
Wie lautet denn die Nr. der EG-Typgenehmigung (e11..irgendwas) unter K in der Zulassungsbescheinigung Teil I beim G131? Wenn das die selbe Nr. wie beim G160 sein sollte (wenig Aussicht), dann bräuchtest Du nicht mal die Federn eintragen lassen.
Oder Du nimmst, wie @jinba ittai schon vorgeschlagen hat, Gewinde und lässt es ziemlich oben, oder stellst es ein, wie Du möchtest. Ist natürlich eine andere Preisklasse. Und eingetragen werden muss das auch.
Gruß Ulli