Hallo Leute,
ich trete nur sehr ungern als "Spielverderber" auf, möchte nur informieren, was von @rdeknegt und anderen schon angedeutet wurde, für diese an sich hervorragende Sache.
Es sollte aber jeder wissen, und sich im Klaren darüber sein, das die Betriebserlaubnis des ganzen Fahrzeuges erlischt, wenn man sich, wie hier beabsichtigt, ein selbst gebautes Windschott mit Acrylscheibe ans Auto baut, die Betriebserlaubnis für das gesamte Fahrzeug verfällt – und mit dieser auch der Versicherungsschutz.
Warum ist das so? Die Acrylscheibe gilt als Scheibe am Fahrzeug und diese Teile müssen geeignet und zugelassen sein und zusätzlich ein ECE R43 Prüfzeichen in der Scheibe haben, wie die anderen Fahrzeugscheiben auch.
Was Scheiben am Fahrzeug sind, regelt § 40 der StVZO.
Scheiben am Fahrzeug benötigen eine Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG). Welches Bauteil, welche Genehmigungsart hat (ABE, ABG, Einzelabnahme, Teilegutachten usw.) und welche Folgen die Nichtbeachtung hat, ist hier dargestellt.
Dem TÜV oder der Polizei mag das gar nicht auffallen, spätestens bei einem Unfall mit Personenschaden, wenn einem Beteiligtem oder Unbeteiligtem ein Acrylsplitter vom selbst gebauten Windschott im Hals steckt, aber schon. Die Folgen (Versicherung) dürften bekannt sein.
Ich denke, das dies nicht allen klar ist, die sich in die Liste eingetragen haben.
Gruß Ulli
PS: Ein Windschott mit Netz statt Scheibe hat diese Probleme natürlich nicht.