Ich verstehe die ganze Diskussion hier über Gutachter/Werkstatt und sonstiges nicht mehr.....
Die Versicherung kann/wird einen Gutachter beauftragen, wenn sie glaubt, dass die Reperaturkosten zu hoch angesetzt sind....
Ich kann/werde einen Gutachter beauftragen, wenn ich glaube, dass das Gutachten der Versicherung zu niedrig ausfällt bzw. nicht alle Schäden abdeckt.
Die Gemeinde kann/wird einen Gutachter beauftragen, wenn sie glaubt, dass der Schaden anders entstanden ist oder die Kosten für die Reparatur zu hoch hält.
Das kann alles passieren....von A bis Z
Von Schaden komplett ersetzt bis selbst schuld....das ist mir vollkommen klar!!!
Die Entscheidung fällt dann wahrscheinlich ein Richter.
Aber bei einem bin ich mir zu 100% sicher....ich werde keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz unterstellt bekommen!!!!
Im übrigen hat die Versicherung auch schon die Schadensschilderung als abgedeckt anerkannt....
Ranger : wenn das deine Auffassung von grober Fahrlässigkeit ist, empfehle ich dir, alle (Kasko)Versicherungen (falls vorhanden) zu kündigen, denn die, werden dann wahrscheinlich NIE bezahlen!!