Ich orientiere mich da auch an der Aussage meiner Versicherung (und der Gegnerversicherung) sowie dieser hier: Link.
Demnach machen Lackschäden, wie ich sie an beiden Fahrzeugen schon hatte, diese nicht zu Unfallwagen. Ein Blechschaden, wie hier bei der Motorhaube zählt wohl leider schon zu den mitteilungspflichtigen Schäden.
Was mich dabei interessieren würde: Entsteht dadurch eine Wertminderung, für die man entschädigt werden kann? Schließlich kaufen viele Leute lieber keinen "Unfallwagen" - egal, wie die Umstände und Reparaturen waren...