Ich kann mich keiner dieser Aussagen anschließen.
Aussage 1: Wo hat er das geschrieben? Ihm ist nirgends grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen. Da es dafür keine Gründe gibt, wird das auch nicht vor Gericht oder sonstwo auch nur in Erwägung gezogen werden.
Aussage 2: Quatsch. Quelle zu meiner Aussage: https://www.bussgeldkatalog.org/wann-ist-auto-unfallwagen/
Aussage 3: Was hat das mit der Vorgehensweise hier zu tun? Es geht doch gar nicht um Gutachter und Werkstattbindung. Das macht hier doch keinen Unterschied. Es geht darum, ob die Gemeinde zur Kasse gebeten werden könnte. Dass es hierfür eines Gutachtens bedarf, kann sein. Dass es sich finanziell vermutlich nicht lohnen wird, kann sein. Dass es auf gar keinen Fall Erfolg haben kann, muss nicht sein, kann aber natürlich trotzdem nicht klappen.