Ich habe bei solchen "Scheinarbeiten" schon einmal Geld vom Werkstattmeister zurückgefordert (und bekommen). War aber bei einer Marke mit Stern. Seitdem verlese ich bei der Auftragvergabe sowie bei der Abgabe des Autos jedes Mal meine AGBs und lasse die auch niederschreiben: Kein Wischwasser, keine Scheibenwischer, sollten Arbeiten oder Ersatzteile notwendig werden, die nicht in der Serviceliste stehen, bitte bei mir anrufen.
Klappt leider auch nicht. Man hat dann einfach mal den Zündkerzenwechsel weggelassen, obwohl der fällig gewesen wäre und auch bei 120.000 km gab's dann keinen Getriebeölwechsel ![]()
Bei dem Fahrzeug mache ich inzwischen einfach die einfachen Dinge selbst und lege der Werkstatt dann alle 2 Jahre eine Liste vor, was im Service anstünde.
Beim MX-5 will ich eigentlich noch den "regulären" Service - Werkstätten machen es einem da aber auch nicht immer einfach :-/
Der 2. Service (war bei mir der erste, den ich gezahlt habe) hat mich übrigens in 2019 223,60€ ohne Leihwagen gekostet...