Beiträge von Adrian_Wee

    Wird nicht gehen.

    Es *ginge*, wenn es zum neuen Lenkrad ein Gutachten oder ABE gäbe, wo jemand den MX-5 ND plus Lenkrad durch einen Crashtest gebracht hätte. Selbiges gilt bei Sonderumbauten - die müssten separat mit sehr viel Aufwand abgenommen werden. Zum Beispiel, wenn man nachweisen möchte, dass man aufgrund eines Käfigs und Mehrpunktgurt das Lenkrad beim Crash gar nicht mehr erreichen *kann*. Das muss dann alles ordentlich nachgewiesen werden. Durch Crashtests oder Computersimulationen.


    Seit 2003 (meine ich) ist es jedenfalls bei allen PKW definitiv unmöglich, einen Airbag auszutragen bzw. eben ein Lenkrad ohne Airbag zu verwenden, die nie serienmäßig in einer Variante ohne Airbag ausgeliefert wurden, ohne vorher die o.g. Bedingung zu erfüllen.


    Bei NA & Co gab es eben Varianten ohne Airbag, die geprüft und zugelassen wurden. Zudem fand die Zulassung definitiv vor 2003 statt. Daher ist dort eine Umrüstung auf ein airbagloses Lenkrad möglich.

    Man muss ganz sicher nichts "austragen". Was allerdings stimmt (so dämlich es auch scheinen mag) ist, dass man *nur* die Kombinationen fahren darf, die eingetragen wurden - natürlich abgesehen vom Serientrimm.


    Daher habe ich beim Eintragungstermin auch vorsorglich alle möglichen Kombinationen eintragen lassen (...auch erlaubt ist...). So gehe ich auf Nummer sicher, falls ich mir mal etwas anders überlegen würde.

    Wenn dem so ist, dürfte das der Grund sein, weshalb man das Ganze als Einzelabnahme eingetragen bekommt - auch wenn es laut Gutachten eben vorne breitere Flaps bräuchte.

    Jein.

    Bördeln musst Du definitiv nicht. Es geht um die gesetzlich vorgeschriebenen Überhänge (frachmichwasleichteres, wo die Regelung steht oder herkommt). Wenn man parallel zur Felgenfläche guckt, darf man in bestimmten Winkeln kein Rad sehen. Habe hier mal einen Link, der das so grob erklärt. Ich gebe an der Stelle aber auch nur das wieder, was mir der Dekra-Mensch erzählt hat.


    Edit: Noch ein Link und noch einer.

    Der Unterschied könnte/dürfte bei §19(3) vs §19(2)/§21 liegen...

    Wenn ich die TÜV-Info da richtig verstanden habe (man möge mich sonst gerne korrigieren), kannst Du die Platten ohne die bereits genannten Maßnahmen (z.B. Radhausabdeckungen/Flaps bei 2x15mm vorne) *nicht* mit §19(3) "einfach abnehmen" lassen (=Anbauabnahme).

    Du kannst aber vermutlich eine Einzelabnahme machen. Da guckt sich der Prüfer das Fahrzeug genau an und sagt dann, ob es für ihn in Ordnung ist, oder eben nicht. Das betrifft alles, was nicht schon im Gutachten steht - also bspw. auch einen Verzicht auf oben genannte Auflagen. Letzteres fände ich seltsam, ginge aber wohl rein formal.


    "Mein" Dekra-Prüfer wird bspw. für meine Sommerräder mit ET38 eine Einzelabnahme machen (müssen) und dafür nur einmal kurz verschränken. Auf Flaps o.ä. wird er dabei verzichten, solange nichts reibt. Hätte ich die 15er vorne nach Gutachten "einfach abnehmen" lassen wollen, hätte er mich um die im Gutachten genannten Radhausabdeckungen gebeten.


    Hilft das evtl. weiter?

    Nein,

    davon kann z.B. abhängen, welche Auflagen gelten. Stichwort Radhausabdeckungen, wie bereits im anderen Thread geschrieben. Gilt beispielsweise bei 17" nicht, wenn die 15er (nur) hinten verbaut sind.

    Steht aber auch alles im Gutachten. Guck vielleicht mal da rein.


    Wie ebenfalls bereits geschrieben: Wenn ein Prüfer da nicht so genau hinschaut, kann das schon sein (ist das bei einer Einzelabnahme evtl. anders?). Eine "normale" Abnahme wird aber voraussichtlich immer erst mal auf dem Gutachten basieren.

    Das ist formal schon korrekt so. Guck mal ins Gutachten.

    Damit sind die zusätzlichen Radhausabdeckungen (Flaps) auf Seite 7/12 gemeint. Jeweils +5mm, wenn ich das richtig im Kopf habe.

    Gut möglich, dass da manche Prüfer nicht so genau hinschauen. Aber dieser hat meines Erachtens nach einfach nur ordentlich gelesen.

    Die allgemeine Info zu H&R-Schrauben gibt's hier: Link.

    jmcffm Hilft Dir das weiter?


    Edit: Auf der letzten Seite findest Du die verfügbaren Muttern. Laut Gutachten brauchst Du mindestens 6,5 Umdrehungen Gewindelänge. Das kannst Du dann ja mal nachmessen und gucken, ob noch flachere Muttern möglich wären. Bei mir bestünde bei den 15mm-Platten btw vielmehr ein Platzproblem mit den Stehbolzen der Platten, als mit den Muttern. Helfen Dir - sofern Du nicht einfach lange, schmale Taschen hast - neue Muttern dann überhaupt weiter?


    Edit2: Laut Gutachten: "Die angeschraubten Distanzringe werden am Fahrzeug mit den vom Hersteller der Distanzringe mitgelieferten Befestigungselementen befestigt." Kann man jetzt drauf reagieren, wie man mag. Ich möchte an der Stelle aber natürlich darauf hingewiesen haben, dass mit anderen Befestigungselementen rein formal so keine Zulassung erfolgen darf. Die Folgen und Vermeidungsmaßnahmen wurden ja schon ausführlich - auch bei anderen Themen - diskutiert. Ich würde aus reiner Faulheit bei den Serienteilen bleiben. Durch den Satz aus meinem ersten "Edit" lassen sich aber sicherlich auch andere, passende H&R-Muttern abnehmen. Sollte man dann aber eben auch so eintragen lassen. Manch Prüfer ist da pingelig ;)

    Ich stand vor demselben Problem wie Du.

    Ausprobiert habe ich:

    2x9mm mit Schaffmutter

    2x15mm, 2x20mm und 2x25mm jeweils als Zwischenplatte mit eigenen Stehbolzen.


    Für die Serienfelgen wurde es dann hinten eine Verbreiterung von insgesamt 30mm und vorne von 18mm. Die Platten kann man so auch einfach und kostengünstig (90€ bei DEKRA) abnehmen lassen. Bei den dickeren muss man meines Wissens nach (guck ruhig selbst mal ins Gutachten) bördeln oder größere Flaps anbringen. Ich habe aber auch schon gehört, dass der Prüfer das einfach weggelassen hat und es auch so genehmigt haben soll. Dazu kann ich aber nichts sagen.


    Solltest Du auch mal experimentieren wollen, habe ich hier noch die 20er und 25er rumliegen ?