dann dürfte man keine Entertainment Zusatzmonitore für die Kinder auf der Rückbank betreiben. Sieht ja der Hinterherfahrende auch noch
Da wäre ich mir tatsächlich nicht ganz sicher was die Legalität angeht.
In jedem Fall ist es allerdings so, dass die Leuchten nicht aus dem Innenraum heraus scheinen/leuchten/reflektieren dürfen, um Blendung des restlichen Verkehrs auszuschließen. In diesem Sinne sind Windschott-Beleuchtungen definitiv vom Wohlwollen des Sheriffs abhängig und mMn aus gutem Grund per se verboten. Sonst würde bald jeder mir einer Leuchttafel im Heckfenster herumfahren...