Bei uns zugelassene Bremsbeläge und Scheiben werden üblicherweise nach ECE R90 geprüft. Das entspricht dann dem Serienäquivalent.
Das wiederum hat keinen Einfluss auf die genannten Auflagen bei Teilegutachten anderer Teile (Räder, Fahrwerk), da geht es dann eher um die gesamte Bremsanlage und ihre geometrische Größe und hydraulische Auslegung.