Beiträge von MrPink

    Das Fahrverbot bezieht sich nur auf Winterreifen in den Sommermonaten vom 16. Mai bis 15. Oktober.

    Laut ADAC nicht:


    Zitat

    Welche Reifen sind verboten?

    In Italien ist es verboten, Reifen zu verwenden, die einen niedrigeren Geschwindigkeitsindex haben als in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) vorgesehen. Die im Fahrzeugschein eingetragene Höchstgeschwindigkeit (Bauartgeschwindigkeit) des Fahrzeugs hat hierfür keine Bedeutung. Maßgebend ist ausschließlich der Geschwindigkeitsindex.

    Eine Ausnahme gibt es nur im Winter (16. Oktober bis 15. Mai). Es dürfen dann auch Winter- bzw. Ganzjahresreifen (MS, M+S, M&S, Schneeflocken- bzw. Bergsymbol) aufgezogen werden, die einen niedrigeren Geschwindigkeitsindex aufweisen als in den Fahrzeugpapieren vorgesehen.

    Verständnisfrage:
    Was macht denn den MX-5 wieder mal so besonders, dass nur das eine spezielle Getrieböl eine gute Schaltbarkeit garantiert?

    Mit Schaltgestänge wäre die Schaltbarkeit dann doch noch schlimmer, oder wird es dadurch erst bemerkbar, da es nicht existiert?

    Die genauen technischen Gründe dafür kann ich dir nicht nennen.

    Aber die schlechte Schaltbarkeit mit "Standard-Ölen" ist ein reelles Problem auf welches auch explizit in der BDA seitens Mazda hingewiesen wird.

    Aber ja abgeregelt ist er nicht. Bloß die Leistung reicht irgendwann nicht mehr aus.

    Im PCM (Steuergerät) ist tatsächlich ein Parameter "Speedlimiter" mit einem serienmäßigen Wert von 238 km/h hinterlegt.


    Mit geänderter Endübersetzung habe ich schon "echte" 240 km/h gesehen. Der Parameter war da aber prophylaktisch schon auf 250 km/h angehoben. Ich kann also nicht sagen ob der Parameter überhaupt eine Wirksamkeit hat.

    mW. ist die Speedindex Angabe im Fzg-Schein nicht bindend. Es reicht, wenn der verwendete Reifen die zulässige Höchstgeschwindigkeit + Sicherheitszuschlag abdeckt. Das wäre bei einem V-Reifen wiederum gegeben.